…Dieser Differenzbetrag werde gemäß § 205 BAO wie folgt verzinst: | Zeitraum | Differenz betrag | entrichtete Anzahlung | Bemessungs grundlage | Anz. Tage | Tageszinssatz | Zinsen | 1.10.2005bis 15.2.2006 | 12.408,31 | 0,00 | 12.408,31…
…dieser Betrag nicht als Anzahlung gemäß § 205 Abs. 3 BAO im Sinne des § 214 Abs. 4 lit. e BAO gewidmet wurde und diese Widmung auch nicht gemäß § 214 Abs. 5 BAO nachgeholt wurde, weshalb diesfalls jedoch von einer Unbilligkeit des Einzelfalles nicht gesprochen werden kann…
…Die Bestimmung des § 205 BAO knüpfe an die objektive Möglichkeit an, dass wechselseitig Zinsvorteile aus Abgabenfestsetzungen entstehen könnten. Ob im Einzelfall tatsächlich Zinsen (etwa durch günstige Geldanlagen) gewonnen würden, sei nicht maßgeblich. Mögliche Zinsvorteile sollten unabhängig davon ausgeglichen werden, ob ein Verschulden der Abgabenbehörde oder…
… 205 BAO sei es irrelevant, ob im Einzelfall tatsächlich Zinsen lukriert werden können. Es sei intendiert gewesen mögliche Zinsvorteile hinsichtlich der budgetär besonders schwer wiegenden Einkommen- und Körperschaftsteuern auszugleichen. Die Bekanntgabe einer Anzahlung - ohne gleichzeitige Zahlung, da ja das Abgabenkonto ein Guthaben auswies - hätte es…
…während des zinsenrelevanten Zeitraumes ohne Bekanntgabe von Anzahlungen keinen Einfluss auf das Ausmaß der Nachforderungszinsen hat, ist eine Härte, die der Gesetzgeber offenbar in Kauf genommen hat. Solche durch eine allgemein gültige Rechtsvorschrift bewirkte, nicht auf den Einzelfall beschränkte Härten vermögen für sich keine Unbilligkeit…
…im Einzelfall tatsächlich ein Zinsvorteil lukriert werden konnte, ist nicht entscheidend. Ebenso ist die Rechtmäßigkeit der Anspruchszinsen, wie bereits die Abgabenbehörde erster Instanz rechtsrichtig ausgeführt hat, unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichten oder der Abgabenbehörde. § 205 Abs. 3 BAO sieht vor, dass durch Anzahlungen…
…den Anspruchszinsenbescheiden zu Grunde liegende Bestimmung des § 205 BAO betreffend die Verzinsung für Einkommen- und Körperschaftsteuernachforderungen und -gutschriften lautet wie folgt: "(1) Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher…
…den Anspruchszinsenbescheiden zu Grunde liegende Bestimmung des § 205 BAO betreffend die Verzinsung für Einkommen- und Körperschaftsteuernachforderungen und -gutschriften lautet wie folgt: "(1) Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher…
…September 2010 bis 2. Mai 2011 mit einer Bemessungsgrundlage von € 0,00 aufgrund der am 14. September 2010 entrichteten Anzahlung in Höhe von € 580.814,67 erfolgt sei. Die Berechnung der Anspruchszinsen bis zum 22. Juni 2010, dem Datum des rechtskräftigen und vollstreckbaren…
…S.r.l. - I C. über: Lieferung von 200 Stück W. Preis: 29.500,00 €/Auflieger Zahlung: 20% bei Abschluss/Anzahlung; Rest bei Erhalt B Auftragsbestätigung vom 24. Juli 2006 über: 60 Stück neue 3-Achs-Leichtbau-Schiebeplanen-Plateausattelanhänger Lieferung: 30 Stück cirka Mitte…
…dass die Anspruchszinsen 2004 auf Basis nachstehender Berechnungsgrundlagen im Betrag von 301,74 Euro festgesetzt werden. | Zeitraum | Differenzbetrag (€) | entrichtete Anzahlung | Bemessungsgrundlage (€) | Anzahl Tage | Tageszinssatz | Zinsen (€) | 01.10.2005 -26.04.2006 | 1.889…
…September 2008 werden auf Basis nachstehender Berechnungsgrundlagen in Höhe von 546,47 Euro festgesetzt: | Zeitraum | Differenz- betrag (€) | entrichtete Anzahlung | Bemessungs-grundlage (€) | Anzahl Tage | Tages-zinssatz (%) | Zinsen (€) | 01.10.2007 - 08.07.2008 | 11…
…zu einer von einem anderen Abgabenkonto beantragten Umbuchung zu stunden. Für den Restbetrag von € 64.040,09 beantragte er die Bewilligung einer Zahlungserleichterung in Form einer Anzahlung von € 22.040,09 am 29. August 2002 sowie Monatsraten von € 7.000,00 beginnend…
…da davon auszugehen sei, dass diese Berufung keine Einzelfall sein werde. Aus dem Akteninhalt werden noch folgende Feststellungen getroffen: Wie aus der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2000 zu ersehen ist, wurde die Körperschaftsteuer mit S 6,716.661,12 angenommen. Die Körperschaftsteuervorauszahlungen betrugen für das…
…Einkünften auszugehen ist. Ein Anlaufzeitraum darf nicht angenommen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls damit zu rechnen ist, dass die Betätigung vor Erzielen eines Gesamtgewinnes beendet wird. Sie haben mit 1.1.1999 das Inkassobüro als OEG nach Umwandlung der PE. GmbH bis zur…
…eine endgültige Aufstellung (in Euro): | 29.01.2002 | Gebühren BG B. | 10,50 | 13.03.2002 | Honorar Dr. C. | 96,00 | 10.05.2002 | Anzahlung Gutachten Obsorge | 550,00 | 05.06.2002 | T. 1…
…und gab den Beginn der Vermietung mit dem Jahr 2009 an. An "im Bau befindliche Anlagen" wurden Baukosten von 77.498,98 EUR bzw. eine Anzahlung für eine Küche iHv. 7.145 EUR ausgewiesen. Es erfolgte hinsichtlich Umsatzsteuer und Feststellung von Einkünften eine erklärungsgemäße Veranlagung…
…Zu bedenken sei, dass er mit seinem gesamten Vermögen für die Einhaltung des Leasingvertrages hafte, eine nicht unerhebliche Anzahlung geleistet habe und es sich bei den genannten Fahrzeugen keineswegs um Betriebsmittel von untergeordnetem Wert handle. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass er seit…
…2001, bezahlt im Februar 2001; Rechnung vom 22. Mai 2001 über ATS 800.000,00 minus Anzahlung 600.000,00 = 200.000,00 zuzüglich 40.000,00 Umsatzsteuer, Leistungszeitraum Jänner bis Mai 2001, bezahlt im Juni 2001) und brachte diese Vorsteuer 2001 in Abzug…
…dem Anspruchszinsenbescheid zu Grunde liegende Bestimmung des § 205 BAO betreffend die Verzinsung für Einkommen- und Körperschaftsteuernachforderungen und -gutschriften lautet wie folgt: "(1) Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher…