…sei aus Vereinfachungsgründen die Beteiligungsübertragung ohne Geldfluss als Sacheinlage vorgenommen worden. Laut Ansicht der geprüften Gesellschaft falle diese Einlage mangels Erfüllung der Anwendungsvoraussetzungen für eine steuerneutrale Einbringung gemäß Art III UmgrStG unter den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 EStG und führe somit zur Aufdeckung der…
… 12 Abs. 1 UmgrStG vor. Der verfahrensgegenständliche Einbringungsvorgang erfüllt somit nicht die Voraussetzungen des Art III UmgrStG. Mangels Vorliegens dieser Anwendungsvoraussetzung treten die Rechtsfolgen des Art III UmgrStG nicht ein, weshalb nach der dargestellten Rechtslage § 6 Z 14 EStG 1988 anzuwenden ist. Nach § 13 Abs…
…die Normierung einer weiteren - materiellen - Anwendungsvoraussetzung (iSd Abs. 1 leg.cit.) für die grundsätzliche Vornahme der Differenzbesteuerung zu erblicken. Dies ergibt sich nicht nur aus der Gesetzessystematik, der zufolge in Abs. 1 die materiell rechtlichen Anwendungsvoraussetzungen für die Differenzbesteuerung und in den folgenden Absätzen besondere…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des bfadr, vom 4. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 8. Juli 2008 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2005 sowie gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: 1) Der Berufung gegen den Bescheid…
§ 305 BAO für die Wiederaufnahme zuständige Abgabenbehörde erster Instanz. Aufgabe bei der Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist die Prüfung, ob das Verfahren aus den im Bericht zur erfolgten Betriebsprüfung angeführten Gründen wiederaufgenommen werden durfte. Im Zusammenhang mit…
| Ja Die Angaben für Tarifbegünstigungen hat der Berufungsführer folgendermaßen ausgefüllt: | Einkünfte für die ich den Hälftesteuersatz beanspruche (ausgenommen Einkünfte laut Kennzahlen 369, 756, 793, 802, 794, 795) - (Kennzahl 423) | 301.513,36 Die Punkte A 53, B 6, B 7 und B…
…Nach dem eindeutigen Gesetzes- und Verordnungswortlaut steht die Inanspruchnahme der Gewinnpauschalierung im Falle freiwillig geführter Bücher jedoch nicht zu. Eine Ausdehnung der Anwendungsvoraussetzungen ist aufgrund des klaren Gesetzeswortlautes nicht möglich. Die Berufung des Bw. richtet sich gegen die Anwendung einer seiner Ansicht nach verfassungswidrigen Bestimmung…
…841,06 | Mit Bescheid vom 23.5.2007 wurde das Verfahren betreffend Körperschaftsteuer 2001 wieder aufgenommen und begründend ausgeführt, dass die Anwendungsvoraussetzungen für eine Umwandlung nach Art II UmgrStG nicht erfüllt seien, da zum Zeitpunkt der Fassung des Umwandlungsbeschlusses kein Betrieb mehr bestanden habe…
…4 BAO am 1. September 2011 in Kraft getreten und noch keine Judikatur hierzu ersichtlich sei, weshalb der Entscheidung grundsätzliche Bedeutung zukomme. Die Anwendungsvoraussetzungen des § 295 Abs. 4 BAO wären im vorliegenden Fall nach Ansicht des Referenten nur erfüllt, wenn die Zurückweisung der Berufung gegen…
…ist von einem aktiven Geschäftsbetrieb auszugehen. Daher ist die im § 12 Abs. 2 Z 2 UmgrStG normierte Anwendungsvoraussetzung des Vorliegens einer Bilanz der Mitunternehmerschaft zum Einbringungsstichtag nicht erfüllt. 2. Liebhaberei (.....) Aus den oa. Gründen findet das UmgrStG keine Anwendung. Die Einbringung ist daher als Tausch…
…und unentgeltlichen Betriebsübertragungen ausgedehnt. In der zu diesem Zweck neu eingeführten Regelung des § 5a NeuFöG werden in dessen Absatz 1 die Anwendungsvoraussetzungen umrissen und wird in dessen Absatz 2 auf die Begünstigungen verwiesen. Nach den Vorschriften des Absatz 1 leg. cit. liegt eine Betriebsübertragung vor…
…zu beurteilen. Wie bereits ausgeführt sind bei unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Instrumenten, wie es die Wiederaufnahme und die Berichtigung sind, die jeweils anders gelagerten Anwendungsvoraussetzungen individuell zu prüfen. Wenn der Vertreter des Berufungswerbers wiederholt, so auch in der mündlichen Verhandlung, die ungünstige Optik des Geschehnissablaufes betont, so…
…Teilbetriebsübertragung zu entnehmen ist. Erfolgt nämlich weder die Aufstellung einer Einbringungsbilanz noch eine eindeutige Beschreibung der steuerlich relevanten Daten und Umstände im Einbringungsvertrag, liegt die Verletzung einer Anwendungsvoraussetzung des Art. III UmgrStG vor. Vom Fehlen der im UmgrStG normierten formalen Voraussetzungen abgesehen, erfüllt der Teilbereich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der HH GesmbH, W, vertreten durch Dkfm. Johann Putzer Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H., Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Türkenstrasse 9, vom 30. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk vom 1…
…Sondergewinnes nach § 37 Abs 8 leg cit richtet. Diese Bestimmung ist erstmalig ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden. Anwendungsvoraussetzung ist, dass ein Eigenkapital-Evidenzkonto eingerichtet ist. Ändern sich die Grundlagen für die Ermittlung des gewichteten durchschnittlichen Jahresstandes im abgabenrechtlichen Verfahren, ist ein berichtigtes…
… 12 Abs. 1 UmgrStG vor. Der verfahrensgegenständliche Einbringungsvorgang erfüllt somit nicht die Voraussetzungen des Art III UmgrStG. Mangels Vorliegens dieser Anwendungsvoraussetzung treten die Rechtsfolgen des Art III UmgrStG nicht ein, weshalb nach der dargestellten Rechtslage § 6 Z 14 EStG 1988 anzuwenden ist. Nach § 13 Abs…
…wurden. Ergibt sich im Einzelfall, dass die Aufstellung der erforderlichen Stichtagsbilanz erst nach Ablauf der 9-Monats-Frist erfolgt ist, ist außerhalb der von der Maßgeblichkeit der Firmenbucheintragung getragenen Umgründungen eine Anwendungsvoraussetzung für eine solche iSd. UmgrStG nicht erfüllt (BMF vom 15. Juni 1999, AÖF…
…ihren Wohnsitz im Jahr 2010 nach Deutschland verlegt und die Bw. ab diesem Zeitpunkt keinen Abzug von Lohnsteuer aufgrund ihrer Grenzgängereigenschaft gemäß DBA Deutschland vorgenommen. Das Finanzamt sah die Anwendungsvoraussetzungen der Grenzgängerregelung nicht gegeben, da die Dienstnehmerin im Inland durchgehend einen Hauptwohnsitz inne hatte und…
…weil es nach den detaillierten Feststellungen im Bericht vom 27. Mai 2008 über das Ergebnis der Außenprüfung an mehreren Anwendungsvoraussetzungen des Art. IV UmgrStG für den Zusammenschluss der beiden Einzelunternehmen: XX und YY (= Berufungswerberin - Bw.) mit der GesbR fehle und dieser somit steuerlich unwirksam…
…nach § 188 BAO für die Streitjahre unterbleibt, da es nach den detaillierten Feststellungen im Bericht vom 27. Mai 2008 über das Ergebnis der Außenprüfung an mehreren Anwendungsvoraussetzungen des Art. IV UmgrStG für den Zusammenschluss der beiden Einzelunternehmen DI Franz X. (Berufungswerber - Bw.) und Monika Y…