…daher auch deshalb unzulässig, weil - wie oben dargelegt - zwischen der Erlassung des Einkommensteuerbescheides vom 24.04.1997 und dem zu beurteilenden Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides von 18.08.2008 kein rechtswirksamer Grundlagenbescheid ergangen ist. Aufgrund des nicht vorgesehenen Antragsrechtes in § 295 BAO und…
…Forderungsausfall nachvollzogen (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2413). Nach Lehre und Rechtsprechung besteht kein Rechtsanspruch der Partei auf Löschung. Ungeachtet der die Parteienrechte berührenden Wirkung einer Löschung steht dem Abgabepflichtigen ein Antragsrecht und damit ein Anspruch auf Löschung nicht zu (vgl. Ritz, BAO3, § 235 Tz 2…
…nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt (§ 217 Abs. 7 BAO). Das Antragsrecht des § 217 Abs. 7 BAO setzt somit voraus, dass den…
…Der Alleinverdienerabsetzbetrag wurde daher in der laufenden Lohnverrechnung zu Unrecht geltend gemacht. Auf Grund dieser Tatsache stand dem Bw. kein Antragsrecht auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung mit der Möglichkeit einer Zurückziehung zu, sondern er war verpflichtet, eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung abzugeben. Die Berufung war somit als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, betreffend Abweisung eines Antrages auf Bescheidabänderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO betreffend Einkommensteuer 1989, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, als der Antrag zurückgewiesen…
…unzulässig zurückgewiesen hat. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, dass nach der verba legalia des § 295 BAO Abs 1 und 3 BAO ein Antragsrecht als subjektives Recht zusätzlich zur amtswegigen Vorgangsweise nicht vorgesehen ist. Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 295 Abs. 1 nicht…
…Erlassung eines abgeleiteten Bescheides wies das FA zurück, da es kein Antragsrecht des Steuerpflichtigen auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gebe. Darauf beantragte der BW durch seinen ausgewiesenen Vertreter bezüglich der Berufungsvorentscheidung und des Zurückweisungsbescheides beide vom 9. September 2008 binnen mehrfach verlängerter Rechtsmittelfrist den Antrag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des verstorbenen Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, betreffend Abweisung eines Antrages auf Abänderung des Bescheides bezüglich Einkommensteuer 1989 gemäß § 295 Abs. 1 BAO, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…Einkommensteuerbescheides am 24. April 1997 und dem zu beurteilenden Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides vom 23. Oktober 2008 kein rechtsgültiger Grundlagenbescheid ergangen ist. Aufgrund des nicht vorgesehenen Antragsrechtes in § 295 BAO und in Ermangelung eines wirksamen Grundlagenbescheides als Basis für eine Änderung gemäß § 295…
…Einkommensteuerbescheides am 15. Oktober 1997 und dem zu beurteilenden Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides vom 30. Dezember 2008 kein rechtsgültiger Grundlagenbescheid ergangen ist. Aufgrund des nicht vorgesehenen Antragsrechtes in § 295 BAO und in Ermangelung eines wirksamen Grundlagenbescheides als Basis für eine Änderung gemäß § 295…
…nicht vor, denn das Finanzamt hat eben nicht den vom Bw. gewünschten geänderten (neuen) Einkommensteuerbescheid 1989 erlassen. § 295 BAO sieht kein Antragsrecht neben der Vorgangsweise von Amts wegen vor. Ein solches Antragsrecht wäre auch überflüssig, weil § 295 BAO keinen Ermessensspielraum lässt und es folglich durch §…
…nicht vor, denn das Finanzamt hat eben nicht den vom Bw. gewünschten geänderten (neuen) Einkommensteuerbescheid 1989 erlassen. § 295 BAO sieht kein Antragsrecht neben der Vorgangsweise von Amts wegen vor. Ein solches Antragsrecht wäre auch überflüssig, weil § 295 BAO keinen Ermessensspielraum lässt und es folglich durch §…
…vor, weil hinsichtlich der Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen keine Zweifel bestehen Es ist zudem nicht Aufgabe des Unabhängigen Finanzsenates, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu überprüfen. Zusammenfassend ist daher festzuhalten: Mit Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (BGBl I 2002/97) wurde ein Antragsrecht auf Bescheidaufhebung nach § 299 Abs…
…kein Antragsrecht zusätzlich zur Vorgangsweise von Amts wegen vor. Ein solches Antragsrecht ist auch deshalb überflüssig, weil § 295 BAO der Abgabenbehörde kein Ermessen einräumt, sondern von Amts wegen zwingend zu beachten ist (VwGH 28.3.1996, 94/16/0254). Auf Grund des nicht vorgesehenen Antragsrechtes…
…ihre Entscheidung damit, dass die Tatbestandsmerkmale des § 295 BAO nicht gegeben sind bzw. ein Antragsrecht auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides in der BAO nicht vorgesehen sei. Dazu erlauben wir uns wie folgt mitzuteilen: Unseres Erachtens ist jedoch auch eindeutig im gegenständlichen Fall gem. § 295 BAO…
…datiert mit 23. Mai 1997, und dem zu beurteilenden Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides kein rechtsgültiger Grundlagenbescheid ergangen ist. Auf Grund des nicht vorgesehenen Antragsrechtes in § 295 BAO und in Ermangelung eines wirksamen Grundlagenbescheides als Basis für eine Änderung gemäß § 295 BAO ist der…
…datiert mit 20. November 1998, und dem zu beurteilenden Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides kein rechtsgültiger Grundlagenbescheid ergangen ist. Auf Grund des nicht vorgesehenen Antragsrechtes in § 295 BAO und in Ermangelung eines wirksamen Grundlagenbescheides als Basis für eine Änderung gemäß § 295 BAO ist der…
…zurückgewiesen, weil die Eingabe der Bw. aus folgendem Grunde nicht zulässig sei: "§ 201 BAO sehe kein entsprechendes Antragsrecht vor. Überdies läge in einem solchen Bescheid kein Mittel einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung im Sinne der Judikatur vor." In der dagegen eingebrachten Berufung führt die Bw. im…
…zurückgewiesen, weil die Eingabe der Bw. aus folgendem Grunde nicht zulässig sei: "§ 201 BAO sehe kein entsprechendes Antragsrecht vor. Überdies läge in einem solchen Bescheid kein Mittel einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung im Sinne der Judikatur vor." In der dagegen eingebrachten Berufung führt die Bw. im…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Antrag des R, vom 31. Juli 2007 auf Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß §311 Abs.2 BAO betreffend den Antrag auf Zurechnungsfortschreibung gemäß §21 Abs.4 BewG 1955 des Finanzamtes G gemäß…