Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 28. Januar 1999, GZ. 100/94662/97-6, betreffend den Abrechnungsbescheid gemäß § 77 Abs. 5 Zollrechts-Durchführungsgesetz, (ZollR-DG), iVm § 216 Bundesabgabenordnung (BAO); vom 10. Dezember 1998, Zl…
…betont in der obzitierten Entscheidung, dass es sich bei der Erteilung einer Bewilligung um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt handelt, der Antragsinhalt (mit seinen Beilagen, unter anderem der Betriebsbeschreibung) daher den - zulässigen - Gegenstand des Bewilligungsbescheides konstituiert und somit für den Bewilligungsumfang maßgebend ist. In der dem Bf…
…UVA 1-3/2003 auf das Vorliegen eines Anbringens iSd § 85 BAO (Antragsinhalt: Geltendmachung von Vorsteuern im Wege der Verbuchung der Voranmeldungsdaten auf dem Abgabenkonto des Bw) und wies das Anbringen mit Bescheid vom 30. Juli 2008 als unbegründet ab (eine Verbuchung der Voranmeldungsdaten unterblieb…
…Annahme, hätte die Eingabe vom 15.06.2003 nicht zurückgewiesen werden dürfen sondern hätte eine Entscheidung über die betreffenden außerordentlichen Rechtsmittel getroffen werden müssen, wobei allenfalls der genaue Antragsinhalt klarzustellen gewesen wäre. Davon abgesehen ist, sollte man dies nicht schon für einen früheren Zeitpunkt annehmen…
…unrichtige - Ansicht, der Antrag sei nicht korrekt gestellt worden. Auf die zulässige und von den Zollreferenten so verstandene Möglichkeit, ein Antrag könne verschiedenen Antragsinhalt haben und darauf, warum der Antrag nicht so verstanden werden könne, sei das Zollamt Linz nicht eingegangen. Die Zeugen würden überzeugend…
…Bei der Erteilung der Bewilligung handelt es sich um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt, bei dem der Antragsinhalt mit seinen Beilagen und der Betriebsbeschreibung den zulässigen Gegenstand des Bewilligungsbescheides konstituiert und für den Bewilligungsumfang maßgebend ist. Da die Filialapotheke dort nicht als Verwendungsbetrieb benannt und umschrieben ist…
…ist. Die Behörde ist also nicht verpflichtet, fehlendes Antragsvorbringen durch amtswegige Ermittlungen nachzuholen und zu sanieren. Schon aus diesen Gründen hätte die Erstbehörde daher ausgehend vom beschriebenen unzureichenden Antragsinhalt und der Annahme, dass sie zur Erlassung einer Sachentscheidung grundsätzlich berechtigt war, das am 19. Februar…
…Finanzamt die Einkommensteuerveranlagungen der Jahre 2006 bis 2008 einer Außenprüfung unterzogen und sei dabei zu der Ansicht gelangt, es liege - bei völlig unverändertem Sachverhalt und identen Antragsinhalten - eine außergewöhnliche Belastung nicht vor. Die Abänderung der Einkommensteuerbescheide sei im Rahmen von amtswegigen Wiederaufnahmen der Verfahren gemäß …
…Abgabenbehörde erster Instanz entspricht beim gegenständlichen Sachverhalt den Interessen der Partei, die auf diesem Wege für die Geltendmachung ihrer Ansprüche nach einer Klärung des Antragsinhaltes und erstinstanzlicher Entscheidung noch ein ordentliches Rechtsmittel zur Verfügung hat. Interessen der Abgabenbehörde an der Einbringung der Abgaben stehen einer…
…den Interessen der Partei, die auf diesem Wege für die Geltendmachung ihrer Ansprüche nach einer Klärung des Antragsinhaltes und erstinstanzlicher Entscheidung noch ein ordentliches Rechtsmittel zur Verfügung hat. Interessen der Abgabenbehörde an der Einbringung der Abgaben stehen einer derartigen Entscheidung nicht entgegen, weshalb spruchgemäß zu…
…den Interessen der Partei, die auf diesem Wege für die Geltendmachung ihrer Ansprüche nach einer Klärung des Antragsinhaltes und erstinstanzlicher Entscheidung noch ein ordentliches Rechtsmittel zur Verfügung hat. Interessen der Abgabenbehörde an der Einbringung der Abgaben stehen einer derartigen Entscheidung nicht entgegen, weshalb spruchgemäß zu…
…die auf diesem Wege für die Geltendmachung ihrer Ansprüche nach einer Klärung des Antragsinhaltes und erstinstanzlicher Entscheidung noch ein ordentliches Rechtsmittel zur Verfügung hat. Interessen der Abgabenbehörde insbesonder an der Einbringung der Abgaben stehen einer derartigen Entscheidung nicht entgegen, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Salzburg…
…den Interessen der Partei, die auf diesem Wege für die Geltendmachung ihrer Ansprüche nach einer Klärung des Antragsinhaltes und erstinstanzlicher Entscheidung noch ein ordentliches Rechtsmittel zur Verfügung hat. Interessen der Abgabenbehörde an der Einbringung der Abgaben stehen einer derartigen Entscheidung nicht entgegen, weshalb spruchgemäß zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Denk - Mag. Ferdin WTH u. Stb. GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 4710 Grieskirchen, Stadtplatz 27, vom 26. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels, vertreten durch AD…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S, x, vertreten durch CWS Causa Steuerberatungs-GesmbH, 1090 Wien, Türkenstrasse 25/6, vom 21. Oktober 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 11. Oktober 2010 betreffend Zurückweisung der Berufung hinsichtlich der Bescheide…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.F., geb.1937, wohnhaft in D - L, L-Straße, vom 11. Juli 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes R vom 9. Juni 2000 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Z und die weiteren Mitglieder HR Magª. P im Beisein der Schriftführerin MZ über die Berufung des Dr. OO, T, vom 10. Februar 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes K vom 17. Jänner 2011, vertreten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 1 BAO hinsichtlich der Einkommensteuer 2011 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, Gerd Dörflinger und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des BfADR, vertreten durch Dr. Eugen Amann, Rechtsanwalt, 6900 Bregenz, Rathausstraße 35…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Eisenstadt betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für die Monate Februar 2001-Dezember 2001 und März 2002-Juli 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung…