…vom Wiederaufnahmegrund habe der Bw am 10. Juli 2003 von Frau Mag. X vom Unabhängigen Finanzsenat erfahren und an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren treffe ihn kein Verschulden, weil die Einreichung (Antrag auf Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer gemäß § 240 Abs 3 BAO) beim…
…Bescheid vom 15. Juli 2010 hat dieses Finanzamt den Antrag vom 28. April 2009 auf Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer als unbegründet abgewiesen. In der ausführlich gehaltenen Begründung wurde vom Finanzamt dargelegt, dass die Zweitwohnsitzverordnung BGBL II 528/2003 auf den Bw. nicht zutreffe…
…nämlich einen Antrag auf Rückzahlung von durch den Arbeitgeber zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer, hat der Bw. nie gestellt. Beantragt wurde vom Bw. vielmehr die "Berichtigung" des vom Arbeitgeber (PVA) ausgestellten Lohnzettels durch das Finanzamt der Betriebsstätte. Darüber einen Bescheid zu erlassen, sehen die Abgabenvorschriften jedoch…
…einen "Antrag auf Rückerstattung von im Jahr 1998 einbehaltener Lohnsteuer" ein. Dies deshalb, da er der Ansicht ist, dass Bezugsteile von Seiten des Arbeitgeberin zu Unrecht nicht nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 behandelt worden wären. Das Wohnsitzfinanzamt wertet diesen Antrag als Antrag…
…Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer (§ 240 BAO) für das Kalenderjahr 1992 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 29. Dezember 1994 hat der Berufungswerber (in der Folge: Bw.) beim Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung von…
…des Antrags auf Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer gem. § 240 BAO) betreffend das Jahr 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz vom 30. November 2007 wurde ein Antrag auf Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer…
…sind. Unstrittig ist, dass dem Antrag des Bw. vom 4. August 1998 auf Rückerstattung der für das Jahr 1995 zu Unrecht einbehaltenen Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO mit Bescheid vom 11. Juni 1999 stattgegeben und der Betrag von S 481.719,00 zurückbezahlt wurde…
…Bezirk und Purkersdorf in Wien ein mit 11. Oktober 2001 datierter Antrag des Bw. auf Rückerstattung von - seiner Meinung nach - in den Kalenderjahren 1991, 1992 und 1993 zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer eingelangt. Sämtliche Anträge hat der Bw. (kurz zusammengefaßt) wie folgt begründet: seit dem Jahre…
…Juli 2002 - Antrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO auf Rückzahlung zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für den Zeitraum vom 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 2001 in Höhe von insgesamt S 710.334,20/€ 51.622,00 (davon S 67.678,20/€ 4.918…
…legte der Bw die Kopie eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. Juni 2003 Zl. 2002/13/0240 vor, in welchem festgehalten worden ist, dass aus abgabenverfahrensrechtlichen Gründen eine Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO grundsätzlich ausgeschlossen ist. Mit der Frage…
…betreffend Rückerstattung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (BAO) für das Kalenderjahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Vom Berufungswerber (in Folge: Bw.) wurde ein Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer…
…Antrags auf Rückerstattung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO betreffend den Lohnzahlungszeitraum April 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber stellte am 30.3.2010 einen Antrag auf Rückerstattung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer…
…Oktober 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10. September 2010 betreffend Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer (§ 240 BAO) für das Kalenderjahr 2009 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit…
…von 420.518,84 ATS" und erklärte, er sei im Jahr 1995 in Österreich nicht wohnhaft und daher überhaupt nicht steuerpflichtig gewesen. Da im Fall des Bw. überhaupt keine Steuerpflicht in Österreich bestehe, hätte er Anspruch auf Rückerstattung der zu Unrecht einbehaltenen Lohnsteuer. Dieser Antrag…
…Arbeitnehmer die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages nach § 240 Abs. 3 BAO beantragen (Ritz, BAO 3, § 240 Tz 2 und 6; Ruppe, Handbuch der Familienverträge, 258). Solange ein solcher Antrag zulässig ist, also bis zum Ablauf des fünften Jahres, das auf der Einbehaltung folgt…
…stellen wir gemäß § 240 Abs 3 BAO den Antrag auf Rückerstattung der im Folgenden aufgezählten zu Unrecht einbehaltenen Abgaben, nämlich 1. der Kapitalertragsteuer von EUR 42,21 samt der darauf entfallenden Zinsen von EUR 0,63 für den Zeitraum von 16. Dezember 2004 bis 31…
…Bruck Eisenstadt Oberwart einen "Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer" (Formular ZS-RD1) "für das Jahr 2011" ein. Beantragt wurde die Rückerstattung von nach Ansicht des Bw. zu Unrecht einbehaltener Abzugssteuer in den Monaten März bis September 2011 im Gesamtbetrag von € 3.307,74…
…Wien betreffend Rückerstattung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (BAO) für das Kalenderjahr 1999 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Seinen Antrag vom 20. Dezember 2004 auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer …
…2007 wurde folgendes Schreiben seitens des Betriebsstättenfinanzamt übermittelt: "Auf Grund der ständigen Rechtsprechung des VwGH (Erkenntnisse vom 4. Juni 2003, Zl. 2002/13/0241 und Zl. 2002/13/0237) ist eine Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer (§ 240 Abs. 3 BAO) im Veranlagungsverfahren zu beantragen…
…00, beginnend mit 25. Februar 2008, letzte Rate in Höhe von € 750,15, zahlbar am 25. August 2009 Entscheidungsgründe Mit Ansuchen vom 28. Juli 2006 beantragte der Berufungswerber (Bw.) in Ergänzung zum Antrag auf Rückerstattung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer vom 27. Jänner 2003, der…