…im Ausland Steuer, die in Österreich anrechenbar sei, in Höhe von ATS 357.585,-- entrichtet worden sei, stammten. Die Vertreterin des Bw. beantragte die Besteuerung der Liquidationsschlussdividende gemäß der Bestimmung des § 37 EStG 1988 vorzunehmen und führte diesbezüglich aus, dass der o. a. Erlös im…
…das Finanzamt nur mit einem Betrag von 4.699,54 S entsprochen (s. gemäß § 295 BAO geänderter Bescheid vom 23.2.2004). In der Berufung vom 3.5.2002 wird die Anrechnung der gesamten im Ausland einbehaltenen Steuer beantragt. Im Vorlageantrag vom 6.2.2004…
…die Anrechnung an ausländischer Quellensteuer mit jenem Betrag an inländischer Einkommensteuer begrenzt, der anteilig auf die ausländischen Einkünfte entfällt. Jener Teil an im Ausland einbehaltener Quellensteuer, der über das maximal anrechenbare Ausmaß hinausgeht, kann nur im Wege eines Rückerstattungsantrages bei der zuständigen ausländischen Steuerbehörde rückgefordert…
…dem neuen Steuerberater erforderlich gewesen, die insbesondere deshalb einen nicht unbeträchtlichen Zeitaufwand nach sich gezogen zogen hätten, weil der ausgeschiedene Komplementär und Steuerberater sich in die Pension zurückgezogen habe und überwiegend im Ausland lebe, sodass dieser nur mit beträchtlichen Wartezeiten zur Erörterung von Akten zur…
…und gegebenenfalls andere Verfahren zur Durchführung der im Abkommen vorgesehenen Steuerermäßigungen oder -befreiungen festlegen. Nach Artikel 23 Abs. 2 lit. b DBA-BRD kommt für den Bw die Anrechnung der in Deutschland von seinen Einkünften aus Kapitalvermögen einbehaltenen Quellensteuer jedenfalls bei den Dividenden iSd Artikel…
…GmbH als Haftungspflichtige im Sinn des § 95 Abs. 3 EStG 1988 die angeführten gesetzlichen Bestimmungen genau eingehalten habe, liege ein zu Unrecht einbehaltener Steuerbetrag nicht vor. Dass die Bestimmungen des § 93 EStG in Verbindung mit Art 10 DBA Österreich Norwegen von der abfuhrverpflichteten Gesellschaft nicht…
…2.018.161,00; Begründung: Bei einer "originären" Nettolohnvereinbarung wie der vorliegenden werde für die Auslandsverwendung des AN lediglich ein von der Besteuerung im Ausland auch in Österreich unabhängiges Nettoentgelt vereinbart, und der ArbG übernehme die sonst vom AN zu tragenden Steuern. Ein Teil dieser…
…nur annähernd gleich hohe Aufwendungen gegenüberstehen und dass das Schweizer Arbeits- und Steuerrecht ein wenig großzügiger als das anzuwendende österreichische ist, wird der erstinstanzlich für 2005 vorgenommene 10%ige Abschlag von der Berufungsbehörde auch im Streitjahr für angemessen erachtet. Die weitere Kürzung erachtet die Berufungsbehörde…
…Beteiligungen an Gesellschaften über eine Dauer von jeweils rund zwei Jahren, was vom deutschen Höchstgericht nicht als kurzer, lediglich "geschäftsvorfallbezogener" Zeitraum gewertet wurde. Der BFH führte aus, dass die Verhältnisse bei diesen Gegebenheiten die Gleichbehandlung der Sachverhalte im Inland wie im Ausland erzwingen. Zu keinem…
…Einkommensteuer von 5 % in Österreich angerechnet. In Österreich darf der anzurechnende Betrag jedoch den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer nicht übersteigen, der auf die Einkünfte entfällt, die aus Malta bezogen werden. Unstrittig ist, dass die Bw. als unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft im Ausland Einkünfte…
…Rechtfertigungsgrund darstelle, wenn sich der Zusammenhang auf ein und dasselbe Steuersubjekt beziehe. Selbst wenn man beide Steuerrechtssubjekte in die Betrachtung miteinbeziehe, um die Kohärenz als Rechtfertigungsgrund zu erwägen, müsste diese auch für Dividenden Bedeutung haben, die von im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaften gezahlt werden (Wimpassinger, SWI…
…Der Berufungswerber, nachfolgend Bw abgekürzt, hat seit längerem sowohl im Inland als auch im Ausland einen Wohnsitz. Ebenso wie in den vorausgegangenen Jahren wurde er von seinen Schweizer Arbeitgeber häufig zur Arbeitsverrichtung in Drittländer entsendet. Hinsichtlich der dem Streitjahr vorausgegangenen Jahre sind Berufungsentscheidungen ergangen, in…
…die Einkommensteuerschuld werden angerechnet: 1. Die für den Veranlagungszeitraum festgesetzten Vorauszahlungen, 2. die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen, sowie die Abzugsteuer gemäß § 109a. Eine Anrechnung von Kapitalertragsteuer ist auch insoweit vorzunehmen, als die Kapitalerträge unter den Veranlagungsfreibetrag nach § 41 Abs…
…Rechtsmeinungen im Rahmen der Ermittlung der Körperschaftsteuer zu berücksichtigen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24. November 2003 wies das Finanzamt die gegenständliche Berufung mit der Begründung ab, dass die Anrechnung deswegen zu unterbleiben hätte, weil die Mindestkörperschaftsteuer von € 1.750,-- höher als die anrechenbare ausländische Steuer…
…Ausland entrichtete Steuer (Quellensteuer) auf die österreichische Steuer angerechnet wird. Eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern kann grundsätzlich maximal bis zum sogenannten "Anrechnungshöchstbetrag" erfolgen. Der Anrechnungshöchstbetrag entspricht damit jener inländischen Steuer, welche auf die unter die Anrechnungsmethode fallenden ausländischen Einkünfte entfällt. Liegen daher die im Ausland einbehaltenen…
…den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer vom Einkommen nicht übersteigen, der auf die Einkünfte, die im anderen Staat besteuert werden dürften, entfalle. Es entfalle in dieser Angelegenheit keine anteilige Steuer vom Einkommen auf die ausländischen Einkunftsquellen. In Bezug auf den von der Bw…
…im selben Zeitraum effektiv zu Steuerzahlungen in zwei oder mehreren Staaten führten, vom Anwendungsbereich der Abkommen erfassen wolle, gebiete eine gemeinschaftsrechtskonforme Interpretation des DBA jedenfalls die Entlastung von einer zeitverschoben eintretenden Doppelbesteuerung. Dies folge aus Art. 293 EG-Vertrag. Daher werde der Antrag auf Anrechnung…
…Depot. Im Übrigen würden auch gemeinschaftsrechtliche Argumente gegen die Steuerpflicht der Depotentnahme sprechen. Steuerpflichtige, die ins Ausland ziehen würden, wären dann in ihren Grundfreiheiten beeinträchtigt, weil sich durch die Steuerpflicht der Depotentnahme mittelbar eine Beeinträchtigung der Niederlassungsfreiheit ergeben würde. Die Gemeinschaftswidrigkeit einer Bestimmung sei von…
…Depot. Im Übrigen würden auch gemeinschaftsrechtliche Argumente gegen die Steuerpflicht der Depotentnahme sprechen. Steuerpflichtige, die ins Ausland ziehen würden, wären dann in ihren Grundfreiheiten beeinträchtigt, weil sich durch die Steuerpflicht der Depotentnahme mittelbar eine Beeinträchtigung der Niederlassungsfreiheit ergeben würde. Die Gemeinschaftswidrigkeit einer Bestimmung sei von…
…von Kommentaren diesem Passus die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages des GT auf GT-Ebene entnommen haben. Die ausländische Quellensteuer ist nach allen relevanten Abkommen nur soweit anrechenbar, als der anzurechnende Betrag den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer nicht übersteigt, der auf die im Ausland…