…des § 9 Abs. 1 BAO dar (VwGH 3.9.2008, 2006/13/0121). Die Abgabenbehörde erster Instanz hat in der Berufungsvorentscheidung jedoch noch nicht bedacht, dass im Haftungsverfahren die ausgeschüttete Konkursquote nicht nach § 214 Abs. 1 BAO auf die ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten anzurechnen ist, sondern…
…Stundungszinsen abdecken. Allein die Abstattung der Kapitalforderung würde rund 340 Jahre dauern. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 29.12.2007 Berufung erhoben. Die gegenständlichen Forderung resultiere aus einem Haftungsbescheid für die Fa. L-GmbH und wurde "sowohl bei der Konkursquote entsprechend reduziert". Daher…
…Konkurs der GmbH angemeldeten, dem Haftungsbescheid zugrunde liegenden Abgabenforderungen im Zuge der Verteilung des Massevermögens anteilig befriedigt wurden. Nur für den durch die Konkursquote gedeckten Teil der Abgabenschuldigkeiten kommt eine Haftungsinanspruchnahme des Bw. nicht in Betracht (zur vom Haftungsbescheid abweichenden Anrechnung der gesamten Konkursquote auf…
…die berichtigten Bemessungsgrundlagen würden in der Folge dargestellt werden. Im weiteren Verfahren beantragte der Bw. die Berücksichtigung eines Sondergewinnes in Höhe von 1.003.316,83 € und eines offenen Verlustvortrages in Höhe von 712.451,85 €. Aufgrund der Konkursquote von 3,268 % seien…
…teilweise Uneinbringlichkeit der Gebührenschuld kausal sein. Dieser Umstand könne nicht nachgewiesen werden. Schlussendlich werde auch eingewendet, dass eine Anrechnung der Konkursquote hätte vorgenommen werden müssen. Zum Beweis werde auf den Akt des Handelsgerichtes Wien zu 3 s 42/07 g, die Buchhaltungsunterlagen der L.GmbH…
…gänzliche oder teilweise Uneinbringlichkeit der Gebührenschuld kausal sein. Dieser Umstand könne nicht nachgewiesen werden. Schlussendlich werde auch eingewendet, dass eine Anrechnung der Konkursquote hätte vorgenommen werden müssen. Zum Beweis werde auf den Akt des Handelsgerichtes Wien zu s, die Buchhaltungsunterlagen der L.GesmbH und die…
…Konkurs der GmbH angemeldeten, dem Haftungsbescheid zugrunde liegenden Abgabenforderungen im Zuge der Verteilung des Massevermögens anteilig befriedigt wurden. Nur für den durch die Konkursquote gedeckten Teil der Abgabenschuldigkeiten kommt eine Haftungsinanspruchnahme des Bw. nicht in Betracht (zur vom Haftungsbescheid abweichenden Anrechnung der gesamten Konkursquote auf…
…war, sodass die Berufung unter Anrechnung der Konkursquote von umgerechnet € 1,70 in diesem Punkt abzuweisen war. Zusammengefasst sind die Behauptungen des Bw. nicht geeignet darzulegen, dass kein Verschulden an der Verletzung abgabenrechtlichen Obliegenheiten betreffend Umsatzsteuer 2000 und Straßenbenützungsabgabe März 2001 vorgelegen ist. Da…
…das Vermögen der Primärschuldnerin wurde erst mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 3.9.2008 nach Schlussverteilung aufgehoben. An das Finanzamt war mit Wirksamkeit 29.8.2008 eine Konkursquote in Höhe von 29.491,64 € überwiesen worden, die mit den aufgrund einer Anfechtung von…
…war die Umsatzsteuer 11/2008 aus der Haftung zu nehmen und die Haftung für die Umsatzsteuer 02/2009 auf € 2.359,08 zu vermindern: | Abgabe | Betrag | Abzüglich 10 % Ausgleichs-quote | Abzüglich 0,3 % Konkursquote | Lohnsteuer 2007 | 38.553…
…dass der Haftungspflichtigen auf Grund des Haftungsbescheides Zahlungen auf die Haftungsschuld leistet erforderlich ist, ein solcher Fall jedoch hier nicht vorliegt. Die Haftung besteht daher für nachstehende Abgaben unter Berücksichtigung der Konkursquote zu Recht: Umsatzsteuer 2/2008 in Höhe von € 5.646,80 Umsatzsteuer…
…schuldhaften Pflichtverletzung durch den Bw konnte die Abgabenbehörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.5.1989, 89/14/0044) auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die später eingetretene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben war. Die Konkursquote von 0,75 % war in Abzug zu…
…Zur Verrechnung der Konkursquote auf die älteste Fälligkeit wurde ausgeführt, dass im Rahmen des Konkurses eine quotenmäßige Befriedigung der Abgabenschuldigkeiten erfolgt wäre und daher die ausgeschüttete Quote wohl auch die haftungsgegenständlichen Kapitalertragsteuern betreffen müsse. Würde man der Ansicht des Finanzamtes folgen, werde bei Anrechnung auf…
…die Konkursquoten ausschließlich dieser Abgabenschuld anzurechnen. Richtigerweise sei mangels einvernehmlicher Festlegung die Konkursquote allen Haftungsverbindlichkeiten quotenmäßig in Anrechnung zu bringen, jedenfalls allerdings nach ABGB der dem Haftungspflichtigen beschwerlichste Schuld, also jedenfalls einer der geltend gemachten Haftungsverbindlichkeiten. Ad 4) Der Berufungswerber habe mit seiner Eingabe vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.P., (Bw.) vertreten durch Dr. Josef Wolfgang Deitzer, RA, 2320 Schwechat, Wiener Straße 36-38/1/24,vom 6. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf…
…dass diese Anrechnung nicht erfolgt wäre. Der Bw. könne auch im Falle schuldhafter Pflichtverletzung, die hier nicht vorliege, nur für die anteilige und nicht für die volle Abgabenschuld in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme hätte sich aus Billigkeitsgründen betragsmäßig an der Ausgleichsquote (gemeint wohl: Konkursquote)…
…Der Hinweis, Sie hätten sich ohnedies regelmäßig bei der steuerlichen Vertreterin der Gesellschaft erkundigt ob diese ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkomme, was stets bestätigt worden sei, vermag Sie daher nicht zu entschuldigen. 2) Die haftungsgegenständlichen Abgaben haben sich mittlerweile vor allem aufgrund der Überweisung der Konkursquote…
…Mitbewerber übergetreten seien (wo sie übrigens weniger verdienen würden als vorher bei der Gesellschaft) hätte der Betrieb eingestellt und das Insolvenzverfahren eröffnet werden müssen. Auch sei bei allen Selbstbemessungsabgaben eine ordnungsgemäße Abrechnung bei der Abgabenbehörde (wie durch die Prüfungen im Zuge des Insolvenzverfahrens festgestellt) erfolgt…
…die Lieferantin die Abrechnung der Garantieleistungen zur Gänze eingestellt, so dass die Gemeinschuldnerin nicht nur erhebliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen gehabt habe, sondern auch in grobe Liquiditätsprobleme geraten sei, da sie aus Gründen des Kundenservice jeweils in Vorleistung getreten wäre. Weitere von der Gemeinschuldnerin angestrebte Besprechungen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Johannesgasse 16, vom 10. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 4. Jänner 2010 betreffend Abrechnung (§ 216 BAO) entschieden: Die Berufung…