RIS AI
5 182 Treffer175 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0608-L/05Zurückweisung einer verspäteten Berufung gegen einen Haftungsbescheid (§§ 9, 80 BAO) gemäß § 273 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.06.2006

…und 12; SWK 2006, S 311). Anbringen zur Geltendmachung von Rechten sind gemäß § 85 Abs. 1 BAO - vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatz 3 leg. cit. - schriftlich einzureichen (Eingaben). Mündliche Anbringen vorgenannter Art hat die Abgabenbehörde gemäß § 85 Abs. 3 BAO dann entgegen zu nehmen, wenn…

UFSL RV/0104-L/11Geltendmachung von Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen im Zuge von Anträgen auf Bescheidaufhebung bzw. Wiederaufnahme.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2013Teil 2/2

… 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Nach § 86a Abs. 1 BAO können Anbringen, für die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen oder gestatten…

UFSW FSRV/0072-W/12Eine im Wege von FinanzOnline eingebrachte Berufung gegen das Erkenntnis des Spruchsenates ist unzulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.01.2013

…FinStrG gelten für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen, Erledigungen, Fristen sowie Zwangs- und Ordnungsstrafen, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere…

UFSG RV/0351-G/11Vergütung von Energieabgaben: Zur Zurückweisung des Vergütungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2011

…von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen für die Vergütung zu stellen. Der Antrag gilt als Steuererklärung. Der Antrag ist mit Bescheid zu erledigen und hat den Vergütungsbetrag in einer Summe auszuweisen. § 85 Abs. 1 und 2 BAO lautet: (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten…

UFSW RV/1013-W/06Zulässigkeit der Einbringung einer Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung mittels Fax
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2007

…der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt: "Gemäß § 85 Bundesabgabenordnung (BAO) sind Anträge zur Geltendmachung von Rechten (Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung) schriftlich einzureichen. Gemäß § 86a Abs BAO können Anbringen, für die die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen, soweit es durch Verordnungen des BMF…

UFSF RV/0077-F/04Bei Auszahlung von pauschalen Reisevergütungen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer sind entsprechende Grundaufzeichnungen bzw Nachweise vorzulegen. Ein Anbringen einer Partei ist dementsprechend zu interpretieren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2006

…85 Abs 1 BA0 sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Nach Abs 2 dieser gesetzlichen Bestimmung berechtigen Formgebrechen von Eingaben wie auch das Fehlen…

UFSL RV/0736-L/081) Per E-Mail eingebrachte Berufungen und Vorlageanträge 2) Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…bestätigen; insbesondere sind im Sinne des vorhergehenden Satzes unbeachtliche Anbringen kenntlich zu machen." Ein Rechtsmittel (Berufung) ist als Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO grundsätzlich schriftlich einzureichen. Nach der FOnV 2006 wird die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (…

UFSG RV/0545-G/10Telefonisches Ansuchen um Verlängerung der Berufungsfrist ist kein wirksames Ansuchen und berechtigt daher zur Zurückweisung der Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid22.03.2013

… 245 Abs. 3 BAO ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO (vgl. Ritz, BAO4, § 245 Tz 12). Diese Bestimmung sieht telefonische Anbringen nicht vor, sodass telefonische Mitteilungen auch keine "mündlichen" Anbringen im Sinne des § 85 BAO sind (VwGH…

UFSI FSRV/0025-I/07Zurückweisung eines mittels e-mail eingebrachten Einspruchs gegen eine Strafverfügung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.07.2007

…2 FinStrG für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen, Erledigungen, Fristen sowie Zwangs- und Ordnungsstrafen, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere…

UFSW RV/1998-W/03Zurückweisung eines mittels Telefax eingebrachten Antrages auf Vergütung von Energieabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2005

…ohne Angabe von Berechnungsgrundlagen unter Verwendung eines Telekopiergerätes beantragt wurde. In der Folge reichte die Fa. PS HandelsgesmbH. einen mit 17. März 2003 datierten, ordnungsgemäß ausgefüllten amtlichen Vordruck nach. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen…

UFSK RV/0038-K/07Behandlung von Berufungsanbringen, die Zweifel im Hinblick auf die Zurechnung des Rechtsmittels an den Einschreiter oder Vertretenen hervorrufen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2009

…zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bestimmung des § 85 BAO enthält allgemeine Bestimmungen hinsichtlich des Verkehrs zwischen Abgabenbehörden, Parteien und sonstigen Personen. Konkret wird darin festgehalten: (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortung von…

UFSW RV/0988-W/12Zurückweisung eines Vorlageantrages, der per E-Mail eingebracht wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2012

…wurden (§ 276 Abs. 4 BAO in Verbindung mit § 273 Abs. 1 BAO). Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortung von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind gemäß § 85 Abs. 1 BAO (vorbehaltlich der im gegenständlichen Fall nicht anwendbaren Bestimmungen des Abs…

UFSI RD/0008-I/05Zurückweisung eines mittels e-Mail eingebrachten Devolutionsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2005

…e-Mail mitgeteilt, dass gemäß den §§ 85 ff BAO für Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Abgabenverfahren grundsätzlich die Schriftform vorgesehen sei. Der per e-Mail eingelangte Devolutionsantrag sei in dieser Form nicht zulässig und müsste daher zurückgewiesen werden. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass es…

UFSL FSRV/0065-L/07Zurückweisung eines mittels E-Mail eingebrachten Einspruchs gegen eine Strafverfügung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.10.2007

…BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten -dazu zählen auch Einsprüche gegen Strafverfügungen gem. § 145 Abs.1 FinStrG (siehe dazu Reger/Hacker/Kneidinger "Das Finanzstrafgesetz", Bd.2, Linde-Verlag, RZ. 42 u. 43 zu § 56)- oder Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten…

UFSI FSRV/0055-I/04Zurückweisung eines mittels e-Mail eingebrachten Rechtsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)12.11.2004

…FinStrG gelten für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen, Erledigungen, Fristen sowie Zwangs- und Ordnungsstrafen, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere…

UFSG RD/0010-G/08Zurückweisung mittels E-Mail eingebrachter Devolutionsanträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2008

…auseinanderzusetzen und den Antrag aus folgenden Gründen als unzulässig zurückgewiesen: Die per E-Mail eingebrachten Devolutionsanträge stellen ein Anbringen gemäß § 85 BAO dar. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten…

UFSZ1W ZRV/0005-Z1W/03Abweisung einer Berufung gegen die Vorschreibung von Säumniszinsen, da der Berufung gegen den Abgabenbescheid keine aufschiebende Wirkung zukommt und auch keine Voraussetzung gemäß Art. 232 Abs. 2 ZK vorliegt, wonach die Zollbehörde auf Säumniszinsen verzichten kann
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.03.2005

…lit. b und 3 letzter Satz betroffenen Abgaben bis zu seiner Erledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (§ 230 Abs.6 BAO). Im Sinne des § 85 Abs.1 BAO ist das Rechtsmittel der Berufung als Anbringen zur Geltendmachung von Rechten, welches schriftlich einzubringen ist, anzusehen. Gemäß …

UFSZ1W ZRV/0004-Z1W/03Abweisung einer Berufung gegen die Vorschreibung von Säumniszinsen, da der Berufung gegen den zugrunde liegenden Abgabenbescheid keine aufschiebende Wirkung zukommt und auch keine Voraussetzung gemäß Art.232 Abs.2 ZK vorliegt, wonach die Zollbehörde auf Säumniszinsen verzichten kann
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.03.2005

…lit. b und 3 letzter Satz betroffenen Abgaben bis zu seiner Erledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (§ 230 Abs.6 BAO). Im Sinne des § 85 Abs.1 BAO ist das Rechtsmittel der Berufung als Anbringen zur Geltendmachung von Rechten, welches schriftlich einzubringen ist, anzusehen. Gemäß …

UFSZ1W ZRV/0071-Z1W/02Abweisung einer Berufung gegen die Vorschreibung von Säumniszinsen, da der Berufung gegen den zugrunde liegenden Abgabenbescheid keine aufschiebende Wirkung zukommt, und auch keine Voraussetzung gemäß Art. 232 Abs. 2 ZK vorliegt, wonach die Zollbehörde auf Säumniszinsen verzichten kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.03.2005

…lit. b und 3 letzter Satz betroffenen Abgaben bis zu seiner Erledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (§ 230 Abs.6 BAO). Im Sinne des § 85 Abs.1 BAO ist das Rechtsmittel der Berufung als Anbringen zur Geltendmachung von Rechten, welches schriftlich einzubringen ist, anzusehen. Gemäß …

UFSG RV/0458-G/121. Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme wegen Verspätung 2. (Vermeintlich) unrichtige Einstufung von Einkünften allein kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2012

…1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). § 85 Abs. 3 leg. cit. normiert, wann die Abgabenbehörde Anbringen mündlich entgegen zu nehmen hat. In diesem Fall hat die Abgabenbehörde das Anbringen seinem wesentlichen Inhalt nach in…