…und 12; SWK 2006, S 311). Anbringen zur Geltendmachung von Rechten sind gemäß § 85 Abs. 1 BAO - vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatz 3 leg. cit. - schriftlich einzureichen (Eingaben). Mündliche Anbringen vorgenannter Art hat die Abgabenbehörde gemäß § 85 Abs. 3 BAO dann entgegen zu nehmen, wenn…
… 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Nach § 86a Abs. 1 BAO können Anbringen, für die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen oder gestatten…
…FinStrG gelten für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen, Erledigungen, Fristen sowie Zwangs- und Ordnungsstrafen, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere…
…von fünf Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen für die Vergütung zu stellen. Der Antrag gilt als Steuererklärung. Der Antrag ist mit Bescheid zu erledigen und hat den Vergütungsbetrag in einer Summe auszuweisen. § 85 Abs. 1 und 2 BAO lautet: (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten…
…der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt: "Gemäß § 85 Bundesabgabenordnung (BAO) sind Anträge zur Geltendmachung von Rechten (Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung) schriftlich einzureichen. Gemäß § 86a Abs BAO können Anbringen, für die die Abgabenvorschriften Schriftlichkeit vorsehen, soweit es durch Verordnungen des BMF…
…85 Abs 1 BA0 sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Nach Abs 2 dieser gesetzlichen Bestimmung berechtigen Formgebrechen von Eingaben wie auch das Fehlen…
…bestätigen; insbesondere sind im Sinne des vorhergehenden Satzes unbeachtliche Anbringen kenntlich zu machen." Ein Rechtsmittel (Berufung) ist als Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO grundsätzlich schriftlich einzureichen. Nach der FOnV 2006 wird die automationsunterstützte Datenübertragung in Bezug auf Anbringen (…
… 245 Abs. 3 BAO ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 Abs. 1 BAO (vgl. Ritz, BAO4, § 245 Tz 12). Diese Bestimmung sieht telefonische Anbringen nicht vor, sodass telefonische Mitteilungen auch keine "mündlichen" Anbringen im Sinne des § 85 BAO sind (VwGH…
…2 FinStrG für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen, Erledigungen, Fristen sowie Zwangs- und Ordnungsstrafen, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere…
…ohne Angabe von Berechnungsgrundlagen unter Verwendung eines Telekopiergerätes beantragt wurde. In der Folge reichte die Fa. PS HandelsgesmbH. einen mit 17. März 2003 datierten, ordnungsgemäß ausgefüllten amtlichen Vordruck nach. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen…
…zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bestimmung des § 85 BAO enthält allgemeine Bestimmungen hinsichtlich des Verkehrs zwischen Abgabenbehörden, Parteien und sonstigen Personen. Konkret wird darin festgehalten: (1) Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortung von…
…wurden (§ 276 Abs. 4 BAO in Verbindung mit § 273 Abs. 1 BAO). Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortung von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind gemäß § 85 Abs. 1 BAO (vorbehaltlich der im gegenständlichen Fall nicht anwendbaren Bestimmungen des Abs…
…e-Mail mitgeteilt, dass gemäß den §§ 85 ff BAO für Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Abgabenverfahren grundsätzlich die Schriftform vorgesehen sei. Der per e-Mail eingelangte Devolutionsantrag sei in dieser Form nicht zulässig und müsste daher zurückgewiesen werden. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass es…
…BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten -dazu zählen auch Einsprüche gegen Strafverfügungen gem. § 145 Abs.1 FinStrG (siehe dazu Reger/Hacker/Kneidinger "Das Finanzstrafgesetz", Bd.2, Linde-Verlag, RZ. 42 u. 43 zu § 56)- oder Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten…
…FinStrG gelten für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen, Erledigungen, Fristen sowie Zwangs- und Ordnungsstrafen, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere…
…auseinanderzusetzen und den Antrag aus folgenden Gründen als unzulässig zurückgewiesen: Die per E-Mail eingebrachten Devolutionsanträge stellen ein Anbringen gemäß § 85 BAO dar. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten…
…lit. b und 3 letzter Satz betroffenen Abgaben bis zu seiner Erledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (§ 230 Abs.6 BAO). Im Sinne des § 85 Abs.1 BAO ist das Rechtsmittel der Berufung als Anbringen zur Geltendmachung von Rechten, welches schriftlich einzubringen ist, anzusehen. Gemäß …
…lit. b und 3 letzter Satz betroffenen Abgaben bis zu seiner Erledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (§ 230 Abs.6 BAO). Im Sinne des § 85 Abs.1 BAO ist das Rechtsmittel der Berufung als Anbringen zur Geltendmachung von Rechten, welches schriftlich einzubringen ist, anzusehen. Gemäß …
…lit. b und 3 letzter Satz betroffenen Abgaben bis zu seiner Erledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (§ 230 Abs.6 BAO). Im Sinne des § 85 Abs.1 BAO ist das Rechtsmittel der Berufung als Anbringen zur Geltendmachung von Rechten, welches schriftlich einzubringen ist, anzusehen. Gemäß …
…1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). § 85 Abs. 3 leg. cit. normiert, wann die Abgabenbehörde Anbringen mündlich entgegen zu nehmen hat. In diesem Fall hat die Abgabenbehörde das Anbringen seinem wesentlichen Inhalt nach in…