Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Dr. Gabriele Soini-Wolf und die weiteren Mitglieder HR Dr. Reinhard Prinstinger, Dr. Walter Zisler und Dr. Martin Neureiter im Beisein der Schriftführerin Roswitha Mohr über die Berufung R.R., vertreten durch Uni.Prof.Dr.Josef…
…geschaffen. Die Fa. X. GmbH ließ zur Anbindung der Wirtschaftszone anschließend an die neue Autobahnauffahrt und -abfahrt zwei Kreisverkehre samt Verbindungsstraße und eine Brücke über die Autobahn errichten. Die Finanzierung erfolgte durch einmalige Verkehrsbeiträge der angesiedelten und sich ansiedelnden Unternehmer. So schrieb die Fa. X…
…spruchgemäß zu entscheiden. Anzumerken bleibt, dass eine andere rechtliche Beurteilung zu treffen gewesen wäre, hätte der Bw. die Waschhalle nicht unmittelbar an den Altbestand herangeführt, sodass eine direkte Anbindung der beiden Baukörper in Form einer Türe bzw. eines Kabeldurchganges nicht existiert hätte. 22. September 2005
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 vom 5. Juli 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Das Einkommen im Jahr 2000 beträgt 209…
…€ 4.839,20) zurückgefordert, weil für Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen würden, mangels intensiver Anbindung an Österreich kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, da sich diese nach § 8 oder 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) zwar rechtmäßig, aber nur vorübergehend zu Ausbildungszwecken in…
…ab Februar 2010 ab. In der Begründung wurde ausgeführt, dass für Kinder, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, mangels intensiver Anbindung an Österreich kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, weil sie sich nach §§ 8 oder 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) zwar rechtmäßig, aber nur vorübergehend…
…Verkehrsmitteln für sie nicht zumutbar sei. Sie wohne in B, C, rund 1,6 km von der nächsten Anbindung an das Netz der öffentlichen Verkehrsmittel (Bushaltestelle). Um pünktlich anzukommen, komme nur der Bus um 6.20 Uhr in Frage. Dieser treffe um 7.20 in…
…und führte in der Begründung aus, der Bw halte sich zu Ausbildungszwecken nur vorübergehend in Österreich auf und stehe daher auf Grund mangelnder Anbindung an Österreich kein Anspruch auf Familienbeihilfe. In der frist- und formgerechten Berufung wendet der Bw ein, sein Hauptwohnsitz befinde sich seit…
…Bw als auch der Kindesvater zu Ausbildungszwecken in Österreich aufhalten, bestehe wegen nur vorübergehenden Aufenthaltes in und mangelnder Anbindung an Österreich kein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe. Gegen obgenannten Bescheid berief die Bw rechtzeitig mit ihrem Schriftsatz vom 8. Dezember 2007 und führte aus: "Es wird…
…seit 9.8.2006 wieder aus. Sie lebe mit dem Kindesvater und dem Kind in gemeinsamem Haushalt. Bereits aus diesen Tatsachen ergebe sich die von der Behörde als möglicherweise anspruchsbegründende Voraussetzung der "intensiven Anbindung an Österreich". Gemäß § 2 Abs. 8 FLAG bestehe Anspruch auf Familienbeihilfe…
…Rechnung der Firma AKS im Folgenden kurz: AKS) vom 17.12.2002: | Vollversion des AKS Softwarepaketes | 2.747,70 | Anbindung der Schrankanlage | 4.272,00 | Client-Software | 1.200,00 | Summe | 8.219,70 Diese Position sei…
…1. Rechnung der Firma AS vom 4.11.2002 3053,00 - Vollversion des A Softwarepacketes: | Anbindung der Schrankanlage | 3.600,00 | Client-Software | 1.200,00 | Summe | 7.853,00 Diese Position sei im Anlageverzeichnis "Software-Kassenabrechnung" verbucht worden…
…Materialien dazu stellten jedoch klar, dass durch die Glücksspielnovelle 2008 keine inhaltliche Änderung erfolgte. Auch § 13 der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die technischen Merkmale von Glücksspielautomaten, deren Anbindung an ein Datenrechenzentrum, sowie über die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (Glücksspielautomatenverordnung), BGBl. II 2012/69 stellt…
…1 zwei hintereinander gelegene, quadratische Grundstücke entstanden, wobei nur mehr das vordere Grundstück 5 des Bw eine Anbindung an den Weg behalten hat. Der Bw hat eine Fläche von 995 m² als Tauschleistung weggegeben und dafür eine Fläche von 865 m² eingetauscht. Allerdings hat sein…
…1 zwei hintereinander gelegene, quadratische Grundstücke entstanden, wobei nur mehr das vordere Grundstück 5 des Bw eine Anbindung an den Weg behalten hat. Die Bw hat eine Fläche von 995 m² als Tauschleistung weggegeben und dafür eine Fläche von 865 m² eingetauscht. Allerdings hat ihr…
…auf 1 vor Tausch) samt Zufahrt vom Weg aus errichtet werden konnte. Allerdings hat tatsächlich nur mehr das vordere Grundstück 5 des HHP und der RMP eine Anbindung an den Weg behalten. Das nunmehr hinten liegende Grundstück 1 des CP wäre somit tatsächlich ohne direkten…
…auf 1 vor Tausch) samt Zufahrt vom Weg aus errichtet werden konnte. Allerdings hat tatsächlich nur mehr das vordere Grundstück 5 des HHP und der RMP eine Anbindung an den Weg behalten. Das nunmehr hinten liegende Grundstück 1 des CP wäre somit tatsächlich ohne direkten…
…Schadensregelung, Wiederherstellung" nach Ablauf des Bestandrechtes dem Bestandgeber im übergebenen guten Zustand zu übergeben bzw. im landwirtschaftlichen Zustand zurückzuversetzen. Mit Bestandvertrag betreffend die Anbindung der "Betriebsumkehr Ort_A" an die künftige Gemeindestraße zur neuen Brückenbezeichnung" vom 18. bzw. 20. Juli 2001 gab der Abgabepflichtige der…
…geschaffen. Die XY-ErrichtungsGmbH. ließ zur Anbindung an die Wirtschaftszone anschließend an die neue Autobahnauffahrt und -abfahrt zwei Kreisverkehre samt Verbindungsstraße und eine Brücke über die Autobahn errichten. Die Finanzierung erfolgte durch einmalige Verkehrsbeiträge der angesiedelten und sich ansiedelnden Unternehmen. Daher schrieb die XY-ErrichtungsGmbH…
…Start- und Endzeiten zu. Zusätzlich müsse der Bw. bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch die verkehrstechnisch ungünstige Anbindung des M als auch des Wohnsitzes zweimal umsteigen und einen Zeitverlust von zusätzlich ca. 30 min pro Fahrt in Kauf nehmen und dies auch nur, wenn keine Wartezeiten…