…betrieben werden, unterbleibt diese Überwiegensprüfung.[..]." Damit stellt der Verordnungsgeber für das Veranlagungsjahr 2007 und insbesondere auch für den nachfolgenden Zeitraum 2008 in unmissverständlicher Weise klar, dass ein von der Verordnung erfasster Gaststätteninhaber seiner Kundschaft sowohl Speisen als auch Getränke zur Konsumation "anzubieten" hat. Im vorliegenden…
…Zentren und Heimen mit Wohngelegenheit" und Verabreichung von Speisen und Getränken, von Sozialeinrichtungen mit Wohngelegenheit, Jugendherbergen, Hotel- und Gastbetrieben und von Wohlfahrtseinrichtungen erreicht werden. Nach der tatsächlichen Geschäftsführung betrieb der Bw. zunächst ein sogenanntes Heim, aus dessen Betrieb über Jahre hin teils beträchtliche Gewinne anfielen…
…der Aufteilung ergebe, sei für die Großbetriebsprüfung im Rahmen der nun durchgeführten Erhebungen nicht nachvollziehbar. Ab 1. August 2000 wurden von der damaligen Betriebsprüfung die Einzelverkaufspreise für Speisen und Getränke im Rahmen des Menüpreises linear gekürzt. Bezüglich dieser Berechnung wurde seitens der Bw. wiederholt vorgebracht…
…sich um die Bewirtung potentieller Kunden des Steuerpflichtigen handelt. Aus diesem Grund müssen Bewirtungen von Fachkollegien anlässlich von Fachveranstaltungen jedenfalls als nicht abzugsfähiger Repräsentationsaufwand eingestuft werden. Die einerseits als Personalvertreter andererseits von dem im öffentlichen Dienst stehenden Bw. geltend gemachten Aufwendungen an "Speisen und Getränken"…
…dass der Marktpreis von Getränken im Menü wesentlich niedriger sei als er sich bei Anwendung der linearen Kürzung der Einzelverkaufspreise ergebe. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass der Marktpreis des Getränks im Menü sich als Differenz zwischen dem Preis der Speisen und dem Gesamtpreis der…
…Gruppen von Steuerpflichtigen festzusetzen sind, deren steuerliche bzw. wirtschaftliche Verhältnisse annähernd gleich sind. (.....) Wenn aber die VO BGBl. II Nr. 227/1999 nur für Betriebe anwendbar ist, die Speisen und Getränke anbieten, dann muss sowohl die Konsumation von Speisen als auch die Konsumation von Getränken…
…Nur für solche Gruppen von Steuerpflichtigen kann es vergleichbare Erfahrungswerte geben, die geeignet sind, jeweils die Grundlage für einen gemeinsamen Durchschnittssatz zu bilden. Bei Betrieben, die nur Getränke anbieten und Betrieben, die sowohl Speisen als auch Getränke anbieten kann nicht mehr von Betrieben mit annähernd…
…festgestellt: "Durchschnittsätze sind jeweils nur für Gruppen von Steuerpflichtigen festzusetzen, deren steuerliche bzw. wirtschaftliche Verhältnisse annähernd gleich sind. Bei Betrieben, die nur Getränke anbieten einerseits und Betrieben, die Speisen und Getränke anbieten andererseits, kann nicht mehr von Betrieben mit annähernd gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen gesprochen werden…
…nicht mehr von Betrieben mit annähernd gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen gesprochen werden. Wenn aber die VO BGBl. II Nr. 227/1999 nur für Betriebe anwendbar ist, die Speisen und Getränke anbieten, dann muss sowohl die Konsumation von Speisen als auch die Konsumation von Getränken in einem…
…zulässig. Durchschnittssätze seien jeweils nur für Gruppen von Steuerpflichtigen festzusetzen, deren steuerliche bzw. wirtschaftliche Verhältnisse annähernd gleich seien. Bei Betrieben, die Speisen und Getränke anbieten einerseits und Betrieben, die nur Getränke anbieten andererseits, könne nicht mehr von Betrieben mit annähernd gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen gesprochen werden…
…nicht aber der Anteil des Speisenumsatzes am gesamten Betriebsumsatz von rechtlicher Relevanz sein dürfe. Der vielfach vertretenen Meinung, die wirtschaftlichen Verhältnisse bei Betrieben des Gastgewerbes, welche überwiegend Getränke anbieten im Vergleich zu Betrieben des Gastgewerbes, welche ein relativ ausgewogenes Angebot an Speisen und Getränken anbieten…
…gesicherten Lebenserfahrung in Kinderarztpraxen generell keine Speisen und Getränke kostenlos verabreicht werden, kann im vorliegenden Fall in einer für die Bw. entgegenkommenden Sachverhaltsbeurteilung bestenfalls das gelegentliche Anbieten von alkoholfreien Getränken wie Mineralwasser, Säften oder Kaffee (für die Eltern) im Wartezimmer und gelegentliche Belohnungen der Kinder …
…es von Gaststätten erwartet werden kann, wird aber auch nicht durch das bloße Erwärmen einfacher Produkte des Lebensmittelhandels ("Würstel") bewirkt. ..... Die Verordnung erfasst als Gaststätten keine anderen Betriebe als solche, die den Gästen auch frisch in einem Küchenbereich zubereitete Speisen anbieten (zumindest "kleine Speisekarte") und…
…für solche Gruppen von Steuerpflichtigen könne es vergleichbare Erfahrungswerte geben, die geeignet seien, jeweils die Grundlage für einen gemeinsamen Durchschnittssatz zu bilden. Bei Betrieben, die nur Getränke anbieten einerseits und Betrieben, die sowohl Speisen als auch Getränke anbieten andererseits, könne nicht mehr von Betrieben mit…
…Wenn die Verordnung nur für Betriebe anwendbar sei, die Speisen und Getränke anbieten, müsste sowohl die Konsumation von Speisen als auch die Konsumation von Getränken in einem "relevanten Ausmaß" zum Gesamtumsatz beitragen. Es trifft auch nicht zu, dass sich nicht einmal der VwGH in der…
…Betrieb werde in einer geschlossenen Räumlichkeit geführt, wobei Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation angeboten würden. Sitzplätze im Freien seien nicht vorhanden. Eine Gaststätte sei ein Dienstleistungsbetrieb, dessen primärer Leistungsinhalt in der Bewirtung von Gästen (Abgabe von Speisen und Getränken) bestehe. Die Gewerbeanmeldung des Bw…
…käme diesen ebenfalls nicht der Charakter von Werbungskosten zu. Abschließend wurde der Bw. auf den Umstand verwiesen, dass die in der Faktura vom 30. Juni 2010 im Ausmaß von 1.100 € verzeichneten Aufwendungen für Speisen und Getränke den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung zuzurechnen seien…
…von der Steuerpflicht auch hinsichtlich des Betriebes ,bw. -Kantine' , namentlich die Nichtentfaltung einer Wettbewerbswirkung, ist hingegen aus folgenden Gründen nicht gegeben: Der bw. erbringt im Rahmen des gegenständlichen Betriebes am Standort X (Y) unzweifelhaft Leistungen, nämlich die Verabreichung von Speisen und Getränken, die auch von…
…von Gästen als auch Speisenverabreichung und Getränkeausschank anbieten. Diese Einordnung entspricht auch dem Betriebsgegenstand, welcher bei beiden Unternehmen das Gastgewerbe nach § 189 Abs. 1 der GewO 1973 bildet. Beide Betriebe haben die Beherbergung von Gästen, die Verabreichung von Speisen jeder Art und den Verkauf von…
…Selbst wenn - wie die Bw. angibt - lediglich am Wochenende gekocht wurde, sind die vorstehend angegebenen Lebensmittel nicht ausreichend, auch nur ein kleines Angebot von Speisen anbieten zu können. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Aufzeichnungen der Bw. nicht vollständig sind. Liegen aber mangelhafte…