…in Rechnung gestellt. Für die An- und Abmeldungen sind also bestimmte Beträge vorgesehen, was nicht für das Vorliegen einer Gesamtleistung spricht. Im vorliegenden Fall erbringt die Bw. neben dem Abschluss eines Versicherungsvertrages eine Leistung, die im An- und Abmelden von Kraftfahrzeugen besteht. Umsatzsteuerlich ist der…
…hingegen schon ein An- und Abmelden von Kraftfahrzeugen eingeräumt. 6.) Die Ermittlungstätigkeit obliegt primär der Abgabenbehörde erster Instanz. Auf § 276 Abs. 6 Satz 1 BAO sei verwiesen. Danach hat die Abgabenbehörde erster Instanz eine Berufung, über die infolge eines zeitgerechten Vorlageantrags von der Abgabenbehörde zweiter…
…m und hm. Im Akt findet sich eine Vollmacht der Bw. vom 1. Jänner 2009, mit dem die Bw. am bevollmächtigte, sämtliche Aktivitäten, konkret die Auftragsannahme und -durchführung, An- und Verkauf von Kfz, An- und Abmeldung von Personal sowie den Empfang von Bargeld zu übernehmen…
…Aufliegern werden fallweise Kühlauflieger von Dritten angemietet. Auf den Rechnungen sei laut Angabe des geprüften Unternehmens auch die vom Vermieter zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer ausgewiesen und an den Vermieter zu bezahlen. (Der behauptete gesonderte Ausweis auf der Rechnung sei zwar von der Betriebsprüfung nicht nachvollziehbar gewesen…
…Auch dies kann ich beweisen durch Zeugen das meine Lebensinterressen nicht in Österreich sind und nie sein werden aber mir dies von Ihnen einfach aufgezwungen wird. Den Nachweis über meiner Fahrzeuge Kopie Zulassung und Abmeldung habe ich bei meinem Einspruch an Frau M mit abgeschickt…
…um den Kaufpreis von € 16.900,00 verkauft worden ist, ist Nachstehendes festzustellen: Da gemäß § 12 Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991 eine Vergütung nur für den Fall der Steuerbefreiung nach § 3 Z 3 vorgesehen ist und die Lieferung von Kraftfahrzeugen an diplomatische Missionen…
…Ermittlung der Höhe der Abgabepflicht im Schätzungsweg. Bei der Berechnung der Abgabe ging der Prüfer von einer durchschnittlichen Auslastung von rund 67% aus (entspricht 8 Monaten für ein volles Jahr bzw. bei unterjähriger An- und Abmeldung dem aliquoten Anteil). Die Straßenbenützungsabgabe berechnete er in folgender…
…nur noch stundenweise in Österreich benutzt und anschließend zum Standort nach Lindau gebracht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Z 3 Normverbrauchsabgabegesetz BGBl 191/695 (in der Folge: NoVAG) unterliegen der Normverbrauchsabgabe (im Folgenden: NoVA): "Die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland…
…ist das Lenken von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen (und zwar in einem der Mitgliedsstaaten eines der in § 82 Abs. 1 KFG 1967 genannten internationalen Übereinkommen) nach Maßgabe des § 82 KFG 1967 erlaubt, also ohne dauernden Standort in Österreich bis zu einer Höchstdauer von 1 Jahr…
…Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) sind mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen (Abs. 2 leg.cit.). § 4 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge für 1992 und ab 1993, BGBl 1992/642…
…den Abmeldungen entsprechend mehr Auflieger als überzählig behandelt, obwohl sie noch tlw. bis 5/2007 in Österreich zugelassen waren und an die TBT vermietet wurden. Gemäß § 1 (2) KfzStG ist für überzählige Anhänger aber dann schon eine Kfz-Steuer zu erheben, wenn diese von Kraftfahrzeugen…
…den dem Finanzamt vorliegenden Unterlagen wurde das Fahrzeug mit dem Kennzeichen RO-2 gegen das Fahrzeug mit dem Kennzeichen RO-1 ausgetauscht und es ist daher von einer durchgehenden Kraftfahrzeugsteuerpflicht auszugehen. Betreffend des Hauptwohnsitzes wird auf die Berufungsvorentscheidung vom August 2005 (zur NoVA-Pflicht) verwiesen." …
…Wohnsitzes im Sinne der österreichischen Rechtsordnung stellt auf den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ab. Von besonderer Bedeutung sind dabei nach der Rechtsprechung des VwGH etwa Grund- und Hausbesitz, emotionale Bindungen an Hab und Gut oder der gemeinsame Familienwohnsitz (siehe zum Beispiel VwGH vom 18. Februar 1997…
…nicht vorwiegend von Deutschland aus wahrgenommen hat, zeigt auch die mit der schriftlichen Äußerung vorgelegte Darstellung über seine Inlands- und Auslandsaufenthalte sowie im speziellen über seine Asienaufenthalte. Danach hielt sich der Bw. allein schon an 113 Tagen in Asien und mit dem Kraftfahrzeug an 119…
…angeführt, dass für die Ansetzung des geringeren Sachbezugswertes sämtliche Fahrten lückenlos in einem Fahrtenbuch aufzuzeichnen sind. Zur Anforderung welche an die Führung von Fahrtenbüchern gestellt werden, hat der Bundesfinanzhof in den Erkenntnissen vom 16. November 2005, VI R 64/04 und vom 9. November 2005…
…Hauptwohnsitz und in weiterer Folge auf den Standort des KFZ im Inland geschlossen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Meldezettel angegeben ist, dass es sich beim Wohnsitz im Inland um den Hauptwohnsitz handle. Gemäß § 1 Z. 3 NoVAG unterliegt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen…
…Gebrauch zu machen und die angefochtenen Bescheide (samt Berufungsvorentscheidung) unter Zurückverweisung der Rechtssache an die das Finanzamt aufzuheben. Für die Zurückverweisung spricht weiters der Umstand, dass es nicht primäre Aufgabe der Berufungsbehörde sein kann, den entscheidungswesentlichen Sachverhalt erstmalig zu ermitteln. Primäre Aufgabe von Rechtsmittelbehörden ist…
…Jänner 2010, RV/0389-W/06 und vom 7. April 2010, RV/0406-G/05 verwiesen. Letztere Entscheidung erging zur selben Sach- und Rechtslage an die Bw. für die Streitjahre 1996 und 1999. Die von der Betriebsprüfung vorgenommene Besteuerung der Kraftfahrzeuge der Bw. steht daher…
…Marke S, mit der Motorleistung von 125 kW, auf der B 172 (ehemaliger Grenzübergang N) angehalten und hat die Zollwachabteilung laut Kontrollmitteilung an das Finanzamt Kufstein im Hinblick auf den Verdacht ua. der Hinterziehung der Kraftfahrzeugsteuer Folgendes festgestellt: " ..., dass die Fahrzeuglenkerin (Besitzerin) ihren Hauptwohnsitz in…
…im Ausland sind und regelmäßig zum Wochenende an ihren inländischen Wohnort zurückkehren, haben unter Berücksichtigung obiger Ausführungen ihren dauernden Standort am inländischen Wohnort (vgl. Gurtner, Herger, NoVA bei Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen im Inland, SWK 2005, S. 543). Somit unterliegen deren Kraftfahrzeuge gemäß …