…entschlägt, hinsichtlich seines gesamten Anfalles voll erbschaftssteuerpflichtig wird und zwar auch dann, wenn dem Begünstigten bei vorbehaltloser Entschlagung durch Akkreszenz ein Teil davon von Todes wegen zugefallen wäre. Eine Aufspaltung der Schenkung in einen steuerfreien und steuerpflichtigen Teil ist nicht möglich, weil der Tatbestand des …
…Franz C seinen gesamten Geschäftsanteil an der C OHG mit Wirkung vom 30. September 2005 an Agnes C ab, die den Geschäftsanteil "im Wege der Akkreszenz nach § 142 HGB unter Ausschluss der Liquidation mit allen Aktiven und Passiven und unter Fortführung als protokolliertes Einzelunternehmen, CAgnes…
…in Schwimann² § 10 WEG 1975 Rz 10) vertreten. Folge dieser dem § 10 Abs 1 Z 2 WEG 1975 zu unterstellenden Vereinbarung ist dann aber gerade der Ausschluss der Akkreszenz nach § 10 Abs 1 Z 1 WEG 1975 (vgl. OGH 29.8.2006, 5 Ob 45…
…OHG-Geschäftsanteil an der OHG mit Wirkung vom 30. September 2005 an MS ab, die den Geschäftsanteil "im Wege der Akkreszenz nach § 142 HGB unter Ausschluss der Liquidation mit allen Aktiven und Passiven und unter Fortführung als protokolliertes Einzelunternehmen, SM, AV" in ihr Eigentum übernahm…
…m.b.H. weitere Geschäftsanteile hinzu erwirbt, bilden diese zusammen mit dem bereits gehaltenen Geschäftsanteil einen einheitlichen Anteil, welcher der Summe der übernommenen Stammeinlagen sowohl des alten als auch des dazu erworbenen Geschäftsanteiles entspricht (sog. Prinzip der Akkreszenz; vgl. Reich- Rohrwig, GmbH - Recht 616; Kastner…
…TS habe nicht zu Gunsten irgendeines Dritten auf den Erbteil verzichtet, sondern zu Gunsten des Testamentserben GS und damit zu Gunsten eines auch ohne qualifizierte Erbsausschlagung ohnehin (neben JW und BW) zu einem Drittel Akkreszenzberechtigten. Durch den Verzicht zu Gunsten des GS habe Frau TS…
…GS habe nicht zu Gunsten irgendeines Dritten auf den Erbteil verzichtet, sondern zu Gunsten des Testamentserben Bw und damit zu Gunsten eines auch ohne qualifizierte Erbsausschlagung ohnehin (neben JW und MB) zu einem Drittel Akkreszenzberechtigten. Durch den Verzicht zu Gunsten des Bw habe GS tatsächlich…