…des beschwerdeführenden Landeswirtes liegen. Strittig verblieb, ob die in den freien Verkehr übergeführten, in Ungarn gewonnenen Erzeugnisse des Ackerbaus von einem Landwirt erwirtschaftet wurden, der seinen (alleinigen) Betriebssitz im Zollgebiet der Gemeinschaft in unmittelbarer Nähe zum betreffenden Drittland hatte. Es steht dabei auch außer Streit…
…Sie betreiben der Aktenlage zufolge Weinbau sowie einen Heurigen, ferner Ackerbau. Die Bw. erklärten zunächst hinsichtlich ihrer gesamten betrieblichen Tätigkeit - einschließlich des Buschenschanks - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und ermittelten den Gewinn hieraus pauschaliert. Aktenkundig ist eine Verständigung über eine Gewerbeanmeldung von A B für…
…auszuräumen gebe er eine kurze Beschreibung seines Tätigkeitsbereiches: Seine Arbeitgeberin handle mit Pflanzenschutzmitteln. In dieser Branche müsse jeder Mitarbeiter im Außendienst auch Fachberater sein, sei es Ackerbau, Weinbau oder in seinem Fall Obstbau. Er sei nicht nur in der Versuchstechnik und in der "reinen Beratung…
…Bw. nicht mehr angefochten. Über die Berufung wurde erwogen: Zum landwirtschaftlichen Vermögen gehören alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (insbesondere Ackerbau und Viehzucht). Bewertungsgegenstand beim landwirtschaftlichen Vermögen ist jeweils der Betrieb. Es gilt der Grundsatz der Bewertung im Ganzen, es…
…wurde am 1. Oktober 2008 erstellt. In Punkt 6 dieses Gutachtens wird festgestellt, die betroffenen Grundstücke würden nach wie vor für Ackerbau genützt. In Punkt 9 wird festgestellt, es ergebe sich eine Bodenwertminderung von 42.977,79 ATS. Dieses Gutachten wurde der Bw. übermittelt und…
…Stellungnahme wurde am 15. September 2008 erstellt. In Punkt 6 dieses Gutachtens wird festgestellt, die betroffenen Grundstücke würden nach wie vor für Ackerbau genützt. In Punkt 9 wird festgestellt, es ergebe sich eine Bodenwertminderung von ATS 4896,--. Dieses Gutachten wurde den Bw. übermittelt und seitens…
…aus, dass die betroffenen Grundstücke nach wie vor dem Ackerbau dienen würden. In der Folge wurde seitens der Referentin ein Vorhalt ausgefertigt und ausgeführt: "Nach den vorliegenden Unterlagen haben Sie im Jahr 2000 Zahlungen der Firma M in Höhe von ATS 121.240,-- erhalten. In…
…wie die Milchkuhhaltung, die Hühnermast oder Obstproduktion sowie den Betrieb eines großen Mischfutterwerks, den Ackerbau sowie den Klein- und Großhandel, vor allem mit land- und forstwirtschaftlichen Produkten. Daher kann selbst ein vorübergehender Wertverlust der für die Schlachtviehrinderhaltung genutzten Wirtschaftsgüter nicht zu einem Wertverlust der gesamten…
…sei der Frau des Berufungswerbers erklärt worden, dass eine landwirtschaftliche Bewertung nur in Frage komme, wenn Viehzucht betrieben werde. Diese Aussage sei unrichtig, weil die Landwirtschaft auch aus mehreren Zweigen wie zB Ackerbau, Obstbau, Weinbau, Gärtnerei usw. bestehe. Für den Obstbau stünden dem Berufungswerber auch…
…28 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. Die Landwirtschaft im engeren Sinn umfasst die typische Feldwirtschaft (Ackerbau) und Grünlandnutzung (Weide-, Almwirtschaft etc.). Sie liegt…
…III des Vertrages "Einräumung eines Bestandrechts"). Die Bestandfläche wird nach Pkt V des Vertrages "Wiederherstellung" in gutem landwirtschaftlichem Nutzungszustand (ackertauglich) übergeben und ist in diesem Zustand nach Ablauf des Bestandrechtes zu übergeben. In der am 7. Oktober 2008 elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007…
…sei der im Jahre 2004 angeschaffte Traktor CVT 6155 moderner, komfortabler technisch besser ausgebaut. Beide Traktoren sind aber grundsätzlich für den Ackerbau geeignet. Das Grundprinzip von der Technik und der Motorleistung ist ident. Die gleiche Auskunft habe ich vom Handelsvertreter der Fa. H***** in Mö*…
…Hinterfüllung der ehemaligen Lehmgrube eine ökologische Ausgleichsfläche zu schaffen sei. Auf einer ökologischen Ausgleichsfläche sei eine landwirtschaftliche Nutzung (z. B. Ackerbau, Viehhaltung) ausgeschlossen. So gesehen verändere sich der ursprüngliche Wert (Ödland) durch die Hinterfüllung nicht. Durch die im Bescheid vorgeschriebene Form der Rekultivierung seien sogar…
…er den Pauschallandwirten gezahlt hat, abziehen; b) oder durch den Fiskus. Anhang A der Sechsten Richtlinie: LISTE DER TÄTIGKEITEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGUNG I. ANBAU IM EIGENTLICHEN SINNE 1. Ackerbau im allgemeinen, einschließlich Weinbau 2. Obstbau (einschließlich Olivenanbau) und Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzengartenbau, auch unter Glas …
…dass Wein- und Ackerbau Ertragsquellen sind, die unter der Einkunftsart des § 21 EStG zu behandeln sind. Dies gesteht auch der BP-Bericht, wenngleich auch etwas weitwendig, zu. Der Bericht meint allerdings deshalb von zwei Betrieben ausgehen zu können, weil die Ackerbauflächen verpachtet sind und die…
…Versuch die Flächen für Schafzucht zu verpachten, habe sich in vergangenen Jahren als nicht zielführend erwiesen, da als Pachtentgelt ein Lamm zu erzielen war. Für einen Ackerbau sei der landwirtschaftliche Betrieb des Bw. nicht eingerichtet, weshalb der Bw. aus seinen persönlichen Ruhebezügen als Primararzt des…
…dass Wein- und Ackerbau Ertragsquellen sind, die unter der Einkunftsart des § 21 EStG zu behandeln sind. Dies gesteht auch der BP-Bericht, wenngleich auch etwas weitwendig, zu. Der Bericht meint allerdings deshalb von zwei Betrieben ausgehen zu können, weil die Ackerbauflächen verpachtet sind und die…
…Grundstück im Rahmen seines Betriebes nutze sowie der Art der landwirtschaftlichen Nutzung (Viehhaltung, Ackerbau) Vorlage der schriftlichen Vereinbarung (falls vorhanden) über die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung. Mit der Vorhaltsbeantwortung vom 12. Dezember 2006 gab der Vertreter der Bw den Namen und die Anschrift des Landwirtes…
…Artikel 25 Abs. 2 zweiter Teilstrich der Sechsten Richtlinie ein landwirtschaftlicher Betrieb ein Betrieb, der in dem einzelnen Mitgliedstaat im Rahmen der in Anhang A genannten Erzeugertätigkeiten als solcher gilt. In Anhang A Kapitel I wird "Ackerbau im allgemeinen, einschließlich Weinbau" genannt. Nach Anhang A…
…er aus: Der gegenständliche Betrieb sei in der Nutzungsform als Acker-Grünland eingestuft. Klimatisch befinde sich der Betrieb im Grenzgebiet zum Ackerbau und daher erscheine eine Einstufung in Grünland-Acker als gerechtfertigt. Der Vergleichsbetrieb sei ebenfalls mit Grünland-Acker bewertet und sei mit einem Abschlag…