…1 Beteiligungsansatz/Bewertung fest, dass eine Abzinsung von Verbindlichkeiten bei ausdrücklichem Ausschluss einer Wertsicherung und Verzinsung zu unterbleiben habe, da in einem solchen Fall keine verdeckte Zinsenkomponente vorliege. Der Prüfer rechnete die den Zinsaufwand aus den Kaufpreisverbindlichkeiten dem Gewinn der beiden Wirtschaftsjahre 2005 und 2006…
…im Wege einer Rückstellung zu passivieren ist, KEINE Abzinsung vorgenommen. Dies ergibt sich auch aus dem in der Berufung dargestellten Beispiel, in dem zwar das Kapital mit dem vereinbarten Zinssatz abgezinst wird, NICHT jedoch die von der Berufungswerberin gebuchte Verbindlichkeit, die tatsächlich eine Rückstellung darstellt…
…Rückstellungen - von der pauschalen Abzinsung betroffen waren. Die Vorgangsweise in der Handelsbilanz wurde auch der steuerlichen Gewinnermittlung zugrunde gelegt. Punkt 2. der Berufung behandelt die Grundlagen der rechtlichen Beurteilung, zu denen im Einzelnen folgendes ausgeführt wurde: 2.1.Begriff der "Verbindlichkeit" Der Begriff der Verbindlichkeiten…
…im Wege einer Rückstellung zu passivieren ist, KEINE Abzinsung vorgenommen. Dies ergibt sich auch aus dem in der Berufung dargestellten Beispiel, in dem zwar das Kapital mit dem vereinbarten Zinssatz abgezinst wird, NICHT jedoch die von der Berufungswerberin gebuchte Verbindlichkeit, die tatsächlich eine Rückstellung darstellt…
…zur Erfüllung der Verbindlichkeit aufzuwenden. Schulden (wie die im gegenständlichen Fall bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallene Zinsenverpflichtung) erfassen wirtschaftliche Belastungen des Vermögens und zeigen dem Bilanzleser, wieviel des aktivseitig ausgewiesenen Vermögens zur Tilgung der Verpflichtung aufgebracht werden muss. Aus Sicht der Abzinsung von Schulden ist…
…Abzinsung von Rückstellungen, insb. S. 273 f; Zit: "Nach Zorn gebietet daher eine am Gleichheitssatz (Art. 7 B-VG) ausgerichtete Interpretation, § 9 Abs. 5 entweder auf verzinsliche (ungewisse) Verbindlichkeiten nicht anzuwenden. oder zunächst auf den voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt und den aufgezinsten Betrag ("Teilwert ohne Vornahme von…
…Rückstellungen - von der pauschalen Abzinsung betroffen waren. Die Vorgangsweise in der Handelsbilanz wurde auch der steuerlichen Gewinnermittlung zugrunde gelegt. Punkt 2. der Berufung behandelt die Grundlagen der rechtlichen Beurteilung, zu denen im Einzelnen folgendes ausgeführt wurde: 2.1.Begriff der "Verbindlichkeit" Der Begriff der Verbindlichkeiten…
…im Wege einer Rückstellung zu passivieren ist, KEINE Abzinsung vorgenommen. Dies ergibt sich auch aus dem in der Berufung dargestellten Beispiel, in dem zwar das Kapital mit dem vereinbarten Zinssatz abgezinst wird, NICHT jedoch die von der Berufungswerberin gebuchte Verbindlichkeit, die tatsächlich eine Rückstellung darstellt…
…zur Erfüllung der Verbindlichkeit aufzuwenden. Schulden (wie die im gegenständlichen Fall bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallene Zinsenverpflichtung) erfassen wirtschaftliche Belastungen des Vermögens und zeigen dem Bilanzleser, wieviel des aktivseitig ausgewiesenen Vermögens zur Tilgung der Verpflichtung aufgebracht werden muss. Aus Sicht der Abzinsung von Schulden ist…
…Abzinsung von Rückstellungen, insb. S. 273 f; Zit: "Nach Zorn gebietet daher eine am Gleichheitssatz (Art. 7 B-VG) ausgerichtete Interpretation, § 9 Abs. 5 entweder auf verzinsliche (ungewisse) Verbindlichkeiten nicht anzuwenden. oder zunächst auf den voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt und den aufgezinsten Betrag ("Teilwert ohne Vornahme von…
…Rückstellungen - von der pauschalen Abzinsung betroffen waren. Die Vorgangsweise in der Handelsbilanz wurde auch der steuerlichen Gewinnermittlung zugrunde gelegt. Punkt 2. der Berufung behandelt die Grundlagen der rechtlichen Beurteilung, zu denen im Einzelnen folgendes ausgeführt wurde: 2.1.Begriff der "Verbindlichkeit" Der Begriff der Verbindlichkeiten…
…zur Erfüllung der Verbindlichkeit aufzuwenden. Schulden (wie die im gegenständlichen Fall bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallene Zinsenverpflichtung) erfassen wirtschaftliche Belastungen des Vermögens und zeigen dem Bilanzleser, wieviel des aktivseitig ausgewiesenen Vermögens zur Tilgung der Verpflichtung aufgebracht werden muss. Aus Sicht der Abzinsung von Schulden ist…
…Abzinsung von Rückstellungen, insb. S. 273 f; Zit: "Nach Zorn gebietet daher eine am Gleichheitssatz (Art. 7 B-VG) ausgerichtete Interpretation, § 9 Abs. 5 entweder auf verzinsliche (ungewisse) Verbindlichkeiten nicht anzuwenden. oder zunächst auf den voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt und den aufgezinsten Betrag ("Teilwert ohne Vornahme von…
…der unabhängige Finanzsenat jedoch die Abzinsung des in Frage stehenden Darlehens (eine Bewertung abweichend vom Nennwert) aus folgenden Gründen für zulässig: Im Kaufvertrag wurde im Gegenzug für den Erwerb der Liegenschaft die Bezahlung eines Barkaufpreises vereinbart, sowie die Übernahme von Verbindlichkeiten ohne Anrechnung auf den…
…des Verkäufers zu erfolgen hat, bleibt der Willenseinigung der Vertragsteile vorbehalten. Wenn die Vertragsteile eines Kaufvertrages die Übernahme bzw. Befreiung von Verbindlichkeiten, die eine Entlastung (=Vermehrung) des Vermögens des Verkäufers bewirkt, durch den Käufer ohne Anrechnung auf ein festbetragsbestimmtes Entgelt vereinbaren, ist der auf die…
…einer Abzinsung mit einem bestimmten Rechnungszinsfuß ein pauschaler Rückstellungsansatz iHv 80% vorgesehen werden. Betroffen sind Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen, die noch mindestens zwölf Monate (also regelmäßig bis zum darauffolgenden Bilanzstichtag) weiterbestehen. Ausgenommen sind die den Sonderregelungen des § 14 unterliegenden Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen." Ausgehend von der…
…des Verkäufers zu erfolgen hat, bleibt der Willenseinigung der Vertragsteile vorbehalten. Wenn die Vertragsteile eines Kaufvertrages die Übernahme bzw. Befreiung von Verbindlichkeiten, die eine Entlastung (=Vermehrung) des Vermögens des Verkäufers bewirkt, durch den Käufer ohne Anrechnung auf ein festbetragsbestimmtes Entgelt vereinbaren, ist der auf die…
…des Verkäufers zu erfolgen hat, bleibt der Willenseinigung der Vertragsteile vorbehalten. Wenn die Vertragsteile eines Kaufvertrages die Übernahme bzw. Befreiung von Verbindlichkeiten, die eine Entlastung (=Vermehrung) des Vermögens des Verkäufers bewirkt, durch den Käufer ohne Anrechnung auf ein festbetragsbestimmtes Entgelt vereinbaren, ist der auf die…
…des Kaufpreises in das Vermögen des Verkäufers zu erfolgen hat, bleibt der Willenseinigung der Vertragsteile vorbehalten. Wenn die Vertragsteile eines Kaufvertrages die Übernahme bzw. Befreiung von Verbindlichkeiten, die eine Entlastung (=Vermehrung) des Vermögens des Verkäufers bewirkt, durch den Käufer ohne Anrechnung auf ein festbetragsbestimmtes Entgelt…
…Ergebnis des Jahres 2005 kein Aufwand aus der Abzinsung zu Forderungen enthalten. Selbst eine Änderung der Zinssätze zum 31.12.2004 und 31.12.2005 ergebe keinen Betriebsaufwand, da sich zu den beiden Stichtagen auch bei verminderten Zinssätzen ein Betrag von jeweils € 6.000,--…