…begründend ausgeführt, dass der gegenständliche Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt lediglich die Unzuständigkeit des Gerichtes zur Ahndung des Finanzvergehens ausspreche und damit keine bindende Vorfragenentscheidung i.S. der einschlägigen Judikatur darstelle. Über die Beschwerde wurde erwogen: Eine abweichende Vorfragenentscheidung stellt nur dann einen Wiederaufnahmsgrund dar, wenn…
…einer Vorfrage abhängig waren, die nachträglich von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) anders entschieden worden wäre ist nach dem vorliegendem Sachverhalt nicht der Fall. Eine abweichende Vorfragenentscheidung stellt nur dann einen Wiederaufnahmsgrund dar, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden war (vgl. Ritz…
…Tz.306; vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, § 116 Tz. 5). Eine abweichende Vorfragenentscheidung stellt nur dann einen Wiederaufnahmsgrund dar, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden war (zB VwGH 30.3.1998, 98/16/0097; 22.9.2000, 98/15/0014; 8.2.2007, 2004…
…dargestellten Umstände, die eine annähernd verlässliche Beurteilung ermöglichen würden, ob anders lautende Feststellungsbescheide erlassen werden könnten oder nicht. Es ist auch nicht eindeutig erkennbar, welchen Wiederaufnahmetatbestand (neue Tatsachen oder abweichende Vorfragenentscheidung?) der Bw. heranziehen möchte. Selbst wenn man zugunsten des Bw. davon ausgehen wollte, sein…
…zitiert). Eine derartige abweichende Vorfragenentscheidung (durch die Abgabenbehörde) sei angesichts der nun vervollständigten Sachverhaltsdarlegung - Bezugnahme auf die das Berufungsverfahren hinsichtlich Feststellung von Einkünften für 2007 betreffende Sachverhaltsergänzung vom 11.03.2011 - sehr wohl zu erwarten: Die Forderungsnachlässe machten nun insgesamt 49% der ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus…
…Beziehungen, Eigenschaften. Neu hervorkommen können als Beweismittel etwa Urkunden, Aufzeichnungen, oder Zeugen, der in der Lage ist, über ein entscheidungsrelevantes Beweisthema eine Aussage zu machen. 3) Eine abweichende Vorfragenentscheidung (vgl. Ritz, BAO4, § 303 Tz. 19ff) stellt dann einen Wiederaufnahmsgrund dar, wenn die Abgabenbehörde an die…
…der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates GZ RV/3840-W/10 vom 26.1.2011 über die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2004" ab. Im Bescheid wird begründend ausgeführt, dass eine abweichende Vorfragenentscheidung nur dann einen Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 303 BAO darstelle…
…O., Tz 19 zu § 303 und die dort zit. Jud.). Wesentlich erscheint im gegebenen Zusammenhang jedoch die Feststellung, dass einen Wiederaufnahmegrund eine abweichende Vorfragenentscheidung nur dann bildet, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfrage gebunden war (Ritz, a.a.O., Tz 19 zu § 303…
…bei der Schätzung des gemeinen Wertes die Ertragsaussichten der Gesellschaft und nicht die tatsächlichen Erträgnisse zu berücksichtigen sind, stellt die Festsetzung der Körperschaftssteuer für 2000 auch keinen abweichende Vorfragenentscheidung iSd § 303 Abs.1 lit c BAO dar. Es waren daher die Berufungen als unbegründet abzuweisen…
…über die Vorfrage als Hauptfrage zuständig gewesen sei. In diesem Fall bestehe für die Abgabenbehörde Bindung, dies auch dann, wenn die Vorfragenentscheidung unzutreffend gewesen sei. Die steuerliche Vertretung der Bw vertrat die Ansicht, ihres Erachtens stehe außer Frage, dass die Abgabenbehörde erster Instanz für die…
… 1 Abs. 4 als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, ist kein Freibetragsbescheid zu erstellen. (8) Das Finanzamt kann abweichend von den Bestimmungen im Abs. 1 bei Aufwendungen im Sinne des Abs. 1 Z 1 und 2 gegenüber den bei der Veranlagung berücksichtigten Beträgen niedrigere Beträge als…
…nicht möglich sei. Insbesondere werde darauf verwiesen, dass schriftliche Vereinbarungen lediglich die gesetzlichen Bestimmungen des Mieten- bzw. Mietrechtsgesetzes wiedergeben könnten, da abweichende Regelungen unwirksam seien. Es seien gesetzlich geregelt sowohl die Kündigungsbestimmungen, die Dauer, die Höhe der Mietzinse und die Weiterverrechenbarkeit der Betriebskosten. Weitere Bestimmungen…
…eine andere als die bisher vorgenommene Würdigung eines gegebenen Sachverhaltes rechtsrichtig erscheint. Den Ausführungen des Finanzamtes ist weiters zuzustimmen, wenn es meint, die Ansicht der deutschen Finanzverwaltung stelle auch keine Vorfragenentscheidung dar. Ein Wiederaufnahmsgrund gemäß § 303 Abs 1 lit c BAO liegt nicht schon vor…
…2. Absatz). Im Übrigen hat sich das Finanzamt in der Begründung zum Bescheid vom 28. Oktober 2004 auch mit dem vom steuerlichen Vertreter ebenfalls geltend gemachten Wiederaufnahmsgrund abweichender Vorfragenentscheidungen bzw. mit der Behauptung einer Bindungswirkung an eine im Finanzstrafverfahren festgestellte Tatsache in keiner Weise auseinandergesetzt…
…Handlung oder der Bescheiderschleichung (lit a) Wiederaufnahme aufgrund von Neuerungen (lit b) Wiederaufnahme aufgrund abweichender Vorfragenentscheidungen (lit c) Für den vorliegenden Fall soll insbesondere auf lit b und lit c eingegangen werden. b) Wiederaufnahme aufgrund abweichender Vorfragenentscheidung (lit c) War der Bescheid von Vorfragen iSd …
…Folge die Grundverkehrsbehörde mit Bescheid vom T.M.1981, Zl. LGv Z3-80 die grundverkehrsbehördliche Genehmigung nicht erteilte und den abgeschlossenen Kaufvertrag für nichtig erklärt hat. Des Weiteren wird der Wiederaufnahmegrund der abweichenden Vorfragenentscheidung (§ 303 Abs. 1 lit. c BAO) geltend gemacht mit dem Vorbringen…
…Folge die Grundverkehrsbehörde mit Bescheid vom T.M.1981, Zl. LGv Z3-80 die grundverkehrsbehördliche Genehmigung nicht erteilte und den abgeschlossenen Kaufvertrag für nichtig erklärt hat. Des Weiteren wird der Wiederaufnahmegrund der abweichenden Vorfragenentscheidung (§ 303 Abs. 1 lit. c BAO) geltend gemacht mit dem Vorbringen…
…Wien vom 7. Februar 1994 geht hervor, dass der Bw. spätestens am 26. September 1994 vom Wiederaufnahmegrund der abweichenden Vorfragenentscheidung Kenntnis erlangt haben muss. Die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1989 und 1990 wurden dem Vertreter des Bw. am 31. März 1992 zugestellt. Daher sowie auf…
…zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung und der Bestätigung seines Arbeitgebers den Sachverhalt offen gelegt. Das Finanzamt hat die Wiederaufnahme des Verfahrens damit begründet, dass der Bescheid von einer Vorfrage abhängig gewesen sei. Der Wiederaufnahmsgrund der abweichenden Vorfragenentscheidung nach § 303 Abs. 1 lit. c BAO ist gegeben…
… 303 Abs.1 lit. c BAO vorgelegen, weil es nach Abschluss der Einkommensteuerveranlagungen für 2005, 2006 und 2007 auch zu keinen nachträglichen abweichenden Vorfragenentscheidungen gekommen sei. Aus der damit aufgezeigten Rechtswidrigkeit der Wiederaufnahmeverfügungen betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 folge, dass auch die darauf fußenden…