…und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren…
…und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren…
…1998, 98/16/0199) keine unbedeutende Folgen von Finanzstraftaten darstellen (Beispiele entnommen der zitierten Rechtssprechung zu § 25 Abs.1 FinStrG in Reger/Hacker/Kneidinger, Kommentar, Das Finanzstrafgesetz³ II). Ein Absehen von einer Bestrafung der Beschuldigten kommt daher nicht in Betracht. Zur Strafausmessung ist auszuführen: Nach …
…Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG (pauschal) mit 120,00 € bestimmt. Begründend wurde im Wesentlichen auf die Ergebnisse des finanzstrafbehördlichen Untersuchungsverfahrens verwiesen, denen zufolge die (erklärungsgemäß) durchgeführte Umsatzsteuerveranlagung 2010 (richtig: 2008) zur StNr. 052-12 - in Abweichung zu den von der…
…angenommen habe, dass überhaupt keine Leistungen von der L-KG erbracht wurden. Dies sei wirklichkeitsfremd und aktenwidrig. In den Jahren 1987 und 1988 seien bereits Leistungen erbracht und auch entsprechend verrechnet worden. Die Verrechnung als solche und der Vorsteuerabzug könnten daher nicht strafbar sein, wenn…
…abzuhalten. Im Zusammenhang mit der anhand des nunmehrigen Erhebungsstandes vorzunehmenden Überprüfung bzw. Gewichtung der (gesetzlichen) Voraussetzungen für ein Absehen von der Verhängung einer (Geld- bzw. Ersatzfreiheits-)Strafe ist lediglich der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass selbst ein (nachträgliches) Nichterkennen der bzw. eines der Gründe des …
…Behandlung der gegenständlichen Einkünfte zu erhalten. Dennoch hat sie dies unterlassen. Damit liegt jedenfalls keine im Vergleich zu den typischen Fällen der Deliktsverwirklichung geringfügige Schuld vor. Ein Absehen von der Verhängung einer Strafe (§ 25 Abs. 1 FinStrG) kommt daher nicht in Betracht. Zur Strafbemessung ist…
… 25 Abs. 1 FinStrG (Absehen von der Strafe/Ausspruch einer Verwarnung) bzw. der ob des festgestellten Sachverhaltes (zu Recht) angenommenen Geringfügigkeit des Verschuldens und den wohl von der Erstbehörde auch bejahten unbedeutenden Folgen der Tat wird festgestellt, dass zwar einerseits die Konsequenzen des Nichttätigwerdens des…
…verfolgt worden ist]. In Bezug auf einen Betriebsprüfungsbericht betreffend die C-GmbH vom 6. Juli 2011 ist daher bloß der Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum Jänner 2011 von strafrechtlicher Relevanz verblieben. Die weitere Prüfung des Abgabenkontos der B-KG brachte zu Tage, dass die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume Mai…
…im Zusammenhang mit nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen für Mai bis November 2007 ist solcherart - siehe die obigen Zitate - auszuführen: Der Strafentscheidung vom 4. Februar 2010 liegt im Wesentlichen zugrunde, dass Herr AD in MÜ auf den von seiner Ehegattin MD…
…Gesamthöhe von € 2.239,85. Aufgrund der teilweisen Verfahrenseinstellung war mit einer Strafneubemessung hinsichtlich der festgestellten fahrlässigen Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer 2001 bis 2004 vorzugehen. Ein Absehen von der Bestrafung wegen Geringfügigkeit war im gegenständlichen Fall schon deswegen nicht möglich, weil bei einer Umsatzsteuerverkürzung von…
…Abwägung dieser im Ganzen zu Gunsten des Beschuldigten sprechenden Argumente eine Geldstrafe von lediglich ca. 20 % des Strafrahmens, also ca. € 7.000,--, zu verhängen. In Anbetracht seiner - wie vom Beschuldigten geschilderten - schlechten finanziellen und der persönlichen Situation (insbesondere die angegebenen Sorgepflichten) ist ein weiterer…
…zitierte Forderungsanmeldung der Steuerberatungskanzlei umfasse die Tätigkeiten ab Dezember 2005. Rechnungen seien allenfalls erst 2006 nicht bezahlt worden, da eine Verpflichtung zur Akonto-Zahlung den Akten nicht zu entnehmen sei. Beantragt werde daher eine Einstellung des Verfahrens oder ein Absehen von der Verhängung einer Strafe…
…in Höhe von € 13.100,41 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet und hiedurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen zu haben. II. Das weitere Berufungsbegehren des Beschuldigten (hinsichtlich des Strafausmaßes) wird als unbegründet abgewiesen. III. Der Berufung…
…Verletzung von wesentlichen Verfahrensvorschriften angefochten. 1.1. Zur Rechtswidrigkeit des Bescheides infolge Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften: Die Behörde erster Instanz hat nicht ihrer gemäß den § 82 Abs 3 lit b bzw. § 25 FinStrG zukommenden Verpflichtung zur Einstellung des Finanzstrafverfahrens und einem Absehen von der Strafe entsprochen…
…der Verkürzung von Abgaben auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes: Ein Absehen von der Strafe oder eine Verwarnung kommt nach § 25 Abs.1 FinStrG nur dann in Frage, wenn die Tat keine oder unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Davon kann jedoch angesichts des Verkürzungsbetrages von…
…Absehen von einer Bestrafung des G begehrt, ist ihrem Antrag nur insoweit zu entsprechen, als die im wiederaufgenommenen Verfahren auszusprechende Strafe abzumildern ist: Gemäß dem zitierten § 25 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde von der weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe…
…ein gänzliches Absehen von der Strafe (vgl. § 25 Abs. 1 FinStrG) ist im vorliegenden Fall jedoch nicht möglich. Ähnliches gilt auch für die gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG zwingend festzusetzende Ersatzfreiheitsstrafe, wobei dabei aber der Aspekt der schlechten Finanzlage des Beschuldigten ohne jedwede Relevanz verbleibt…
…Vorstrafe kann von einem geringfügigen Verschulden keineswegs gesprochen werden, sodass ein Absehen von der Verhängung einer Strafe (§ 25 Abs. 1 FinStrG) daher nicht in Betracht kommt. Zum Antrag auf Verfahrenshilfe wird ausgeführt: § 77 Abs. 3 FinStrG: Ist in Verfahren, in denen die Durchführung der mündlichen…
…ist zunächst aus dem Blickwinkel der kopulativen Konjunktion "und" in § 25 FinStrG zu betrachten. Danach setzt das Absehen von der Strafe das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus. Beim Fehlen auch nur eines dieser beiden Tatbestandselemente ist den Finanzstrafbehörden ein Absehen von der Strafe verwehrt. Entgegen…