…gewährleistet, dass Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der betroffenen Abgaben vorerst (und längstens bis zur Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates in der Hauptsache) nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden. Die Erlassung des Ablaufbescheides hat daher nicht zu der von der Bf. befürchteten Verschlechterung ihrer Rechtsposition geführt. Nachdem somit die in …
…wurde; solche Rechtsakte gelten infolge der Gestaltungswirkung des aufhebenden Erkenntnisses mit diesem dann als beseitigt, wenn sie mit dem aufgehobenen Bescheid in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen. Als Folge der Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof sind somit der Ablaufbescheid und der Aussetzungszinsenbescheid aufzuheben (vgl. Ritz, BAO…
…212a Abs. 5 BAO stehe der Behörde kein Wahlrecht zu, sich in irgendeiner Form von Ermessensüberlegungen leiten zu lassen, vielmehr seien Ablaufbescheide zwingende gesetzliche Folge jeder Art von Berufungserledigungen, sei es meritorisch (Berufungs(vor-)entscheidung), formell oder in anderer Weise (VwGH 23.9.1997, 97…
…gefordertes Abweichen vom Anbringen des Abgabepflichtigen vorliegt. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Berufung vom 24. November 2008 gegen den Ablaufbescheid vom 14. November 2008 bis dato noch unerledigt ist. Zum Antrag der Bw. auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist zu bemerken, dass die Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn H.S., W., vertreten durch Herrn M.D., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 31. August 2011 betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) entschieden: Der Berufung wird Folge…
…Vielmehr haften die betreffenden Abgaben auf dem beim Finanzamt Schwaz geführten Gewerbesteuer-Zerlegungskonto nach wie vor unberichtigt aus. Im Übrigen wäre der angefochtene Ablaufbescheid im Hinblick auf die etwaige Festsetzung von Aussetzungszinsen selbst dann zu erlassen gewesen, wenn die ausgesetzt gewesenen Abgaben nach Maßgabe des …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 21. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 4. Mai 2011, Zl. zzz, betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…gewährleistet, dass Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der betroffenen Abgaben vorerst (und längstens bis zur Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates in der Hauptsache) nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden. Die Erlassung des Ablaufbescheides hat daher nicht zu der von der Bf. befürchteten Verschlechterung ihrer Rechtsposition geführt. Nachdem somit die in …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des RA, als Masseverwalter über das Vermögen der A-GmbH, Anschrift, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater, 1020 Wien, Franzensbrücke 5/DG, vom 31. Jänner 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 19. Jänner 2012, Zl…
…eine andere Weise erbracht werden, wobei im Falle eines Misslingens dieses Beweises die Behauptung der Partei über die nicht erfolgte Zustellung als richtig anzunehmen ist. Strittig ist laut Eingabe vom 5. Oktober 2010 die Zustellung des Ablaufbescheides vom 8. Juni 2009. Allein mit dem Hinweis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dipl.Ing. Bw., vertreten durch RA-OG, vom 19. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 14. Jänner 2009 betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch W-GmbH, vom 25. Juli 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 7. Juli 2008 betreffend Ablauf einer Aussetzung der Einhebung und Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Manfred Pilgerstorfer, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Krugerstraße 8, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 24. November 2011, StNr. yyy betreffend Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO (Ablauf der Aussetzung gemäß…
…Rechtsmittelbelehrung) darstellt, der vom Bw nicht angefochten wurde und im gegenständlichen Verfahren auch nicht in Streit stand. Der angeführte Ablaufbescheid erwuchs damit in Rechtskraft und war im gegenständlichen Berufungsverfahren daher nicht zu prüfen, ob der Ablauf der Aussetzung der Einhebung am 7. Februar 2006 infolge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Johann Kraler und Hofrätin Dr. Doris Schitter im Beisein der Schriftführerin Tanja Grottenthaler über die Beschwerde der Bfin, Adr, vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 4650…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 14. November 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 6. November 2007, Zl. 100000/00000/2007, betreffend Ablauf der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
…sich der Berufungswerber (Bw.) im Wesentlichen gegen die vermeintlich unrichtige Festsetzung der der Aussetzung der Einhebung zu Grunde liegenden Abgaben, ohne Einwendungen gegen den gegenständlichen Ablaufbescheid selbst vorzubringen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. November 2011 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus…
…Ablauf der Aussetzung der Einhebung verfügenden Bescheides vom 10. November 2000 zu veranlassen hatte. Der am 27. Juli 2011 erneut erlassene Ablaufbescheid wurde aufgrund der dagegen eingebrachten Berufung mit Berufungsentscheidung vom 20. März 2012, RV/0298-W/12, aufgehoben. Die Berufung gegen den Bescheid vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 29. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 24. März 2011 betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…