…´Tschechoslowakische Republik´, ´Tschechoslowakische Sozialistische Republik´, ´ ČSSR ´, ´Tschechische und Slowakische Föderative Republik´ oder ´ ČSFR ´ bzw ´tschechoslowakisch´" getreten sind. Hingegen ist das DBA Tschechien (Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ...), BGBl III 39/2007, eben nicht…
…Veranlagungszeitraum ergebenden Betrag übersteigt. Gemäß Art. 10 Abs. 1 DBA CSSR (Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen) BGBl. Nr 34/1979, welches für den betreffenden Abgabenerhebungszeitraum weiterhin anzuwenden…
…die nach Art. XXII des DBA CSSR anzurechnen sei. Bei den der Quellensteuer zu Grunde liegenden Einkünften handle es sich um Lizenzeinkünfte für die Nutzung von Kassensystemen in Höhe von 765.709,00 S. Im Zuge des Verfahrens vor dem unabhängigen Finanzsenat Außenstelle wurde die…
…bzw. Rückzahlungsanträge) zu gewähren, um dem Ziel und Zweck des Abkommens gerecht zu werden. Der Wortlaut des Art. 23 Abs. 2 lit. b DBA CSSR gebe nämlich nicht vor, ob und wann eine Anrechnung zu erfolgen habe und stehe somit der Forderung der Bw. nach…
…Last der Vermeidung der Doppelbesteuerung trifft. Es erscheint die Interpretation des Art 23 DBA Österreich/CSSR dahingehend sachgerecht zu sein, dass die Last der Vermeidung der Doppelbesteuerung immer dann den Ansässigkeitsstaat trifft, wenn das Abkommen den Quellenstaat nicht daran hindert, seine innerstaatlich vorgesehenen Abgaben zu…
…Steuerpflicht (Meinung des Finanzamtes) unterliegt. In rechtlicher Hinsicht ergibt sich Folgendes: Gemäß Artikel 1 DBA Tschechoslowakische Sozialistische Republik (im Folgenden kurz CSSR, s. BGBl. Nr. 34/1979, Anmerkung: bis zum Abschluss eines eigenen DBAs weiterhin im Verhältnis zur Slowakei anwendbar) gilt dieses Abkommen für Personen…
…Gemäß Art. 15 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 7. März 1978, BGBl. Nr. 34/1979 (DBA CSSR) dürfen, vorbehaltlich der Art. 16…
…Im Verhältnis zur Slowakischen Republik ist das Abkommen vom 7. März 1978 zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. Nr. 34/1979, DBA CSSR) weiterhin anwendbar (Notenwechsel zwischen…
…spricht. 1. Frage der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht Gemäß Artikel 1 DBA Tschechoslowakische Sozialistische Republik (im Folgenden kurz CSSR, s. BGBl. Nr. 34/1979, Anmerkung: bis zum Abschluss eines eigenen DBAs weiterhin im Verhältnis zur Slowakei anwendbar) gilt dieses Abkommen für Personen, die in einem…
…von der X mit Sitz in Prag aufgrund eines Franchisevertrages erhalten habe. Nach Art. 12 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens mit der CSSR dürften Lizenzgebühren im Sitzstaat des Empfängers (Österreich) besteuert werden. Der Tschechischen Republik stehe nach Art. 12 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens das Recht zu…
…Polen bezogenen Einkünfte entfällt. c. . Nach Art. 23 des Abkommens zwischen der CSSR und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (BGBl 1979/34; gemäß VO BGBl III Nr. 123/1997 für die Tschechische Republik bis 2007 sinngemäß anzuwenden; neu geregelt mit BGBl III 39…
…2 DBA-Kroatien der Auslegung nach dem nationalen Steuerrecht der Vertragsstaaten überlassen. Dadurch können - wie im gegenständlichen Fall - Auslegungsdivergenzen auftreten. Die Bw. vertritt hierzu die Auffassung, dass zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung ihres Arbeitslohnes Österreich als Ansässigkeitsstaat an die Anwendung des Abkommens durch den Tätigkeitsstaat Kroatien…
…Einkünfte. Art. 4 Abs. 1 und 2 DBA Österreich-CSSR, BGBl. Nr. 34/1979, lautet: "Steuerlicher Wohnsitz (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres…
…Abgabenbescheide beigebracht, aufgrund derer der Prüfer davon ausging, dass in Tschechien eine Betriebsstätte bestanden haben muss und das Besteuerungsrecht nach Art. 7 des zwischen Österreich und der CSSR abgeschlossenen DBA, das in den Berufungsjahren im Verhältnis zu Tschechien noch anzuwenden ist, Tschechien zusteht. Weiters ging…
…23 Abs. 1 und 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (in der im strittigen Zeitraum geltenden Fassung), im Folgenden kurz: DBA-CH, die Besteuerung der schweizerischen…
…in Österreich. Die slowakische Homepage betreffe nur den Imkereibedarf. Nach den bisherigen Erkenntnissen würden mindestens vier Arbeitnehmer in Österreich beschäftigt. Da nach Ansicht der KIAB in T eine Betriebsstätte (Zweigniederlassung) im Sinne des Art 5 DBA CSSR gegeben sei, liege auch eine Lohnsteuerbetriebsstätte gemäß § 81…
…4 DBA Ö-Slowakei) und damit unbeschränkt steuerpflichtig war. In weiterer Folge ist daher zu prüfen, ob das österreichische Besteuerungsrecht an den nichtselbständigen Einkünften des Bw. durch das DBA Ö - Slowakei eingeschränkt wird. Aufgrund bilateraler Vereinbarungen ist das mit der ehemaligen CSSR abgeschlossene DBA vom…
…darauf fälligen Sozialversicherungs- und Dienstgeberabgaben zur Gänze, somit auch die Dienstgeberbeiträge, auf Dauer der Auslandsverwendung von M Airlines getragen. ... d) Die Versteuerung Ihrer Bezüge hat gemäß den österreichisch/indischen Abkommen (DBA) im Tätigkeitsstaat zu erfolgen, wobei der österreichische Progressionsvorbehalt zu beachten ist. ... 05 Sozialversicherung Sie…
…| ORF | 28.-29.12. | 120,24 Die Betriebsprüfung ging davon aus, dass die Bw. in beiden Staaten einen Wohnsitz innehat und nahm auf Art 4 Abs. 2 des DBA (Abkommen vom 24.8.2000, BGBl. III 2002/182) Bezug, wonach eine Person…
… Gröhs in CDFI LXXXa, 84). Diese im innerstaatlichen Recht verwurzelte Betrachtung ist auch für die Anwendung der österreichischen DBA maßgebend. Alle Abkommen teilen Österreich an gewerblichen Gewinnen ein Besteuerungsrecht nur dann zu, wenn sich im Inland eine Betriebsstätte befindet. Es können daher auch gewerbliche Gewinne…