…der Nachlass zu einem Drittel eingeantwortet wurde. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, ist die Abgabenbehörde - mit im vorliegenden Fall nicht gegebenen Ausnahmen wie Erbschaftskauf oder Erbschaftsschenkung - an die im Abhandlungsverfahren abgegebenen, vom Verlassenschaftsgericht angenommenen und der Einantwortungsurkunde zugrunde gelegten Erbantrittserklärungen der Parteien gebunden…
…die im Abhandlungsverfahren abgegebenen, vom Gericht angenommenen und den rechtskräftigen Einantwortungsurkunden zu Grunde gelegten Erbserklärungen gebunden (vgl. VwGH 16.12.1993, 88/16/0235 und VwGH 21.12.1992, 88/16/0128). Mit den Berufungsausführungen über mögliche zivilrechtliche Schritte gegen das Ergebnis des Abhandlungsverfahrens zeigt…
…und ihr der Nachlass zu einem Sechstel eingeantwortet wurde. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, ist die Abgabenbehörde - mit im vorliegenden Fall nicht gegebenen Ausnahmen wie Erbschaftskauf oder Erbschaftsschenkung - an die im Abhandlungsverfahren abgegebenen, vom Gericht angenommenen und der rechtskräftigen Einantwortungsurkunde vom 11…
…Verlassenschaftsbehörde ist an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden (VwGH 25. Juni 1992, 91/16/0045). Die Abgabenbehörde ist also mit Ausnahmen wie Erbschaftskauf oder Erbschaftsschenkung an die im Abhandlungsverfahren abgegebene, vom Gericht angenommene und der rechtskräftigen Einantwortungsurkunde zugrunde gelegten Erbantrittserklärung gebunden (VwGH v. 21…
…der Hälfteanteil am Grundstück EZ 192 Grundbuch R. Der Berufungswerber hat am 3.12.2010 im gerichtlichen Abhandlungsverfahren (AZ 6 A 437/10 t des Bezirksgerichtes A) die unbedingte Erbserklärung abgegeben, im Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes vom 19.1.2011 heißt es wörtlich (auszugsweise): (1) Der…
…der Hälfteanteil am Grundstück EZ 192 Grundbuch R. Der Berufungswerber hat am 3.12.2010 im gerichtlichen Abhandlungsverfahren (AZ 6 A 437/10 t des Bezirksgerichtes A) die unbedingte Erbserklärung abgegeben, im Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes vom 19.1.2011 heißt es wörtlich (auszugsweise): (1) Der…
…wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe 1. Erbfall/Abhandlungsverfahren In der Verlassenschaft nach dem im November 2007 verstorbenen Herrn ERBL waren auf Grund des Gesetzes seine beiden Kinder KIND1 und KIND2 jeweils zur 1/2 des Nachlasses zu Erben berufen. Am 13…
…durch Notar, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 5. November 2008 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut Abhandlungsverfahren (Protokoll vom 5. Mai 2008) nach dem 2007 verstorbenen S hatte der Erblasser testamentarisch ua. den…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 5. November 2008 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut Abhandlungsverfahren (Protokoll vom 5. Mai 2008) nach dem 2007 verstorbenen X hatte der Erblasser testamentarisch die drei Töchter A…
…ErbStG festgesetzt mit 2% des steuerlichen Wert der Liegenschaftsanteile von € 7.708,00 = € 154,16. Entscheidungsgründe 1. Erbfall/Abhandlungsverfahren In der Verlassenschaft nach der am 4. Dezember 2006 verstorbenen Frau ERBL waren auf Grund des Gesetzes ihr Gatte BW (der nunmehrige Berufungswerber…
…als Verlassenschaftsgericht, vom 8. Mai 2000 wurde dem Abhandlungsverfahren das eidesstattliche Vermögensbekenntnis vom 15. März 2000 samt Ergänzung von 2. Mai 2000 mit einem Aktivstand von S 755.217,96 sowie einem Passivstand von S 18.976.222,85 somit einer Nachlassüberschuldung von S 18…
…als Verlassenschaftsgericht, vom 8. Mai 2000 wurde dem Abhandlungsverfahren das eidesstattliche Vermögensbekenntnis vom 15. März 2000 samt Ergänzung von 2. Mai 2000 mit einem Aktivstand von S 755.217,96.- sowie einem Passivstand von S 18.976.222,85 somit einer Nachlassüberschuldung von S 18…
…Nachlass die bedingte Erbserklärung ab. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Erbschaftssteuer unter Zugrundelegung des im gerichtlichen Abhandlungsverfahren erstatteten eidesstättigen Vermögensbekenntnisses fest. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Der Erblasser war unter anderem Gesellschafter der A GesmbH. Über das Vermögen dieser…
…C an EZ DEFG GB W, befanden, mit welchen Wohnungseigentum von Wohnungseigentumspartnern untrennbar verbunden war. Die verbundenen 133/4424 Anteile standen im Eigentum der Berufungswerberin als Ehegattin. Die Berufungswerberin erklärte im Zuge des Abhandlungsverfahrens, nicht auf die in § 14 Abs. 1 Z 1 WEG vorgesehene…
…eine Erbschaft anzunehmen. Die Abgabenbehörde ist dabei an die gerichtliche Feststellung der Erbenqualität gebunden. Die Abgabenbehörde ist also mit Ausnahmen wie Erbschaftskauf oder Erbschaftsschenkung an die im Abhandlungsverfahren abgegebenen, vom Gericht angenommenen und den rechtskräftigen Einantwortungsurkunden zu Grunde gelegten Erbserklärungen gebunden. Nach herrschender Ansicht ist…
…sowie ursprünglich vereinbart, den Bescheid entsprechend auszusetzen." Das Finanzamt entschied über diese Berufung mit abweisender Berufungsvorentscheidung vom 2. Dezember 2009 und führte darin aus, dass auf Grund des in Österreich abgeschlossenen Abhandlungsverfahrens die Rechtsnachfolge nach G.R. geklärt sei. Im Abhandlungsprotokoll vom 7. Juli 2008…
…der Betrag zu verstehen, um den der Erwerber von Todes wegen tatsächlich bereichert wurde, also der Erwerb der Vermögensgegenstände abzüglich aller Passiven. Die Abgabenbehörde ist an die im gerichtlichen Abhandlungsverfahren in einem Inventar ausgewiesenen Werte im Sinne des § 116 BAO nicht gebunden, weil es sich…
…"die Verlassenschaft noch offen" ist (zuletzt am 23. Juli 1998). Das Finanzamt erfuhr durch diese Rückmeldungen des Bezirksgerichtes D lediglich, dass das Abhandlungsverfahren zur GZ geführt wird, nicht aber, ob bzw. von wem Erbserklärungen abgegeben wurden oder wer Vermächtnisnehmer nach Herrn ERBL ist. Am 21…
…"die Verlassenschaft noch offen" ist (zuletzt am 23. Juli 1998). Das Finanzamt erfuhr durch diese Rückmeldungen des Bezirksgerichtes D lediglich, dass das Abhandlungsverfahren zur GZ geführt wird, nicht aber, ob bzw. von wem Erbserklärungen abgegeben wurden oder wer Vermächtnisnehmer nach Herrn ERBL ist. Am 21…
…Die Gegenleistung wurde - in Entsprechung der Bewertung im Abhandlungsverfahren - wie folgt vorgenommen: | Aufgabe Übereignungsanspruch 1/2 EZ X | 90.500,00 € | Zuzahlung | 12.500,00 € | zusammen ergibt dies an Gegenleistung einen Wert von | 103.000,00 €…