…im 12. Bezirk. Ein Arzt mit Kassenpraxis könne nur dann überleben, wenn er neben seiner Praxis als angestellter Arzt tätig sei. Zum Missbrauchstatbestand sei zu sagen, dass die A GesmbH in der Vergangenheit Verluste bilanziert habe, die vornehmlich aus dem relativ hohen Sachaufwand, welcher für…
…im 12. Bezirk. Ein Arzt mit Kassenpraxis könne nur dann überleben, wenn er neben seiner Praxis als angestellter Arzt tätig sei. Zum Missbrauchstatbestand sei zu sagen, dass die A GesmbH in der Vergangenheit Verluste bilanziert habe, die vornehmlich aus dem relativ hohen Sachaufwand, welcher für…
…Ergebnis 1996, 1997, der Kurswert der Wertpapiere zum 31.12.1997 und die Abgrenzung der Stückzinsen zum 31.12.1997. Das Finanzamt anerkannte in einem vorläufigen Einkommensteuerbescheid vom 25.5.1998 den negativen Progressionsvorbehalt, verweigerte diesen jedoch im endgültigen Einkommensteuerbescheid vom 10.6.1999, mit…
…HerrA. der Geschäftsführer. Der Gegenstand des Unternehmens, nach Angaben des Geschäftsführers, HerrA., ist die Wartung und Reparatur von Rollcontainern. Zum Zeitpunkt des Verkaufes der 100 % Anteile XGmbH am 13. März 2006 war ebenfalls FrauB. 100 % Gesellschafterin. Sie veräußerte die Anteile an einen Herrn P. od…
…Betriebswohnhaus" in Abgrenzung zur daneben errichteten "Betriebshalle" Verwendung finden, ohne dass damit eine Wertung verbunden sein soll. Das Finanzamt ersuchte die Berufungswerberin mit Schreiben vom 10. Mai 2011 (ABNr. ######/11 Bl. 85 ff) um Ergänzung ihrer Berufung hinsichtlich der Zuordnung der Vorsteuerbeträge zum Betriebswohnhaus bzw…
…entsprechende Ansässigkeitsbescheinigungen zu erfolgen hat (siehe § 4 der Verordnung). § 5 der Verordnung normiert ergänzend ein Auskunftsrecht des zum Abzug Verpflichteten. Durch die Verordnung wird kein eigener Missbrauchstatbestand geschaffen. Sie dient ausschließlich der Schaffung eines Methodenwechsels für den Fall, dass ein Missbrauch nicht von vornherein ausgeschlossen…
…in zweieinhalb Jahren erst gelungen sei, zwei Mieter zu akquirieren, könne man dieser wohl nicht zum Vorwurf machen. Immerhin stelle die gewerbliche Vermietung der OEG eine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr mit allen Vorteilen und Risken dar und könne der Tatsache, dass schon im zweiten Jahr…
…Bw aus, dass der bloße Mißbrauchsverdacht, sofern er vom Abzugsverpflichteten zu vertreten ist, zum Anlass genommen werden könne , die KESt-Befreiung an der Quelle zu versagen. In dem von der ausländischen Muttergesellschaft zu beantragenden Rückerstattungsverfahren sei das tatsächliche Vorliegen eines Mißbrauchs im Sinne des § 22…
…Jahr ATS 45.000,--, bewirkt, indem er im steuerlichen Rechenwerk der genannten GmbH entsprechende Schwarzerlöse nicht zum Ansatz gebracht hat und den daraus sich ergebenden Gewinn aus der GmbH verdeckt ausgeschüttet hat, weshalb entsprechende Kapitalertragsteuern angefallen sind bzw. bescheidmäßig festzustellende Umsatzsteuer in genannter Höhe zu…
…wenn die Berichterstattung des Beirates verspätet erfolge bzw. offensichtlich unzureichende Informationen über die laufende Entwicklung des Unternehmens zur Verfügung gestellt würden. Die Abgrenzung zum Kreditvertrag vollziehe sich nun ua. darin, als dass ein Kreditgeber zwar ebenso wie ein Stiller oder partiarischer Darlehensgeber ein Kontrollrecht zur…
…die allgemeinen Mitwirkungsrechte eines Stillen einschränkende Vereinbarung vor. Darüber hinaus sei ergänzend angemerkt, dass das Fehlen entsprechender Vereinbarungen (gemeint Mitwirkungsrechte) nicht gegen das Vorliegen einer echten stillen Gesellschaft spreche. Die Abgrenzung zum Kreditvertrag vollziehe sich nun ua. darin, als dass ein Kreditgeber zwar ebenso wie…
…Oktober 1993 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausführlich auf die Unterscheidung zwischen Darlehensvertrag und Kreditvertrag sowie die Abgrenzung zum Vorvertrag eingegangen und dargelegt, dass es sich bei dem zu beurteilenden Rechtsgeschäft nur um einen Kreditvertrag und nicht um einen Darlehensvorvertrag handeln könne. In…
… 2 Abs. 1 UStG 1994 infolge tatsächlich selbständig ausgeübter beruflicher Tätigkeit Anwendung findet, Abs. 2 dieser Gesetzesstelle hingegen nicht. Wenngleich die Abgrenzung zum Dienstverhältnis in manchen Belangen nicht scharf ausgeprägt erscheinen mag, ist dennoch festzustellen, dass Merkmale eines selbständig Tätigen klar gegenüber Merkmalen eines Dienstverhältnisses…
…mehreren Urteilen befasst. So führte er in seinem Urteil vom 3.12.2003, 7 Ob 256/03b aus, dass ein Dienstnehmerüberlassungsvertrag in Abgrenzung zum Werkvertrag dann vorliegt, wenn nur die Zurverfügungstellung von Dienstnehmern gegen Entgelt, nicht aber ein bestimmter Arbeiterfolg vereinbart ist, während die Instruierung…
…wäre es Sache der Bw. gewesen, durch entsprechende Beweismittel den UFS von der Eindeutigkeit der beruflichen Veranlassung des Aufwandes zu überzeugen. Im vorliegenden Fall mangelt es an der gebotenen Abgrenzung zum Kreis der privaten Lebensführung. Keine "offizielle", die Behauptung der Bw. dokumentierende Ausschreibung an den…
…Örtlichkeiten innerhalb Wiens. An den dienstfreien Tagen fährt der Bw. für diese Überstundenleistungen mit seinem privaten Pkw direkt von seiner Wohnung zum Dienstverrichtungsort (Einsatzort) und nach Beendigung der Amtshandlung von dort zurück zu seiner Wohnung. Seine Dienststelle wird bei diesen Dienstverrichtungen nicht aufgesucht. Der Bw…
…Decken sind ein kompletter Baukörper und eine eigene Tragfähigkeit der "Außenwände" besteht nicht. Die Stahlbetondecken (Zellendecken, Drehrohrverteiler, Raumdecke und so genannte Laternendecke als Abgrenzung zum Maschinenhaus beim Silodach) haben ein Gewicht von ca. 150 Tonnen, wobei die Silozellen darunter eine Getreidelagerungsmöglichkeit von 4200 Tonnen vorsehen…
… 47 Abs. 2 EStG vorliege. Bei Abwägung der wesentlichen Merkmale für die Abgrenzung zum Werkvertrag sei ein Unternehmerrisko erforderlich. Die von der Bw behauptete Abhängigkeit der Entlohnung vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens sei nicht nachvollziehbar. Weder aus dem Umsatz noch aus dem steuerlichen Betriebsergebnis sei…
…Schicksal der Hauptsache. Zubehör ist eine Nebensache, die zwar nicht Teil der Hauptsache, aber dieser zugeordnet ist und ihrem Gebrauch dient. Im Einzelfall kann die Abgrenzung zum selbständigen Bestandteil schwierig sein. Dies ist aber weiter nicht problematisch, weil es für die rechtliche Lage nicht entscheidend…
…derselben Terminologie und damit die kollegiale Einstufung bestätigend, bringt die B in Beantwortung des umfangreichen Vorhaltes vom 29.4.2005, der auch schon die gegenständlich strittige Abgrenzung zum Gegenstand hatte, im Schriftsatz vom 2.8.2006 vor, das Gebäude sei in vernachlässigtem Zustand erworben worden…