…Instanz aufgehoben. Begründung Gemäß § 235 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht worden oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und auf Grund der Sachlage nicht angenommen werden kann, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zu…
…selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer. Das Finanzamt zog mit Bescheid vom 28.8.2001 den Bw. zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten in Höhe von ATS 1,376.643,30 heran. In der Begründung führte das Finanzamt unter Hinweis auf die geltende Rechtslage und Rechtssprechung aus, dass der…
…Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in …
…€ 11.488,19 eingeschränkt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Bw. wurde mit Haftungsbescheid vom 15. Juli 2005 zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten iHv. € 22.906,08 der Firma K.K. GmbH & Co KG herangezogen. Begründend führte das Finanzamt…
…ob aufgrund der Aufrechnungserklärung vom 19. November 2012 eine Aufrechnung von aushaftenden Abgabenschuldigkeiten des Bw und somit deren Erlöschen mit dem vermeintlichen Forderungsbetrag des Bw von € 5.000,00 bewirkt wurde. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 10.10.1995, 95/13/0126) können…
…99/16/0086). Nach § 236 Abs. 2 BAO findet der erste Satz dieser Vorschrift auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In einem solchen Fall ist kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen. Aufgabe des Antragstellers auf Erteilung der Nachsicht im…
…Finanzamtes X. vom 13. Juli 2011 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Haftung wird auf die Abgabenschuldigkeiten laut Beilage, welche einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bildet, eingeschränkt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 13. Juli 2011, zugestellt…
…unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 20. Mai 2010 ein Ansuchen um Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 2.424,30 ab. Die Abgabenschulden setzten sich aus zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträgen zusammen. Die Beihilfen…
…für die Maschinen nicht erzielbar. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit i.S.d. …
…immer wieder darauf hingewiesen, dass die zu erwartende Steuernachzahlung jedenfalls ein Konkursverfahren nach sich ziehen werde. Die wirtschaftliche Situation der KG sei derart, dass die Einbringung der Abgabenschuldigkeiten nicht nur wesentlich erschwert oder gefährdet, sondern nahezu unmöglich scheine. Die Abgabepflichtige besitze, entsprechend den der Finanzbehörde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des C, vertreten durch Mag. Dr. Christian Horwath, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 6, 8010 Graz, vom 22. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 8. November 2011 betreffend Haftung gemäß § 9 in Verbindung mit § 80…
…Schreiben vom 27. Oktober 2009 teilte das Finanzamt dem Bw. mit, dass auf dem Abgabenkonto der Gesellschaft Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt € 25.516,76 aushaften würden und er für diese zur Haftung gemäß § 9 BAO herangezogen werden könne, es sei denn, er weise…
…BAO ist ein sich aus der Gebarung gemäß § 213 unter Außerachtlassung von Abgaben, deren Einhebung ausgesetzt ist, ergebendes Guthaben eines Abgabepflichtigen zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die dieser Abgabepflichtige bei derselben Abgabenbehörde hat; dies gilt nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist…
…die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach dem Wortlaut des § 236 BAO ist die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung…
…zur Anschaffung einer Sehhilfe nach einer Augenoperation benötige. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 235 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht worden oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und auf Grund der Sachlage nicht…
…Juli 2007 wurde der Berufungswerber (Bw.) als Haftungspflichtiger gemäß §§ 9, 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Fa. ABC-GmbH. (in der Folge als Fa. A-GmbH bezeichnet) in Höhe von € 20.190,59 in Anspruch genommen. Dieser Betrag gliedert sich wie folgt: | Abgabenart…
…Unbilligkeit die Abweisung der Berufung. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit i.S.d. …
…Juli 2009 wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, im vorliegenden Fall sei eine Verschleuderung von Vermögen zur Abstattung der gegenständlichen Abgabenschuldigkeiten deshalb nicht notwendig gewesen, weil diese Verbindlichkeiten durch die aus den Einkommens- und Umsatzsteuerveranlagungen für das Jahr 2007 resultierenden Abgabengutschriften abgedeckt werden konnten…
…Instanz nicht erreicht werden konnte. Entsprechend der Bestimmung des § 184 BAO waren daher die zugrunde liegenden Bemessungsgrundlagen und Abgabenschuldigkeiten an Umsatz- und Einkommensteuer für die tatgegenständlichen Zeiträume im Schätzungswege anhand der umfangreich durchgeführten Erhebungen bzw. anhand der im Zuge der Hausdurchsuchung beschlagnahmten Unterlagen zu ermitteln…
…das allgemein gehaltene Vorbringen der Bw. - durch die Einhebung bzw. Betreibung der Abgabenschuldigkeiten sei die wirtschaftliche Existenz der Bw. gefährdet - könne nicht zur Bejahung des Vorliegens einer persönlichen Unbilligkeit führen. Denn weder im Antrag auf Teilnachsicht noch in der Berufung sei konkret zur Frage Stellung…