…abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Spruchsenat beim Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz erkannte den Berufungswerber (Bw.) am 5. Dezember 2002 des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei in Tateinheit mit dem Finanzvergehen der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach den §§ 37 Abs. 1 und 46 Abs. 1 lit. a FinStrG für…
…Umständen beim Erwerb der Zigaretten und auf Grund der geringen Ankaufspreise gewusst, dass es sich dabei um ausländische Schmuggelzigaretten handle bzw. handeln müsse. Damit habe der Beschuldigte mit seinem Verhalten die Tatbestände der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei sowie der vorsätzlichen Monopolhehlerei in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt…
…Bei der Monopolhehlerei ist anzunehmen, dass dem seit dem Jahr 1984 in Österreich lebenden Bw. grundsätzlich die Vorschriften über das damals geltende österreichische Tabakmonopol betreffend die Einfuhr und den Handel mit Zigaretten bekannt gewesen ist und er auch hier vorsätzlich gehandelt hat. Dazu kommt der…
…FinStrG) in Tateinheit eine Abgaben- und Monopolhehlerei mit einer möglicherweise größeren oder geringeren Zigarettenmenge allenfalls auch gewerbsmäßig verwirklicht haben könnte, sodass beim derzeitigen Verfahrensstand die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen dieser Finanzvergehen nach den § 37 Abs. 1 lit. a iVm § 38 Abs. 1 lit. a und …
…mit seinem rechtskräftigen Urteil vom 14. Juli 2004, Zahhl 124 Hv 53/04d, V. u.a. wegen des Ansichbringens und Verhandelns dieser von unbekannten Personen ins Zollgebiet geschmuggelten Zigaretten der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei und der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach den §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38, und…
…000 Stück Zigaretten der Marke "Marlboro Lights", hinsichtlich derer zuvor von unbekannten Tätern das Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols begangen wurde, von N. gekauft und hiermit das Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei in Tateinheit mit der vorsätzlichen Monopolhehlerei gemäß…
…laut Spruchpunkt II. nicht mehr möglich. Für die Ausmessung der Geldstrafe ist die Ermittlung des Strafrahmens notwendig. Dieser ergibt sich für die Abgabenhehlerei aus den Eingangsabgaben (Summe aus Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Tabaksteuer) für diese Zigarettenmenge und für die Monopolhehlerei aus deren damaligem, regulärem inländischem Trafikpreis (§ 44…
…Abs.1 FinStrG) und verstößt zusätzlich gegen das Monopolrecht (§ 44 Abs.1 lit.a FinStrG). Derjenige, der solche Zigaretten kauft oder auch nur an sich bringt, hinsichtlich derer die Vortaten gesetzt wurden, erfüllt die objektive Tatseite der angelasteten Delikte der Abgabenhehlerei und der Monopolhehlerei nach …
…bestätigt, was seine spätere und nach längerer Überlegungszeit in der Beschwerdeschrift vom 24.9.2008 vorgenommene Widerrufung wenig glaubwürdig erscheinen lässt. Daher konnte das Zollamt nachvollziehbar zum Verdacht gelangen, dass der Bf. in Tateinheit eine vorsätzliche Abgaben- und Monopolhehlerei mit 32 Stangen Zigaretten verwirklicht hat…
…in Tateinheit eine vorsätzliche Abgaben- und Monopolhehlerei mit 112 Stangen Zigaretten verwirklicht hat, sodass beim derzeitigen Verfahrensstand die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen dieser Finanzvergehen nach §§ 37 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 lit.a FinStrG zu Recht erfolgte. Die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist…
…dass der Bf. in Tateinheit vorsätzliche Abgaben- und Monopolhehlerei mit 500 Stangen Zigaretten verwirklicht hat, sodass beim derzeitigen Verfahrensstand die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen dieser Finanzvergehen nach §§ 37 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 lit.a FinStrG zu Recht erfolgte. Für die Zwecke…
…a und vorsätzlicher Monopolhehlerei nach § 46 Abs.1 lit.a FinStrG vom 16.12.2004 (Rechtskrafteintritt 21.12.2004) sei hervorgehoben, dass er im Zusammenwirken u.a. mit M.A. und einer nicht näher bekannten Person mit Vornamen "Attila" den illegalen Zigarettenhandel betrieb und dass…
…2. Juni 2001 gegen den Beschuldigten wegen Verdachtes der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs.1a, 46 Abs.1a FinStrG eingeleitete Finanzstrafverfahren wird gemäß §§ 136, 157 FinStrG e i n g e s t e l l t . Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 3. Jänner…
…Bf. mit dem wiederholten Ankauf solcher Zigaretten vorsätzlich (§ 8 Abs.1 FinStrG) in Tateinheit eine Abgaben- und Monopolhehlerei mit der im Spruch angeführten Menge verwirklicht hat, ist beim derzeitigen Verfahrensstand die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei und der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach …
…FinStrG) in Tateinheit eine Abgaben- und Monopolhehlerei mit einer möglicherweise größeren oder geringeren Zigarettenmenge allenfalls auch gewerbsmäßig verwirklicht haben könnte, sodass beim derzeitigen Verfahrensstand die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen dieser Finanzvergehen nach den § 37 Abs. 1 lit. a iVm 38 Abs. 1 lit. a und …
…Gewissheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen lässt (VwGH 25.4.1996, 95/16/0244). Das Wesen der Abgabenhehlerei im Sinne des § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG bzw. der Monopolhehlerei im Sinne des…
…Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz konnte aufgrund seiner Ermittlungen und der diversen sich widersprechenden Aussagen nachvollziehbar zumindest zum Verdacht gelangen, dass der Bf vorsätzlich (§ 8 Abs. 1 FinStrG) in Tateinheit eine Abgaben- und Monopolhehlerei mit einer möglicherweise größeren Zigarettenmenge verwirklicht haben könnte, sodass beim derzeitigen…
…X hat mit seinem rechtskräftigen Urteil vom 14. Juli 2004, Zahl d., C. u.a. wegen des Ansichbringens und Verhandelns dieser von unbekannten Personen ins Zollgebiet geschmuggelten Zigaretten der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei und der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach den §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38, und 46…
…dass der Handel mit ausländischen unverzollten Zigaretten in Österreich verboten ist, bewusst war, war das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz zwingend dazu angehalten, gegen den Bf. auf der Basis der Ausführungen desselben und der eigenen Ermittlungsergebnisse ein Finanzvergehen wegen des Verdachtes der Begehung der…
…begangen wurde- € 11.000,00 übersteigt: Nach dem Einleitungsbgescheid des Hauptzollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 23.10.2001 lautete der Tatvorwurf auf Abgabenhehlerei nach § 37 Abs.1 FinStrG mit eingeschmuggelten Zigaretten und wurde der strafbestimmende Wertbetrag (=darauf entfallende Eingangsabgaben) darin mit ca…