…dass im gegenständlichen Fall eine Zollschuld entstanden ist, wären die Abgaben unverzüglich vom Hauptzollamt Wien buchmäßig zu erfassen gewesen. Es erweist sich somit eine Vorschreibung der Abgabenerhöhung für den Zeitraum ab 15. August 1998 bis zum 14. September 1998 im Sinne des vorgenannten Erkenntnis des…
…eine Selbstanzeige erstattet, so tritt strafbefreiende Wirkung der neuerlichen Selbstanzeige nur ein, wenn abgesehen von der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen, die für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige erforderlich sind, auch eine mit Bescheid der Abgabenbehörde festzusetzende Abgabenerhöhung von 25 % eines sich aus der neuerlichen Selbstanzeige…
…Sie erstattete am 29.12.1999 Selbstanzeige, legte die Faktura, die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, die Importlizenz der Agrarmarkt Austria und den Versandschein T1 in Kopie vor und ersuchte um Vorschreibung der Eingangsabgaben. Für weitere Details des Sachverhalts und die für die Abgabenvorschreibung relevanten gesetzlichen Bestimmungen…
…Einfuhrzollschuld und der Abgabenerhöhung hätte führen müssen. Bei richtiger rechtlicher Beurteilung hätte das Zollamt Salzburg den Anträgen der Bw stattgeben müssen. Schließlich hat die Bw das Vorbringen in ihrer Beschwerde vom 7. Mai 2010 zum Vorbringen der verfahrensgegenständlichen Berufung erhoben. Nach einer weiteren Mitteilung zur…
…sie von der Behörde ohne weiteres als Grundlage ihrer Entscheidung genommen werden kann. Daneben sind - bei Abgabenverkürzungen bzw. Einnahmenausfällen - ohne Verzug, das heißt, zeitgleich mit der Selbstanzeige (vgl. OGH vom 15. Dezember 1988, 12 Os 95/88), zusätzlich die für die Feststellung der Verkürzung oder…
…und die sich daraus ergebenden Beträge, die der Anzeiger schuldet oder für die er zur Haftung herangezogen werden kann, den Abgaben- oder Monopolvorschriften entsprechend entrichtet werden. Gemäß Abs.3 leg. cit. tritt Straffreiheit nicht ein, a. wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs.3)…
…859,03 und der Abgabenerhöhung im Betrage von € 308,86 unterbleibt; - dem zufolge unter Aufhebung des Bescheides des Zollamtes Salzburg vom 8. November 2011, Zl. 600000/xxx/29/2009 (Aussetzungsverfahren) - unter Hinweis auf die ohnedies erliegende Bankgarantie - die hiermit beantragte weitere Aussetzung der Verpflichtung…
…Es habe sich auch nicht um den Versuch der Entziehung der Ware aus der zollamtlichen Überwachung gehandelt, noch habe grobe Fahrlässigkeit der Beteiligten vorgelegen. Weiters wurde vorgebracht, dass eine Abgabenerhöhung gem. § 108 ZollR-DG vom Zollkodex nicht erfasst und daher unzulässig sei. Über die Beschwerde…
…November 2009 "gemäß Art. 203 Abs. 1 und Abs. 3 erster Gedankenstrich Zollkodex" für die Einfuhrzollschuld (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Abgabenerhöhung) herangezogen. Die Bestimmung des Art. 203 Abs. 3 erster Anstrich (erster Gedankenstrich) ZK beschreibt - wie oben dargestellt - den handelnden bzw. unterlassenden Entziehenden als Zollschuldner. Der…
…insbesondere dass dieser vom Empfänger stamme. Auch für die im weiteren Verfahren angeblich erstattete Selbstanzeige fehlt jegliche Bescheinigung. In dieser bloßen Behauptung und in der Vorlage des Frachtbriefes mit einem nicht näher erklärten Vermerk ist noch kein Nachweis zu sehen, dass der Empfänger das Versandgut…
…auftretenden Verstoß gegen die im gegenständlichen Fall anwendbaren Gemeinschaftsvorschriften handelt und wenn der Beteiligte normalerweise sorgfältig handelt und im Rahmen seines Geschäftsbetriebes eine Vielzahl laufender Verfahren ordnungsgemäß abwickelt und es nur punktuell zu einem Problem gekommen ist. Weitere Konstellationen, die für eine positive Beurteilung sprechen…
…Za19 eine Verzichtserklärung abgegeben hat. Die weiteren Ermittlungen durch den Senat ergaben, dass das Zollorgan die Unterschrift des Bf. gefälscht hat. Der Zollbeamte hat am 6. Februar 2006 unter GZ.E1/824/2006/Hin bei der Polizeiinspektion Krems/Donau Selbstanzeige erstattet. Da somit kein wirksamer…
…Selbstanzeige selbst der Behörde die Grundlagen für eine Nacherhebung gemäß Artikel 220 ZK so zeitnah geliefert, dass diese in der Lage war, den Fälligkeitstermin für die Nachforderung sogar noch vor jenen der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld festzulegen. Die trotz dieser Umstände erfolgte Festsetzung der Abgabenerhöhung…
…dann nicht eingehalten, wenn eine Abgabenerhöhung stattfindet, obwohl die Verantwortlichkeit für die verspätete Erhebung der Zollschuld ausschließlich der Zollverwaltung zuzurechnen ist. Die Bekanntgabe des Sachverhaltes aufgrund dessen die Abgabenerhebung vorgenommen wurde, erfolgte am 9. Juli 2001 (Einlangen der Selbstanzeige beim Zollamt am 10. Juli 2001…
…dann nicht eingehalten, wenn eine Abgabenerhöhung stattfindet, obwohl die Verantwortlichkeit für die verspätete Erhebung der Zollschuld ausschließlich der Zollverwaltung zuzurechnen ist. Die Bekanntgabe des Sachverhaltes aufgrund dessen die Abgabenerhebung vorgenommen wurde, erfolgte am 9. Juli 2001 (Einlangen der Selbstanzeige beim Zollamt am 10. Juli 2001…
…dann nicht eingehalten, wenn eine Abgabenerhöhung stattfindet, obwohl die Verantwortlichkeit für die verspätete Erhebung der Zollschuld ausschließlich der Zollverwaltung zuzurechnen ist. Die Bekanntgabe des Sachverhaltes aufgrund dessen die Abgabenerhebung vorgenommen wurde, erfolgte am 9. Juli 2001 (Einlangen der Selbstanzeige beim Zollamt am 10. Juli 2001…
…1, 374 Abs. 1 und 2 AO." Diesen Feststellungen ist entgegen der Ansicht des Bf., weder zu entnehmen, dass das Gericht weitere Tatsachfeststellungen für notwendig erachtet hat, noch stehen sie im Widerspruch zu Ziff. 2 der Urteilsbegründung, wonach der Bf. im dort beschriebenen Ausmaß an…
…1, 374 Abs. 1 und 2 AO." Diesen Feststellungen ist entgegen der Ansicht des Bf., weder zu entnehmen, dass das Gericht weitere Tatsachfeststellungen für notwendig erachtet hat, noch stehen sie im Widerspruch zu Ziff. II der Urteilsbegründung, wonach der Bf. die dort erwähnten Zigarettenmengen übernommen…
…Vorsteuerabzug dar. Der tatsächliche PKW-Reifen-Verkauf sei über das Konto ,diverse Kunden' abgewickelt worden. Im Rahmen ihrer Ermittlungen wurden der Bw. weitere Geschäftsvorfälle bekannt, die Selbstanzeigen nach sich gezogen hätten. Neben dem oben dargestellten Sachverhalt (i.d.F. ,Umschreiber') lägen zudem PKW-Reifen-, Schneeketten…
…um die Steuerersparnis für Herrn B zu retten, nachdem sich an Stelle von Gewinnen Verluste eingestellt hatten, ist ein weiteres Indiz in diese Richtung. Es liegen daher aufgrund des Fehlens eines gemeinschaftlichen Bandes zur Erzielung von Einkünften aus der von der Berufungswerberin formal betriebenen Bäckerei…