…Seite 1109) die Rechtswidrigkeit der Vorschreibung einer Abgabenerhöhung ein. Zur Begründung der Rechtswidrigkeit wendete die Bf. ihre Berechtigung zum Vorsteuerabzug ein. Über die Berufung wurde erwogen: Ist der einer Zollschuld entsprechende Abgabenbetrag nicht nach den Artikeln 218 und 219 ZK buchmäßig erfasst oder mit einem…
…Beschwerdeführerin (Bf.) eine gemäß Art. 203 Abs. 1 und Abs. 3 ZK entstandene Zollschuld sowie eine Abgabenerhöhung gemäß § 108 ZollR-DG mit. Die Bf. erhob gegen den oben angeführten Sammelbescheid ausdrücklich nur hinsichtlich der Zinsenvorschreibung betreffend der Einfuhrumsatzsteuer Berufung, da die Firma zum vollen Vorsteuerabzug…
…00 fanden bei der Berechnung der Abgabenerhöhung Berücksichtigung. Im vorliegenden Fall ist die Zollschuld laut dem dem Erstbescheid beiliegenden Berechnungsblatt beginnend mit Annahmedatum 3. Juli 1998 bis14. Jänner 1999 durch Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung entstanden. Diese Zollschuld wurde nach Feststellung des die Zollschuld auslösenden…
…tägigen Frist. Es lagen daher die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festsetzung der Abgabenerhöhung grundsätzlich vor. Die Festsetzung einer Abgabenerhöhung wird dem oben erwähnten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenate jedoch auch nur dann gerecht, wenn die Verzinsung einer nachzuerhebenden Zollschuld bei Zollschuldnern, denen…
…zu werten sind. Es lagen daher die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festsetzung der Abgabenerhöhung grundsätzlich vor. Die Festsetzung einer Abgabenerhöhung wird dem oben erwähnten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates nur dann gerecht, wenn die Verzinsung einer nachzuerhebenden Zollschuld bei Zollschuldnern, denen für…
…der Folge wurde ein weiteres Muster der verfahrensgegenständlichen Ware beschafft und eine neuerliche Untersuchung durch die TUA veranlasst. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben stützen sich gemäß Artikel 20 Absatz 1 ZK auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften…
…insoweit keine Abgabenerhöhung zu entrichten (VwGH 20.12.2001, 2001/16/0299). Nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG in der Fassung BGBl. Nr. I 13/1998 ist die Abgabenerhöhung bei der Nacherhebung nach Art. 220 ZK für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und…
…211 ZK oder ist eine Zollschuld gemäß Art. 220 ZK nachzuerheben, dann ist gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung, bei Nacherhebung gemäß Art…
… 4. Zur Neuberechnung der Abgaben und Neufestsetzung des Zolles: Gem. Art. 20 Abs. 1 ZK stützen sich die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften. Gem. Art. 20 Abs. 3 ZK umfasst der Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften u.a…
…ZK oder ist eine Zollschuld gemäß Artikel 220 ZK nachzuerheben, dann ist gemäß § 108 Abs.1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung, bei Nacherhebung gemäß Artikel 220…
…eine Zollschuld gemäß Artikel 220 ZK nachzuerheben, dann ist eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung, bei Nacherhebung gemäß Art. 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld…
…14-tägigen Frist. Es lagen daher die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festsetzung der Abgabenerhöhung grundsätzlich vor. Die Festsetzung einer Abgabenerhöhung wird dem oben erwähnten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenate jedoch nur dann gerecht, wenn die Verzinsung einer nachzuerhebenden Zollschuld bei Zollschuldnern, denen…
…zu werten sind. Es lagen daher die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festsetzung der Abgabenerhöhung grundsätzlich vor. Die Festsetzung einer Abgabenerhöhung wird dem oben erwähnten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates nur dann gerecht, wenn die Verzinsung einer nachzuerhebenden Zollschuld bei Zollschuldnern, denen für…
…Zollschuld u.a. nur dann vorliegt, wenn die Sanktion verhältnismäßig ist und die diesbezügliche Prüfung dem "nationalen Gericht" überlassen. Die Festsetzung einer Abgabenerhöhung wird dem erwähnten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates nur dann gerecht, wenn die Verzinsung einer nachzuerhebenden Zollschuld bei Zollschuldnern…
…Veredelungsanteiles zur Folge. Entziehen im Sinne von Art. 203 ist eine reine Tathandlung. Es kommt dabei lediglich auf das Erfüllen der objektiven Voraussetzungen an; subjektive Tatbestandsvoraussetzungen treten allenfalls bei Zollschuldentstehungen hinzu. Steht etwa fest, dass Waren, die sich im (von Zollbehörden genehmigten und damit konkret…
…Abgabenerhöhung immer dann zu entrichten sei, wenn der Abgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden ist und die Säumnis mehr als 5 Tage beträgt. Im vorliegenden Fall beziehe sich die nicht fristgerechte Entrichtung der Abgaben auf den Zeitraum vom Zeitpunkt der Zollschuldentstehung gemäß Art. 203 ZK, bei…
…eine Zollschuld gemäß Artikel 220 ZK nachzuerheben, dann ist eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung, bei Nacherhebung gemäß Art. 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld…
…eine Zollschuld gemäß Artikel 220 ZK nachzuerheben, dann ist eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung, bei Nacherhebung gemäß Art. 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld…
…eine Zollschuld gemäß Artikel 220 ZK nachzuerheben, dann ist eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung, bei Nacherhebung gemäß Art. 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld…
…eine Zollschuld gemäß Artikel 220 ZK nachzuerheben, dann ist eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung, bei Nacherhebung gemäß Art. 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld…