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UFSW RV/0081-W/08Wurde zu Recht ein Bescheid gemäß § 201 BAO erlassen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch NN., vom 7. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 22. Oktober 2007, Erfassungsnummer zzz, betreffend Festsetzung einer Selbstberechnungsabgabe (Grunderwerbsteuer) gemäß § 201 BAO entschieden: Die Berufung wird…

UFSW RV/1231-W/07Antrag auf Erstattung der Gesellschaftsteuer - Gesellschaftsgründung mit verdeckter Sacheinlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2009

…stelle nach Ansicht des Finanzamtes keinen Grund für eine Abänderung der selbstberechneten Abgabe dar. 3.5. Vorlageantrag Im Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz brachte die Bw. noch ergänzend vor, dass im gegenständlichen Fall ein nichtiges Rechtsgeschäft der Steuer unterzogen werde…

UFSG RV/0141-G/06Keine Beseitigung der einmal entstandenen Gebührenpflicht für einen Kreditvertrag durch nachträgliche Ereignisse (hier: die Änderung der Kreditsumme).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2006

…dass Gegenstand dieses Verfahrens ausschließlich die begehrte Festsetzung der auf Grund des Kreditvertrages vom 23. September 2004 selbst berechneten und entrichteten Rechtsgebühr, nicht aber eine allenfalls auf Grund eines im März 2005 vereinbarten und entsprechend beurkundeten - im Übrigen nicht näher konkretisierten - Rechtsvorganges abgeführte Selbstberechnungsabgabe ist…

UFSG RV/0140-G/06Keine Beseitigung der einmal entstandenen Gebührenpflicht für einen Kreditvertrag durch nachträgliche Ereignisse (hier: die Änderung der Kreditsumme).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2006

…ausschließlich die Festsetzung der auf Grund des Kreditvertrages vom 23. September 2004 selbst berechneten und entrichteten Rechtsgebühr (sowie im Weiteren deren Rückerstattung), nicht aber eine allenfalls auf Grund eines im März 2005 vereinbarten und entsprechend beurkundeten - im Übrigen nicht näher konkretisierten - Rechtsvorganges abgeführte Selbstberechnungsabgabe ist.…

UFSW RV/1078-W/07Aufhebung der Vollstreckbarkeitsklausel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2008

…6 erster Satz AbgEO sind im Falle einer Abänderung oder Aufhebung eines Abgaben- oder Haftungsbescheides die nach Abs. 1 festgesetzten Gebühren über Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen, als sie bei Erlassung des den Abgaben- oder Haftungsbescheid abändernden oderaufhebenden Bescheides vor Beginn der jeweiligen Amtshandlung (Abs…

UFSS RV/0387-S/13Zurückweisung NoVA-Erstattungsantrag wegen Verspätung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.10.2013

…der die Änderung auszugsweise wie folgt begründete (IA 666/A d.B. GP XXI; Formatierung fett durch den Unabhängigen Finanzsenat): "Die Neufassung des § 201 BAO dient primär der Harmonisierung der Rechtswirkungen (insbesondere im Bereich des Rechtsschutzes) von Selbstberechnungen und von Veranlagungsbescheiden. Erstmalige Festsetzungen von Selbstberechnungsabgaben…

UFSI RV/0756-I/08Festsetzung einer Investitionszuwachsprämie
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2013

…des § 295a BAO die Voraussetzungen für eine Abänderung vorliegen würden. § 295a BAO stellt lediglich das verfahrensrechtliche Mittel zum Eingriff in die Rechtsbeständigkeit dar. Die Rückwirkung von Ereignissen muss sich aus den Abgabenvorschriften selbst ergeben und bestimmt sich nach Inhalt und Auslegung der Abgabenvorschriften (Ritz, BAO4…

UFSW RV/3038-W/08Keine Festsetzung von Abgaben nach Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2011Teil 1/4

…bemerkt: Selbst für den Fall, dass Finanzbeamte welchen Dienstrangs auch immer Gespräche zu Themen innerhalb eines exklusiven Beamtenzirkels ergebnisorientiert führen und dies eine Änderung welcher Richtlinie des Bundesministeriums für Finanzen auch immer bewirkt, ändert dies nichts an der Tatsache, dass die in die entsprechende Richtlinie…

UFSI RV/0362-I/09Investitionszuwachsprämie - Festsetzung nach § 201 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2013

… 295a BAO die Voraussetzungen für eine Abänderung vorliegen würden (§ 201 Abs. 2 Z. 5 BAO). Weitere Anwendungsfälle einer - diesfalls verpflichtenden - Festsetzung nach § 201 BAO sind dann gegeben, wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht…

UFSW RV/3038-W/08Keine Festsetzung von Abgaben nach Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2011Teil 4/4

…Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung…

UFSL FSRV/0054-L/04Strafmilde gegenüber einer Steuer hinterziehenden Gastwirtin aufgrund besonderer Umstände
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2004

…a FinStrG betrifft, so ist auch hier auf Grund der festgestellten Tat- bzw. Täterumstände (hinreichendes Wissen der Bw. um die Abfuhrverpflichtung bzw. die Fälligkeit der angeführten Selbstberechnungsabgaben und Inkaufnahme der möglichen Begehung eines Finanzvergehens) auf eine zumindest bedingt vorsätzliche Vorgangsweise der Bw. zu erkennen. Insgesamt…

UFSF RV/0102-F/10Bonus-Malus System des § 6a NoVAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2011

…Die "Quasirechtskraft" einer solchen Festsetzung durch Erklärung wird allerdings durch die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe, wie sie in den Fällen des § 201 BAO vorgesehen ist, wieder durchbrochen. Bei Selbstberechnungsabgaben hat der Abgabenschuldner (Eigenschuldner) oder der Abfuhrpflichtige (Haftungspflichtige) die Abgaben selbst zu berechnen und zu entrichten…

UFSW FSRV/0116-W/10Selbstanzeige, Darlegung der Verfehlung, mündliche Ergänzung einer schriftlichen Selbstanzeige, Stundung einer Selbstberechnungsabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)18.02.2011

…Abänderung oder Zurücknahme des Bescheides widerrufen (§ 294), so steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung des noch aushaftenden Abgabenbetrages eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des Widerrufsbescheides zu. Soweit einem vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist oder während der…

UFSW RV/0082-W/08Wurde zu Recht ein Bescheid gemäß § 201 BAO erlassen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch NN., vom 7. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 22. Oktober 2007, Erfassungsnummer zzz, betreffend Festsetzung einer Selbstberechnungsabgabe (Grunderwerbsteuer) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…

UFSS RV/0047-S/11Versäumung der Antragsfristen des § 201 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2011

…das Finanzamt abzuführen (§ 11 Abs. 2 NoVAG). Es handelt sich damit um eine Selbstberechnungsabgabe. Die Rückerstattung einer Selbstberechnungsabgbe kann nur im Wege der - korrigierten - Festsetzung der Abgabe erfolgen. Diese darf nur unter den in § 201 BAO aufgezählten Voraussetzungen erfolgen und ist anderenfalls ausgeschlossen. § 201 Abs…

UFSS RV/0473-S/081) Der Besteuerungszeitraum der Kfz-Steuer ist das Quartal (keine Festsetzung 2-12/2006). 2) Keine Festsetzung gem. § 201 BAO vor Fälligkeit der Abgabe bzw. Bekanntgabe eines selbstberechneten Betrages. 3) Aufhebung und Zurückverweisung aufgrund fehlender Ermittlungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2012

…diesen entschied in der Zwischenzeit der Unabhängige Finanzsenat (UFS 17.2.2012, RV/0478-S/08) und hob ihn unter Zurückverweisung an die Abgabenbehörde 1. Instanz auf. Über die Berufung wurde erwogen: Bei den hier zu beurteilenden Bescheiden handelt es sich um Festsetzungen von Selbstberechnungsabgaben (…

UFSW RV/2224-W/10EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2011

…Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Aus § 201 Abs. 1 BAO ergibt sich, dass erstmalige Festsetzungen von Selbstberechnungsabgaben von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabepflichtigen zu erfolgen haben bzw. erfolgen können. Die Festsetzung einer Selbstberechnungsabgabe…

UFSF RV/0130-F/11Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MWSt-Systemrichtlinie (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2011

…UStG 1994 sinngemäß anzuwenden. Der zu entrichtende Umlagebetrag ist kalendervierteljährlich selbst zu berechnen und spätestens am fünfzehnten Tag des nach Ende des Kalendervierteljahres zweitfolgenden Kalendermonats zu entrichten. Aus § 201 Abs. 1 BAO ergibt sich, dass erstmalige Festsetzungen von Selbstberechnungsabgaben von Amts wegen oder auf Antrag…

UFSF RV/0090-F/11Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MWSt-Systemrichtlinie (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2011

…UStG 1994 sinngemäß anzuwenden. Der zu entrichtende Umlagebetrag ist kalendervierteljährlich selbst zu berechnen und spätestens am fünfzehnten Tag des nach Ende des Kalendervierteljahres zweitfolgenden Kalendermonats zu entrichten. Aus § 201 Abs. 1 BAO ergibt sich, dass erstmalige Festsetzungen von Selbstberechnungsabgaben von Amts wegen oder auf Antrag…

UFSF RV/0032-F/11Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MWSt-Systemrichtlinie (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2011

…UStG 1994 sinngemäß anzuwenden. Der zu entrichtende Umlagebetrag ist kalendervierteljährlich selbst zu berechnen und spätestens am fünfzehnten Tag des nach Ende des Kalendervierteljahres zweitfolgenden Kalendermonats zu entrichten. Aus § 201 Abs. 1 BAO ergibt sich, dass erstmalige Festsetzungen von Selbstberechnungsabgaben von Amts wegen oder auf Antrag…