…Bw.) gemäß den §§ 9, 80 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der I.GmbH im Ausmaß von 25.059,60 € (Umsatzsteuer 2007 3.167,76 €, Umsatzsteuer 07/08 9.748,11 €, Umsatzsteuer 08/08 7.739,72 €, Lohnsteuer 09/08 2.395…
…5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgewiesen, weil laut Gutachten des zuständigen Bundessozialamtes der festgestellte Grad der Behinderung von 60 % rückwirkend ab 1.4.2009 bestätigt wurde. Die dagegen eingebrachte Berufung wird damit begründet, dass die Krankheit des Sohnes bereits im Alter von 2 bis 3 Jahren vorhanden…
…wurde § 3 Abs. 2 FLAG geändert und lautete dann: "(2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens 60 Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Mit Art. 12 des Fremdenrechtspakets 2005…
…Begründend wurde ausgeführt, dass aufgrund der Verkehrsverbindungen und der Arbeitszeiten die Unzumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels nicht gegeben sei, daher komme nur das kleine Pendlerpauschale über 60 km zum Ansatz. Da die Benützung eines Massenverkehrsmittels hinsichtlich des Arbeitsweges des Berufungswerbers zumutbar sei, würden ihm Werbungskosten in…
…der Behinderung von 50% festgesetzt und eine Nachuntersuchung in drei Jahren verlangt worden. Im Zuge dieser Nachuntersuchung im Jahr 2007 habe sich gezeigt, dass das Sehvermögen auf beiden Augen 60% betrage, was nach den geltenden Richtsätzen inklusive Brillenzuschlag einen Gesamtgrad der Behinderung von 30% bedinge…
…Finanzamt: "...§ 3 (1) und § 3 (2) trifft in meinem Fall nicht zu, da wir uns immer in Österreich aufgehalten haben - sogar mehr als 60 Kalendermonate (ich bin außerdem gebürtiger Wiener!). Deswegen nun meine Bitte an Sie: Überprüfen Sie bitte den Zeitraum Sept. 2000 bis Dez…
…brachte das Rechtsmittel der Berufung mit der Begründung ein, dass sein Einkommen "aber unter 6000 Euro (war)" und ersuchte um neuerliche Berechnung. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung mit nachstehender Begründung als unbegründet ab: "Gemäß § 33 Absatz 4 Einkommensteuergesetz 1988 steht einem verheirateten Steuerpflichtigen…
…für Arbeitsmittel) aus. Zusätzlich begehrte er die Berücksichtigung von als "glaubhaft gemacht anzusehenden" Pauschalkosten für Diätnahrung nunmehr in Höhe von € 600,00 und von Aufwendungen für eine Haushaltshilfe im Ausmaß von € 2.548,00 als außergewöhnliche Belastung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24.06.2010…
…Entfernung nach Linz 62km betragen. 4. Laut Kilometerzähler des eigenen PKW würde sich eine einfache Wegstrecke von 64km ergeben. Es werde daher die Zuerkennung des Pendlerpauschale über 60km beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 sind…
…in Höhe von € 2.257,25. II. Darüber hinaus wird die Berufung für folgende Abgaben im Gesamtausmaß von € 149.335,60 als unbegründet abgewiesen: Lohnsteuer 01/2003 in Höhe von € 7.539,76, Dienstgeberbeitrag 01/2003 in Höhe von € 1.479…
…für Umsatzsteuer 2002, 3. Säumniszuschlag 2003 in Höhe von € 75,40 für Lohnsteuer 1/2003, 3. Säumniszuschlag 2003 in Höhe von € 60,11 für Lohnsteuer 2/2003, 3. Säumniszuschlag 2003 in Höhe von € 65,28 für Lohnsteuer 3/2003, 2. Säumniszuschlag 2003…
…2010, 2011 und 2012 beantragen Sie die Anerkennung der Pendlerpauschale ab 60 km mit Unzumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels. Zur Anerkennung der Pendlerpauschale gilt folgendes: Voraussetzung zur Gewährung der Pendlerpauschale ist jedenfalls, dass die Arbeitsstätte an der überwiegenden Anzahl der Arbeitstage aufgesucht wird. Hinsichtlich…
…Hilfsmittel und Kosten für Heilbehandlung und Haushaltshilfe sowie zusätzlich Pauschalen für Mehraufwand für Zusatz-, Ersatz- bzw. Ergänzungsnahrung [€ 600,00], Pauschale für diverse Heilbehelfe/Hilfsmittel [€ 100,00], Pauschale für Behandlungen [€ 150,00] und Pauschale für sonstige Medikamente [€ 100,00] für nicht belegte…
…mit dem letzten Fußweg zum Arbeitgeber von 0,40 km insgesamt 64,90 km ausmache (Bl. 7 Finanzamtsakt). Das Betriebsstättenfinanzamt räumte über Anfrage des Wohnsitzfinanzamtes ein, dass die Wegstrecke mehr als 60 km betrage, hält aber die Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel für zumutbar (Bl. 12 Finanzamtsakt)…
…eine Wegzeit von zweieinhalb Stunden, also dem fünffachen der durchschnittlichen Pendelzeit), noch für zumutbar. Darüber hinaus haben - siehe auch hierzu die getroffenen Feststellungen (Punkt 2) - nach den letzten statistischen Daten 540.021 von insgesamt 603.387 Auspendlern in Niederösterreich, deren Arbeitswegzeit bekannt ist, einen Arbeitsweg…
…seiner Einkommensteuererklärung 2008 beantragte er eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung in Höhe von 4.997,32 € für eine Infrarotkabine unter dem Titel Krankheitskosten neben dem Freibetrag wegen eigener Behinderung (der Bw. ist zu 60 % invalid). Das Finanzamt berücksichtigte den beantragten Freibetrag gemäß § 35 Abs…
…14.1.2003 wurde mit dem Bw. neuerlich eine Niederschrift aufgenommen (BA 38), demnach der Sohn Ph. die Schule in M-L in S., 60 km von H. entfernt besucht (siehe auch die Schulbestätigung, wonach die Eltern Ph. täglich hinbringen und wieder heimbrächten, BA 41)…
…eine Wegzeit von zweieinhalb Stunden, also dem fünffachen der durchschnittlichen Pendelzeit), noch für zumutbar. Darüber hinaus haben - siehe auch hierzu die getroffenen Feststellungen (Punkt 2) - nach den letzten statistischen Daten 540.021 von insgesamt 603.387 Auspendlern in Niederösterreich, deren Arbeitswegzeit bekannt ist, einen Arbeitsweg…
…10.2003 gestellt. Die Asylverfahren sind derzeit noch offen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist gegenständlich, ob das Vorliegen eines Aufenthaltes von über 60 Kalendermonaten im Bundesgebiet im gegenständlichen Fall einen Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelt, oder ob hiefür eine Niederlassungsbewilligung bzw. ein gültiger Asylbescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 9. Jänner 2009, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15. Dezember 2008, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe - für das Kind T, für die Monate Jänner 2006 bis Dezember…