…österreichischen Eisenbahnen im Verhältnis 86,3% auf die laufenden Bezüge und 13.7% auf die Sonderzahlungen sei unzutreffend. Bei dieser Versicherung handle es sich nicht um eine gesetzliche Pflichtversicherung, sondern um eine freiwillige Versicherung. Denn der Bw. unterliege als Grenzgänger in die Schweiz zwar seit…
…wie folgt: "Bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis stehen folgende Absetzbeträge zu: 1.Ein Verkehrsabsetzbetrag von 291 Euro jährlich.2. Ein Arbeitnehmerabsetzbetrag von 54 Euro jährlich, wenn die Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen. 3.Ein Grenzgängerabsetzbetrag von 54 Euro jährlich, wenn der Arbeitnehmer Grenzgänger (§ 16 Abs…
…aus einem bestehenden Dienstverhältnis stehen folgende Absetzbeträge zu: 1. Ein Verkehrsabsetzbetrag von 291 Euro jährlich. 2. Ein Arbeitnehmerabsetzbetrag von 54 Euro jährlich, wenn die Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen. 3. Ein Grenzgängerabsetzbetrag von 54 Euro jährlich, wenn der Arbeitnehmer Grenzgänger (§ 16 Abs. 1 Z 4) ist…
…von 54 Euro jährlich, wenn die Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen. | 3. | Ein Grenzgängerabsetzbetrag von 54 Euro jährlich, wenn der Arbeitnehmer Grenzgänger ist. Da die Bw im Streitjahr 2007 neben den von ihr erwirtschafteten Einkünften aus Gewerbebetrieb lediglich Arbeitslosengeld bezog, jedoch keine Einkünfte aus…
…15 Z. 4 DBA-Schweiz Österreich als Ansässigkeitsstaat des Bw. als Grenzgänger das Besteuerungsrecht und war zur Anrechnung der in der Schweiz einbehaltenen Quellensteuer von höchstens 3 % verpflichtet. Die Grenzgängereigenschaft bleibt hinsichtlich der Einkünfte aus dieser Pendlereigenschaft im Sinne des Art. 15 Z. 4 DBA…
…gegeben sei und daher die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG nicht gewährt werden könne. Außerdem vertrete die Abgabenbehörde die Ansicht, dass auch im gegenständlichen Fall von einer Grenzgängertätigkeit im Sinne des Artikels 15 Abs. 4 des mit der Eidgenössischen Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens…
…1988). 3) Zusammengefasst ergibt sich aufgrund der vorherigen Ausführungen und der vorliegenden Unterlagen folgende Aufteilung: Stunden insgesamt: 2.192,40, gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfreie Drittlandsstunden: 843, in Österreich steuerpflichtige Drittlandsstunden: 198, in Österreich steuerpflichtige Arbeitsstunden in der Schweiz (Grenzgänger): 639…
…eingebracht: Alle von § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 geforderten Voraussetzungen bis auf die Inländereigenschaft des Arbeitgebers seien erfüllt. Für den Berufungswerber scheine es nicht einsichtig, dass er als unbeschränkt in Österreich steuerpflichtiger Grenzgänger, demzufolge mit ausländischem Arbeitgeber, steuerlich ungünstiger behandelt werde als ein…
…der Berufungssenat bei der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg mit Entscheidung vom 3.5.2000, RV 891/1-V6/99, abgesprochen, wobei die Qualifikation der Einkünfte als solche aus nichtselbständiger Arbeit bestätigt und die im Zuge des Berufungsverfahrens aufgeworfene Frage, ob die Grenzgängerregelung des Artikel 15 Abs…
…in der Entscheidung des Berufungssenates der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg vom 3.5.2000, RV 891/1-V6/99, dargelegten Gründen, auf die an dieser Stelle verwiesen wird, hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass die Grenzgängerregelung auch dann zur Anwendung kommt…
…00 CHF als sonstiger Bezug behandelt wurde. In der Steuerberechnung des Bw lt. "Grenzgängerabrechnung 2006" (Steuerberechnung des Bw) war diese Zahlung zwar in den Bruttobezügen (125.370,00 CHF) enthalten, nicht aber als Sonderzahlung ausgewiesen. Mit Bescheid vom 16. Mai 2008 hat das Finanzamt den…
…gegeben sei und daher die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG nicht gewährt werden könne. Außerdem vertrete die Abgabenbehörde die Ansicht, dass auch im gegenständlichen Fall von einer Grenzgängertätigkeit im Sinne des Artikels 15 Abs. 4 des mit der Eidgenössischen Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens…
…178,25 € | Einkommensteuer 2002 | 12.319,29 € Die Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 2003 und 2004 wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge Bw abgekürzt) gab dem Finanzamt am 10.5.1993 die Aufnahme einer Grenzgängertätigkeit als Heizungsmonteur bekannt…
…€ | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug Werbungskosten ohne Abzug des Pauschbetrages Pauschbetrag für Werbungskosten | 18.057,35 € - 3.438,18 € - 132,00 € | 14.487,17 € | Gesamtbetrag der Einkünfte | 14.487,17 € |…
…wurde am 3.8.2007 neuerlich Berufung mit der Begründung erhoben, dass der Aufstockungsbetrag nicht den nichtselbständigen Einkünften zuzurechnen sei. Die Berufung wurde als verspätet zurückgewiesen. Daraufhin stellte der Abgabepflichtige einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens mit der Begründung, dass eine Diskriminierung von Grenzgängern vorliege…
…mit ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vom österreichischen Arbeitgeber B, ab 1. Februar 2004 bis 7. April 2009 bei diesem deutschen Finanzamt als Grenzgänger gemäß Art. 15 Abs. 6 DBA Österreich-Deutschland zur Einkommensteuer veranlagt. Aus den sich auf S 7 und S 13 Finanzamtsakt…
…steuerpflichtig. Laut einer Beilage zur Einkommensteuererklärung erhielt der Bw von seinem Arbeitgeber im Streitjahr insgesamt 6.944 SFR Spesenaufwendungen pauschal abgegolten, für die er die Steuerfreiheit gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG geltend machte. Grundlage der Spesenzahlung bildet das vom kantonalen Steueramt genehmigte, für…
…Der Staat des Arbeitsortes ist jedoch berechtigt, von den erwähnten Einkünften eine Steuer von höchstens 3 vom Hundert im Abzugswege an der Quelle zu erheben. Soweit eine solche Steuer erhoben wird, wird sie der Staat, in dem der Grenzgänger ansässig ist, auf seine Steuer anrechnen…
…in 3 gewohnt und ausschließlich zwei Arbeitsverhältnisse in 4, Bundesrepublik Deutschland, gehabt habe. In beiden Arbeitsverhältnissen habe er seinen Nettoarbeitslohn ausbezahlt bekommen. Von einer unterschiedlichen Behandlung der Lohnsteuer bei seinem jetzigen Arbeitgeber sei ihm nichts bekannt gewesen. Er habe zwar gewusst, dass er Grenzgänger sei…
…62 Z 3 bis 5 EStG 1988, soweit sie auf sonstige Bezüge entfallen, vor Anwendung des festen Steuersatzes von diesen Bezügen in Abzug zu bringen sind. Aus der Gesetzessystematik ergibt sich, dass diese Bestimmung auch im Fall der Veranlagung von Arbeitnehmern (zB für Grenzgänger) anzuwenden…