…Rüdiger-Petrini seien im Jahr 1999 keine SV Beiträge abgeliefert worden. Das Finanzamt sei von unrichtigen Tatsachen ausgegangen, da nur eine Beteiligung bis 25 Prozent vorgelegen sei, mit Ausnahme des Zeitraumes ab August 1999 für ARP . Eine Aufteilung der Geschäftsführerbezüge werde kurzfristig nachgereicht. Der Vertreter…
…dass alle Gesellschafter entsprechend ihren Beteiligungen die Ausschüttung erhalten haben (Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG, § 8 Tz 360). Die Tatsache, dass der 25-Prozent-Gesellschafter R.P. durch seine faktische Tätigkeit und gemeinsam mit der 25-Prozent-Beteiligung seiner Gattin einen beherrschenden Einfluss auf die…
…Euro netto angegeben worden. Aufgrund dieser Nettovereinbarung sei auf eine Bruttolohnsumme hochzurechnen und als Bemessungsgrundlage mit einem Sicherheitszuschlag von 15 Prozent heranzuziehen. Der Geschäftsführer und seine Ehegattin seien bei der slowakischen Gesellschaft eingetragene Geschäftsführer mit über 25 Prozent Beteiligung an der Gesellschaft. Für ihre Tätigkeit…
…Begründend führte es aus, dass zur Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und für den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag auch die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art für Personen, die an Kapitalgesellschaften zu mehr als 25 Prozent beteiligt sind, zählen, vorausgesetzt, dass die Merkmale eines Dienstverhältnisses - ausgenommen die…
…Dienstgeberbeitrag darstellen. Die Bemessungsgrundlagen seien daher im Jahr 2003 um 25.696,00 Euro und im Jahr 2004 um 75.333,00 Euro zu verringern. 2. Geschäftsführerbezüge K: Herr K sei zwar wesentlich an der Bw beteiligt, jedoch liege seine Beteiligungsquote unter 50 Prozent. Dadurch…
…waren bis zum 2.8.1996 JL zu 75 Prozent und MagL zu 25 Prozent beteiligt. Ab 3.8.1996 bestanden an der GI folgende Beteiligungen: JL zu 10 Prozent, MagL zu 45 Prozent und ML zu 45 Prozent. Im Zuge einer die Jahre 1993…
…nach Deutschland. Vor seiner Grenzgängertätigkeit (bis zum 29. September 1999) war er mit 25 Prozent beteiligter selbständig vertretender Gesellschafter-Geschäftsführer der NAS GmbH (vormals SP & C GmbH; in der Folge kurz GmbH genannt) und bezog aus dieser Geschäftsführer-Eigenschaft Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit Beschluss…
…Wortes "sonst" aus. Aus den ErlRV zum AbgÄG 1981 ergebe sich, dass die Erweiterung des § 22 EStG alle an einer Kapitalgesellschaft zu mehr als 25 Prozent beteiligten Personen erfassen soll; Voraussetzung sei aber, dass die Tätigkeit die Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweise. Wie sich aus der…
…47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25 Prozent beträgt (§ 22 Z 2 EStG 1988). Der Verfassungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 1.3.2001, G 109…
…47 Abs 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25 Prozent beträgt (§ 22 Z 2 EStG 1988). Unstrittig ist, dass die beiden Geschäftsführer im Streitzeitraum an der Bw…
…Substanzgewinne berücksichtigt worden seien. Auf Grund des EuGH-Urteiles in der Rechtssache Lenz seien aber sämtliche Kapitalerträge mit dem Sondersteuersatz von 25 Prozent zu versteuern. Diesem Schreiben beigelegt waren die Investment Summeries für die Jahre 2000 bis 2002 der amerikanischen Depotbank, in denen die erzielten…
…von der Anwendbarkeit der Richtlinie jene Gesellschaften auszunehmen, an denen eine Gesellschaft eines anderen Mitgliedstaates nicht während eines ununterbrochenen Zeitraumes von mindestens zwei Jahren eine solche Beteiligung hält. Auf eine gänzliche Besteuerung der Ausschüttung von 25 Prozent wurde im gegenständlichen Fall durch Art. 10 Abs…
…47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25 Prozent beträgt (§ 22 Z 2 EStG 1988). Der Verfassungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 1.3.2001, G 109…
…ihrer aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes resultierenden Rechtsansicht, dass eine Beteiligung von mehr als 25 Prozent verbunden mit einer länger dauernden Tätigkeit für die Gesellschaft (= Eingliederung in den Organismus) automatisch und immer ohne weitere Prüfung zu Einkünften gem § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG…
…Ausdruck: "Gemäß § 42 Abs. 3 InvFG 1993 idF BGBl I 2001/2 kommt es bei Substanzgewinnen ausländischer Fonds nur dann zu einem besonderen Steuersatz von 25 Prozent, wenn der gleiche Substanzgewinn bei einem inländischen Fonds dem Abzug der (österreichischen) Kapitalertragsteuer unterliegen würde. Dies sei bei…
…Dei vorstehende Regelung ist nur dann anzuwenden, wenn der für die Gesellschaft tätig werdende Geschäftsführer an der Gesellschaft mit mehr als 25 % - fünfundzwanzig Prozent - beteiligt ist. Im übrigen ist die Festsetzung der Vergütung für den einzelnen Gesellschafter eine Beschlussfassung in der Generalversammlung bzw. dem einzelnen…
…Umsatzbeteiligung 1. Der stille Gesellschafter ist an dem in Punkt 3. der Präambel genannten Unternehmen ausschließlich mit vier Prozent der in einem Geschäftsjahr erwirtschafteten und nach Maßgabe dieses Punktes IV. ermittelten Nettoumsätze (Nettoerlöse) beteiligt; von der Beteiligung zu entrichtende Abgaben, insbesondere die Kapitalertragsteuer, trägt der…
…EStG in folgender Weise geändert: Zu den sonstigen Einkünften gehören die Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt war. Eine solche Beteiligung liegt auch dann vor, wenn der Veräußerer mittelbar…
…den ausländischen Investor übertragen wird. Die UNCTAD spricht hierbei von der Übernahme eines Unternehmensanteils von mindestens 10 %. Soweit die gegenständliche Bestimmung daher eine Beschränkung einer Direktinvestition bewirkt, welche die Beteiligungshöhe von 25 % nicht erreicht, verstößt sie nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, weil eine derartige Beschränkung bereits…
…25. Februar 1999 datierten Antrag auf Vorlage der Berufungen gegen die Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 1993 und 1994 an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und hielt den Ausführungen der Berufungsvorentscheidung im Wesentlichen Folgendes entgegen: In den Jahren 1993 und 1994 seien sehr wohl Veräußerungen von Beteiligungen…