…die Berufungswerberin die Berufung mit der Begründung, dass sie als öffentlich-rechtliche Körperschaft eines Mitgliedslandes der Europäischen Union unter die Gebührenbefreiung des § 2 Z 2 GebG falle. Als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 4 Sozialgesetzbuch V) habe die…
…nicht jedoch sie auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Nach den Gesetzesmaterialien hat die Befreiung folgenden Zweck: Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften, zu denen auch Stiftungen, Anstalten und Fonds als juristische Personen des öffentlichen Rechtes zählen, verfolgen grundsätzlich die Förderung der Allgemeinheit. Diese Zuwendungen sollen daher von…
…3 UStG 1994 sind die Körperschaften öffentlichen Rechts nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988) gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt jedoch stets die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Gemäß …
…gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Hoheitliche Tätigkeiten bilden nach § 2 KStG keinen…
…öffentlich-rechtliche Körperschaften. (4) Als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt auch 1. die Tätigkeit der Träger der Sozialversicherung und ihrer Verbände, der Krankenfürsorgeeinrichtungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 2 des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes , BGBl. Nr. 200/1967 , sowie der Träger des öffentlichen…
…gemeinnützigen Rechtsträger, deren Aufgaben grundsätzlich umfassend sind. Unberücksichtigt gelassen hat er öffentlich-rechtliche Körperschaften mit mehr oder minder eng begrenztem Aufgabenbereich und daher sind Einrichtungen nicht begünstigt, denen unter gewissen Umständen die Besorgung sonst von Gebietskörperschaften wahrgenommener Angelegenheiten der Privatwirtschaftsverwaltung übertragen wurden (vgl. dazu VfGH…
…beeinträchtigt. Das Finanzamt vertrat bei der Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2009 die Ansicht, Zahlungen von Abgaben und Gebühren an öffentlich-rechtliche Körperschaften im Zusammenhang mit der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellten keine außergewöhnliche Belastung dar, weil die Mehrheit der österreichischen Staatsbürger immer wieder Aufwendungen im Zusammenhang…
…als unbegründet abgewiesen. Gemäß § 2 Abs. 3 GebG seien öffentlich-rechtliche Körperschaften, weiters alle Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen, hinsichtlich ihres Schriftenverkehrs mit den öffentlichen Behörden und Ämtern befreit. Gemeinnützige Zwecke würden nicht unter die Befreiungsbestimmung des § 2 Abs. 3 GebG fallen…
…als unbegründet abgewiesen. Gemäß § 2 Abs. 3 GebG seien öffentlich-rechtliche Körperschaften, weiters alle Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen, hinsichtlich ihres Schriftenverkehrs mit den öffentlichen Behörden und Ämtern befreit. Gemeinnützige Zwecke würden nicht unter die Befreiungsbestimmung des § 2 Abs. 3 GebG fallen…
…und trachte danach, dieses Vorhaben nunmehr durch Installation einer Schrankenanlage zu verwirklichen. Angebote von Fachfirmen seien bereits eingeholt worden. Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften gelte gemäß § 2 Abs. 3 UStG stets als ein Betrieb gewerblicher Art bzw. als eine unternehmerische…
… 2 Abs. 3 letzterSatz UStG 1994 fällt, wonach die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften stets als unternehmerische Tätigkeit gilt. Dabei ist auch anzumerken, dass sich der innergemeinschaftliche Begriff der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken nicht notwendig mit dem im UStG 1994…
… 2 Z. 3 GebG 1957 sind von der Entrichtung von Gebühren öffentlich-rechtliche Körperschaften, weiters alle Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen, hinsichtlich ihres Schriftenverkehrs mit den öffentlichen Behörden und Ämtern befreit. Die Bundesabgabenordnung (BAO) lautet, soweit im Beschwerdeverfahren von Relevanz, in der…
…Bundesgesetzes gelten jedoch stets Wasserwerke, Schlachthöfe, Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Im gegenständlichen Fall argumentiert der Bw., dass es sich bei der von ihm ausgeübten Tätigkeit der "Berechnung, Vorschreibung…
…und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften." Der verwiesene § 2 KStG 1988 in der Fassung BGBl. Nr. 818/1993, lautet auszugsweise: "§ 2. (1) Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist jede Einrichtung…
…Als Hoheitsbetriebe gelten ua. die Friedhöfe. Gemäß § 2 Abs. 3 letzter Satz UStG 1994 gilt die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften stets als Betrieb gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes. II. Nach Art. 4 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie 77/388…
…0192, umgesetzt. Zum Vorsteuerabzug für Körperschaften öffentlichen Rechts führt der Verwaltungsgerichtshof wörtlich aus: "Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen begegnet es keinen rechtlichen Zweifeln, dass Körperschaften öffentlichen Rechts der Vorsteuerabzug in Bezug auf Grundstücke (Gebäude) insoweit nicht gewährt werden darf, als diese Gegenstände dem nichtunternehmerischen…
…gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets Wasserwerke, Schlachthöfe, Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die von…
…eine sachliche Gebührenbefreiung vor. Diese Gebührenbefreiung steht nur Anleihen zu, die von Gebietskörperschaften aufgenommen werden, nicht aber für solche Anleihen, die von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, etwa einem Fonds aufgenommen werden, und zwar auch dann nicht, wenn diese juristische Person Agenden einer Gebietskörperschaft ausübt (siehe…
…die Aufgabe der Körperschaft öffentlichen Rechts auf Grund besonderer gesetzlicher Vorschriften aufgetragen, dh ob sie ihr eigentümlich und vorbehalten ist. Dies ist nach Ansicht des VwGH dann gegeben, wenn die Tätigkeit auf Grund der tatsächlichen Gegebenheiten lediglich durch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft erfüllt werden kann…
…land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Gemäß § 6 Abs…