…das Zusammenbleiben aller Anteile in einer Hand Tatbestandsmerkmal). Hinsichtlich eines Rechtsgeschäftes, das den Anspruch auf Übereignung aller Anteile begründet, gelten die Ausführungen über die Vereinigung als Folge eines Rechtsgeschäftes sinngemäß mit der Maßgabe, dass das hier gemeinte Rechtsgeschäft nicht auf die Übertragung der noch nicht…
…Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft grunderwerbsteuerpflichtig. Es sei eine genaue Aufstellung der im Vermögen der B.AG befindlichen Liegenschaften zu übermitteln. Mit Schreiben vom 30. Juni 2005 wurde durch die Berufungswerberin wie folgt geantwortet: Mit Aktienkaufvertrag vom 14. November 2000 seien nicht 100% der Anteile…
… 1 Abs. 3 Z 1 GrEStG ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile der Gesellschaft begründet, der Grunderwerbsteuer, wenn durch die Übertragung alle Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers allein vereinigt werden. Gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 GrEStG…
…1 Abs. 3 Z 1 GrEStG ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile der Gesellschaft begründet, der Grunderwerbsteuer, wenn durch die Übertragung alle Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers allein vereinigt werden würden. Weiters unterliegen nach § 1 Abs. 2…
…die Max Muster Privatstiftung abgetreten, also auf diese übertragen. Damit wurde aber eindeutig der Tatbestand des § 1 Abs. 3 Z 3 GrEStG erfüllt. Das allein auf dem Argument, die - nochmalige - Besteuerung einer Vereinigung aller Anteile widerspreche dem Gesetz und der Richtlinie, aufbauende Vorbringen der Bw…
…der Steuerbemessung keine Bedeutung zukommt. Das Grundstück fällt nämlich auch dann zur Gänze unter die Steuer, wenn nur einzelne Anteile an der Gesellschaft übertragen werden, und der Tatbestand des § 1 Abs. 3 durch Vereinigung aller Anteile erfüllt ist (vgl. Arnold/ Arnold, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987…
…Steuer außerdem: 1. ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile der Gesellschaft begründet, wenn durch die Übertragung alle Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers allein oder in der Hand von Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes …
…Übertragung alle Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers allein oder in der Hand von Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (herrschende und abhängige Unternehmen) vereinigt werden würden. Nach Z. 2 leg. cit. unterliegt der Steuer außerdem die Vereinigung aller Anteile…
…nämlich entweder die Übertragung aller Anteile einer Personengesellschaft an eine Kapitalgesellschaft im Wege der Einbringung gemäß § 12 UmgrStG (siehe OGH vom 16.3.2000, 2 Ob 54/00f) oder die Einbringung von Kommanditanteilen aller Kommanditisten einer bestehenden GmbH & Co KG in die Komplementär-GmbH (siehe…
"....Da der vorliegende Fall nicht die Vereinigung aller Anteile in einer Hand, sondern die gemeinsame Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft im Ganzen zum Gegenstand hatte, liegt Identität der Tatbestände des § 33 TP 21 GebG und des § 1 Abs.3 Z.4 GrEStG vor, weshalb die…
…Bf. beantragte die Befreiung gemäß § 15 Abs. 3 GebG: "....Da der vorliegende Fall nicht die Vereinigung aller Anteile in einer Hand, sondern die gemeinsame Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft im Ganzen zum Gegenstand hatte, liegt Identität der Tatbestände des § 33 TP 21 GebG und des …
…ist nach § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 auch die Vereinigung bzw. Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft in der Hand des Erwerbers allein oder in der Hand von Unternehmen iSd § 2 Abs. 2 UStG 1994 (herrschende und abhängige Unternehmen) von der Grunderwerbsteuer erfasst. Damit soll verhindert…
…1 GrEStG unterliegt der Grunderwerbsteuer auch ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile der Gesellschaft begründet, wenn durch die Übertragung aller Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers allein oder in der Hand von Unternehmen im Sinne des § 2 Abs…
…Steuer außerdem: 1. ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile der Gesellschaft begründet, wenn durch die Übertragung alle Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers allein oder in der Hand von Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes…
…IM GmbH und an der P. IM20 GmbH mit Einantwortungsbeschluss vom 6. März 2008 zur Gänze übertragen und damit alle Anteile an beiden Gesellschaften tatsächlich in der Hand des Bw. vereinigt. Entgegen der Ansicht des Bw. liegen hier keine mittelbaren Grundstückserwerbe von Todes wegen vor…
…vertragsgegenständliche Geschäftsanteil an die X.Privatstiftung übertragen worden sei, sodass die X.GmbH zu 100 % im Eigentum der X.Privatstiftung stehe. Durch die betreffende Zuwendung sei der grunderwerbsteuerliche Tatbestand gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 GrEStG, Vereinigung aller Anteile der X.GmbH in einer Hand…
…Übertragung alle Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers allein oder in der Hand von Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (herrschende und abhängige Unternehmen) vereinigt werden würden. Nach Z. 2 leg. cit. unterliegt der Steuer außerdem die Vereinigung aller Anteile…
…Liege dem Rechtsgeschäft eine Schenkung auf den Todesfall zugrunde, komme es nicht zwangsläufig zu einer Vereinigung aller Anteile, auch wenn der Anspruch auf Übertragung der restlichen Anteile zu Lebzeiten besteht. Zur Frage des Zeitpunktes der Verwirklichung des steuerpflichtigen Erwerbsvorganges nehme Fellner Stellung und stelle fest…
…Grundstück, so unterliegt der Grunderwerbsteuer gemäß § 1 Abs. 3 Z 3 GrEStG ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung aller Anteile der Gesellschaft begründet. Durch § 2 Abs. 2 Z. 1 GrEStG werden die Gebäude auf fremdem Boden abweichend vom bürgerlichen Recht den Grundstücken gleichgestellt, sodass…
…Fall Betriebsvermögen übertragen wird. Gemäß § 1 Abs. 3 Z. 3 GrEStG 1987 unterliegt ein Rechtsgeschäft, dass den Anspruch auf Übertragung aller Anteile der Gesellschaft begründet, der Grunderwerbsteuer, wenn zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört. Die Festsetzung der Grunderwerbsteuer für die Übertragung aller Geschäftsanteile…