…aus dem Dienstverhältnis anzunehmen, weil der Arbeitnehmer der Tochtergesellschaft nur auf Grund seiner Eigenschaft als Dienstnehmer der Tochtergesellschaft in den Genuss des Vorteils komme. Die kostenlose Übertragung von Optionsrechten stelle daher einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, der nach den allgemeinen Vorschriften gemäß § 15 Abs…
…auch in den Jahren 2000 und 2001 bestanden hat. Unter dem EAV verpflichtet sich die C GmbH ihren ganzen Gewinn auf die Berufungswerberin zu übertragen und die Berufungswerberin verpflichtet sich den ganzen Verlust der C GmbH zu übernehmen. 2. In der Folge wurde der **Konzern…
…nicht um die Erfüllung der eigenen Steuerpflichten gehe, sondern um solche, die der Steuergläubiger an einen am Steuerschuldverhältnis grundsätzlich nicht Beteiligten "ausgelagert" habe und die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung mit einer Haftungsbestimmung gesichert habe. Um das Haftungsrisiko des Haftungspflichtigen zu begrenzen, sei der Steuergläubiger (die Finanzverwaltung)…
…nicht um die Erfüllung der eigenen Steuerpflichten gehe, sondern um solche, die der Steuergläubiger an einen am Steuerschuldverhältnis grundsätzlich nicht Beteiligten "ausgelagert" habe und die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung mit einer Haftungsbestimmung gesichert habe. Um das Haftungsrisiko des Haftungspflichtigen zu begrenzen, sei der Steuergläubiger (die Finanzverwaltung)…
…nicht um die Erfüllung der eigenen Steuerpflichten gehe, sondern um solche, die der Steuergläubiger an einen am Steuerschuldverhältnis grundsätzlich nicht Beteiligten "ausgelagert" habe und die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung mit einer Haftungsbestimmung gesichert habe. Um das Haftungsrisiko des Haftungspflichtigen zu begrenzen, sei der Steuergläubiger (die Finanzverwaltung)…
…konkreten Fall nicht um die Erfüllung der eigenen Steuerpflichten gehe, sondern der Steuergläubiger die Einhebung der Steuer an einen am Steuerschuldverhältnis grundsätzlich nicht Beteiligten "ausgelagert" habe und die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung mit einer Haftungsbestimmung gesichert habe. Der Haftungspflichtige sei daher im Besonderen dem Risiko eines…
…von insgesamt 55.662.404,00 S vor. In der Begründung führte die Abgabenbehörde u.a. aus, die Berufungswerberin_A habe der gesetzlichen Abzugs- und Abfuhrverpflichtung nicht entsprochen, weshalb diese als die zum Abzug Verpflichtete den Haftungstatbestand des § 95 Abs. 2 EStG 1988 verwirklicht habe…
…ein Zugriff der Bank auf ihr Wertpapierdepot befürchtet worden sei, habe sie bei Beibehaltung der Nutznießung daraus das Depot treuhändisch ihrer Schwägerin UZ übertragen. Die Beschuldigte sei sich im Klaren gewesen, dass das Depot im Inland verblieb und die Erträge daraus als Einkünfte aus Kapitalvermögen…
…an die GmbH mit folgendem Inhalt: "Vereinbarungsgemäß teilen wir mit, dass wir das Nutzungsrecht am SJ aus den am 21. September 1993 unterzeichneten Verträgen an unsere Tochtergesellschaft HBF. übertragen. Wir bitten Sie, Rechnungen an folgende Adresse zu senden: H.B.F.. z.Hd. Herrn Dr…
…dass die in Rede stehenden Selbstbemessungsabgaben zeitgerecht zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen entrichtet wurden, womit der gesetzlichen Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung entsprochen wurde. Dass die Entrichtung unter Verwendung der Steuernummer der GesbR auf deren Abgabenkonto erfolgte, ändert an der termingerechten Abfuhr der Lohnsteuer nichts. Dazu wird in…
…konkreten Fall nicht um die Erfüllung der eigenen Steuerpflichten gehe, sondern der Steuergläubiger die Einhebung der Steuer an einen am Steuerschuldverhältnis grundsätzlich nicht Beteiligten "ausgelagert" habe und die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung mit einer Haftungsbestimmung gesichert habe. Der Haftungspflichtige sei daher im besonderen dem Risiko eines…
…konkreten Fall nicht um die Erfüllung der eigenen Steuerpflichten gehe, sondern der Steuergläubiger die Einhebung der Steuer an einen am Steuerschuldverhältnis grundsätzlich nicht Beteiligten "ausgelagert" habe und die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung mit einer Haftungsbestimmung gesichert habe. Der Haftungspflichtige sei daher im besonderen dem Risiko eines…
…konkreten Fall nicht um die Erfüllung der eigenen Steuerpflichten gehe, sondern der Steuergläubiger die Einhebung der Steuer an einen am Steuerschuldverhältnis grundsätzlich nicht Beteiligten "ausgelagert" habe und die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung mit einer Haftungsbestimmung gesichert habe. Der Haftungspflichtige sei daher im besonderen dem Risiko eines…
…konkreten Fall nicht um die Erfüllung der eigenen Steuerpflichten gehe, sondern der Steuergläubiger die Einhebung der Steuer an einen am Steuerschuldverhältnis grundsätzlich nicht Beteiligten "ausgelagert" habe und die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung mit einer Haftungsbestimmung gesichert habe. Der Haftungspflichtige sei daher im besonderen dem Risiko eines…
…konkreten Fall nicht um die Erfüllung der eigenen Steuerpflichten gehe, sondern der Steuergläubiger die Einhebung der Steuer an einen am Steuerschuldverhältnis grundsätzlich nicht Beteiligten "ausgelagert" habe und die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung mit einer Haftungsbestimmung gesichert habe. Der Haftungspflichtige sei daher im besonderen dem Risiko eines…
…55.662.404 S vor. In der Begründung führte die Abgabenbehörde u.a. aus, die Bw. habe der gesetzlichen Abzugs- und Abfuhrverpflichtung nicht entsprochen, weshalb diese als die zum Abzug Verpflichtete den Haftungstatbestand des § 95 Abs. 2 EStG 1988 verwirklicht habe. Bei dem nachzufordernden Kapitalertragsteuerbetrag…
…für den Fall des § 20 Abs 3 UStG 1994 von Belang.) Sinngemäß auf die Heranziehung zur Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs 2 EStG 1988 übertragen bedeutet § 201 Abs 4 BAO meiner Ansicht nach: Die Geltendmachung der Haftung für Kapitalertragsteuerbeträge, deren Steuerschuld innerhalb desselben Kalenderjahres…
…2 Satz 3 EStG 1988 aF ist die Durchsetzung der von § 95 Abs. 2 Satz 2 EStG 1988 aF normierten Einbehaltung durch Abzug sowie der Abfuhrverpflichtung gemäß § 96 Abs. 1 und 2 EStG 1988 aF. Unter Billigkeit ist die Angemessenheit in bezug auf berechtigte Interessen…
…Geschäftsbetrieb zum Stichzeitpunkt übergehen soll und damit auch die Rechtsfolge des § 38 UGB einsetzt) erfolgt sein kann - gar nicht mehr zu einer sachenrechtlich wirksamen Übertragung der "Außenstände" gemäß Punkt 4.5 des Vertrages kommen, weil diese bereits vorab gemäß Punkt 4.6 des Vertrages in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F-GmbH, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend Körperschaftsteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben: Die Bemessungsgrundlage und die festgesetze Abgabe betragen: | Jahr | | € | 2004 | Einkommen |…