…habe die Abfuhr der Lohnsteuer an den Arbeitnehmer übertragen, sei nicht nachvollziehbar. Wie hätte dieser die Höhe der Lohnsteuer wissen sollen, wenn sie vom Arbeitgeber nicht berechnet und am Lohnkonto ausgewiesen worden sei. Weiters sei eine Übertragung der Abfuhrverpflichtung im Inland weder schriftlich vereinbart worden…
…sich im Beschwerdeverfahren nicht ergeben bzw. wurden solche nicht geltend gemacht. Dass die Bf. von der Übertragung der Abfuhrverpflichtung an den DN ausging vermag nichts an der Haftungsinanspruchnahme bzw. Festsetzung zu ändern: Von einem verständigen, wirtschaftlich agierenden Unternehmer ist erwartbar, eine derartige Vereinbarung einerseits ausdrücklich…
…tritt bezüglich der Lohnabgaben "Gesamtrechtsnachfolge" ein (§ 41 UmgrStG). Der Übergang der Abfuhrverpflichtungen von der übertragenden Rechtsperson auf die übernehmende Mitunternehmerschaft erfolgt nicht rückwirkend, sondern im Falle der Firmenbuchzuständigkeit de jure im Zeitpunkt der Eintragung bzw. sonst mit dem Tag der Meldung bei dem für die…
…tritt bezüglich der Lohnabgaben "Gesamtrechtsnachfolge" ein (§ 41 UmgrStG). Der Übergang der Abfuhrverpflichtungen von der übertragenden Personengesellschaft auf den Nachfolgeunternehmer erfolgt nicht rückwirkend, sondern im Falle der Firmenbuchzuständigkeit de jure im Zeitpunkt der Eintragung bzw. sonst mit dem Tag der Meldung bei dem für den Nachfolgeunternehmer…
…Verhältnissen vor der Einbringung für den Forschungsfreibetrag Beibehaltung der Abschreibungsgrundsätze. Im Jahr der Übertragung kann bei Vorliegen eines Rumpfwirtschaftsjahres insgesamt nicht mehr als eine Ganzjahres-Afa angesetzt werden (siehe EStR 2000 Rz 3132 sowie VwGH 28.1.2015, Ra 2014/13/0025) Beispiel: A betreibt…
…aus dem Dienstverhältnis anzunehmen, weil der Arbeitnehmer der Tochtergesellschaft nur auf Grund seiner Eigenschaft als Dienstnehmer der Tochtergesellschaft in den Genuss des Vorteils komme. Die kostenlose Übertragung von Optionsrechten stelle daher einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, der nach den allgemeinen Vorschriften gemäß § 15 Abs…
… 142 UGB) per 30.6.2011. Schritt 2: Übertragung der Anteile an der M Ltd & Co KGdurch MR und ER in die deutsche X GmbH & Co KG. Dieser Vorgang wird in Deutschland entsprechend der Stellungnahme des deutschen Steuerberaters wie folgt gewürdigt: "Die Einbringung der Mitunternehmeranteile…
…und 31.12.2023 24%; davor 25%) und andererseits durch die mit der Anschaffungskostenbindung verknüpfte Übertragung auf die Anteile des Einbringenden zu stillen Reserven an den Gesellschaftsanteilen der übernehmenden Körperschaft (zweite Hälfte der Steuerhängigkeit in Höhe des besonderen Steuersatzes von 27,5% gemäß § 27a Abs…
…Zorn verneint im übrigen sogar die Möglichkeit einer Gutschrift des Erwerbers für die eingekauften Stückzinsen, weil die Besteuerung ungewiss sei). Dieser Grundgedanke der Aufteilung der wirtschaftlichen Ergebnisse ist ohne weiteres auf Aktienanleihen zu übertragen. Eine richtige Lösung kann daher nicht darin bestehen, dass dem Anleger…
…vom Lieferer befähigt wird, im eigenen Namen über den Gegenstand der Lieferung zu verfügen. Die Verschaffung der Verfügungsmacht setzt eine einvernehmliche, endgültige Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag des Gegenstandes voraus. Wird der Liefergegenstand durch den Lieferer oder den Abnehmer versendet, so gilt die Lieferung…
…auch in den Jahren 2000 und 2001 bestanden hat. Unter dem EAV verpflichtet sich die C GmbH ihren ganzen Gewinn auf die Berufungswerberin zu übertragen und die Berufungswerberin verpflichtet sich den ganzen Verlust der C GmbH zu übernehmen. 2. In der Folge wurde der **Konzern…
…nicht um die Erfüllung der eigenen Steuerpflichten gehe, sondern um solche, die der Steuergläubiger an einen am Steuerschuldverhältnis grundsätzlich nicht Beteiligten "ausgelagert" habe und die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung mit einer Haftungsbestimmung gesichert habe. Um das Haftungsrisiko des Haftungspflichtigen zu begrenzen, sei der Steuergläubiger (die Finanzverwaltung)…
…nicht um die Erfüllung der eigenen Steuerpflichten gehe, sondern um solche, die der Steuergläubiger an einen am Steuerschuldverhältnis grundsätzlich nicht Beteiligten "ausgelagert" habe und die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung mit einer Haftungsbestimmung gesichert habe. Um das Haftungsrisiko des Haftungspflichtigen zu begrenzen, sei der Steuergläubiger (die Finanzverwaltung)…
…nicht um die Erfüllung der eigenen Steuerpflichten gehe, sondern um solche, die der Steuergläubiger an einen am Steuerschuldverhältnis grundsätzlich nicht Beteiligten "ausgelagert" habe und die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung mit einer Haftungsbestimmung gesichert habe. Um das Haftungsrisiko des Haftungspflichtigen zu begrenzen, sei der Steuergläubiger (die Finanzverwaltung)…
…konkreten Fall nicht um die Erfüllung der eigenen Steuerpflichten gehe, sondern der Steuergläubiger die Einhebung der Steuer an einen am Steuerschuldverhältnis grundsätzlich nicht Beteiligten "ausgelagert" habe und die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung mit einer Haftungsbestimmung gesichert habe. Der Haftungspflichtige sei daher im Besonderen dem Risiko eines…
…von insgesamt 55.662.404,00 S vor. In der Begründung führte die Abgabenbehörde u.a. aus, die Berufungswerberin_A habe der gesetzlichen Abzugs- und Abfuhrverpflichtung nicht entsprochen, weshalb diese als die zum Abzug Verpflichtete den Haftungstatbestand des § 95 Abs. 2 EStG 1988 verwirklicht habe…
…ein Zugriff der Bank auf ihr Wertpapierdepot befürchtet worden sei, habe sie bei Beibehaltung der Nutznießung daraus das Depot treuhändisch ihrer Schwägerin UZ übertragen. Die Beschuldigte sei sich im Klaren gewesen, dass das Depot im Inland verblieb und die Erträge daraus als Einkünfte aus Kapitalvermögen…
…an die GmbH mit folgendem Inhalt: "Vereinbarungsgemäß teilen wir mit, dass wir das Nutzungsrecht am SJ aus den am 21. September 1993 unterzeichneten Verträgen an unsere Tochtergesellschaft HBF. übertragen. Wir bitten Sie, Rechnungen an folgende Adresse zu senden: H.B.F.. z.Hd. Herrn Dr…
…dass die in Rede stehenden Selbstbemessungsabgaben zeitgerecht zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen entrichtet wurden, womit der gesetzlichen Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung entsprochen wurde. Dass die Entrichtung unter Verwendung der Steuernummer der GesbR auf deren Abgabenkonto erfolgte, ändert an der termingerechten Abfuhr der Lohnsteuer nichts. Dazu wird in…
…konkreten Fall nicht um die Erfüllung der eigenen Steuerpflichten gehe, sondern der Steuergläubiger die Einhebung der Steuer an einen am Steuerschuldverhältnis grundsätzlich nicht Beteiligten "ausgelagert" habe und die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung mit einer Haftungsbestimmung gesichert habe. Der Haftungspflichtige sei daher im besonderen dem Risiko eines…