…Familie als makedonischen Staatsbürgern und somit als Fremden eines Drittstaates die Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich nicht zumutbar. In concreto konnte der Berufungswerber in der Zwischenzeit zwar für seine 3 jüngsten Kinder (A , Mt und Mi ) eine Niederlassungsbewilligung für Österreich erwirken und leben diese 3…
…im Hinblick auf die in der EMRK normierten Rechte auch dieser immanent ist (vgl. Mayer, B-VG, 3. Auflage [2002], Art. 2 StGG Vorb.), verbietet es wie Art. 7 B-VG Ungleiches gleich zu behandeln. Es wäre gleichheitswidrig, etwa die Übersiedlung eines Inländers mit Familie…
…in erster Linie der Eigenversorgung der Familie mit landwirtschaftlichen Produkten dient. Weiters hat der Bw. dargetan, dass am Familienwohnsitz nicht nur seine Gattin, sondern auch seine zwei unterhaltspflichtigen minderjährigen (zumindest bis Juli 2000) Kinder leben. Der Zuzug aus Drittstaaten nach Österreich bedarf u.a. einer…
…ständig im Ausland wohnte. Die Dauer des Aufenthaltes der Beschwerdeführerin in Spanien VOR ihrer Übersiedlung nach B ist rechtlich ohne Bedeutung, da gerade DURCH die Übersiedlung mit mehreren Kindern die nunmehrige Absicht der Bf., zumindest für einen gewissen Zeitraum ihre Lebensinteressen nach. Österreich zu verlegen…
…im Ausland geplant war. Der Bw. hatte nie die Absicht - wie Diplomaten oder Bedienstete von internationalen Organisationen - mehrfach von einem Land in ein anderes umzuziehen. In der einmaligen und befristeten Übersiedlung wurde die Chance gesehen, ein neues Land kennen zu lernen. Sein Arbeitgeber hat ihm…
…1998 sei der AbgPfl. öfter in Österreich gewesen, um seine kranke Mutter zu besuchen. Dabei sei er auch Frau Gertrude Z näher gekommen. Ende 1998 habe sich der AbgPfl. mit seinem steuerlichen Vertreter besprochen, welche steuerlichen Konsequenzen eine Übersiedlung nach Österreich hätte. Daraus sei die…
…überhaupt nur in Wien und Schwechat tätig gewesen. Es sei zweifelhaft, ob es sich dabei um ständig wechselnde Arbeitsstätten handle. ad 2) und 3) Ein diesbezüglicher Sachverhalt sei nicht aktenkundig. ad 4). Die LStR 2002 sprächen zwar davon, dass eine (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie…
…1989/12 könnten Dividenden, die eine in Irland ansässige Gesellschaft an eine in Österreich ansässige Person zahle, in Österreich besteuert werden. Die berufungsgegenständlichen Ausschüttungen aus einer irischen Gesellschaft seien aus Sicht des DBA Österreich - Portugal keine Dividenden iSd Art 10, sondern Drittstaatseinkünfte, auf die Art…
…weitgehenden Beliebigkeit in Bezug auf den Zeitpunkt der Erteilung einer entsprechenden, quotenpflichtigen (Erst)Niederlassungsbewilligung zugunsten der Ehefrau (gemeint vom Bw. der Großeltern bzw. der Großmutter seiner Kinder) und der insgesamt 8 Kinder des Bw., welche allesamt Staatsbürger der Republik Serbien und damit Drittstaatsangehörige im Sinne…
…Ihrer Tochter eine kleine Wohnung mit ca. 50 m² kostenlos zur Verfügung gestellt werde. Des weiteren ist zu bemerken, dass Sie für die Tochter y ab 01/93 bis 09/98 fast durchgehend die Familienbeihilfe in Österreich bekommen haben und diese wegen der Übersiedlung der…
…Haushalt in Bosnien-Herzegowina lebenden Angehörigen Drittstaatsangehörige im Sinne des FremdenG für Nachzug und dauerhaften Aufenthalt in Österreich jeweils eine quotenpflichtige Erstniederlassungsbewilligung benötigen, deren Erteilung jedoch mehrere Jahre dauern kann (wie Sie aus dem beiliegenden Schreiben entnehmen können). Darüber hinaus ist die Erlangung einer derartigen…
…für die Erteilung eines solchen Aufenthaltstitels zumindest zwei bis drei Jahre ab der Antragstellung beträgt. In diesem Zusammenhang hat der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 8.10.2003, G 119, 120/03, festgestellt, dass die Bestimmungen des FremdenG 1997 betreffend den Familiennachzug von sog. Drittstaatsangehörigen verfassungswidrig…
…unverständlich. Seit der Übersiedlung der Gesellschaft von F*****B***** nach Ma***** ist der Ort der Geschäftsführung der eigenen Betriebsstätte der Me***** in Ma*****, R****D*****F***** 15. Der Betrieb erfolgt dort im Rahmen einer Bürogemeinschaft. Wir bezahlen Miete und werden für eine Bürokraft belastet. Das…
…der Tatsache, dass er im August 1995 in das Zollgebiet übersiedelt sei, allein nicht zwingend abgeleitet werden könne, dass er zu jener Zeit auch besagten PKW eingeführt habe. Es lägen im Gegenteil vielmehr die Voraussetzungen für eine Befreiung der Eingangsabgaben für Übersiedlungsgut vor, da er…
…im Hinblick auf die in der EMRK normierten Rechte auch dieser immanent ist (vgl. Mayer, B-VG, 3. Auflage [2002], Art. 2 StGG Vorb.), verbietet es wie Art. 7 B-VG Ungleiches gleich zu behandeln. Es wäre gleichheitswidrig, etwa die Übersiedlung eines Inländers mit Familie…
…mehr als drei Monate auf Antrag ausgestellt: 1. eine "Anmeldebescheinigung" (§ 53 NAG) für EWR-Bürger, die sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, und 2. eine "Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers" (§ 54 NAG) für Drittstaatsangehörige, die Angehörige von gemeinschaftsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern sind.…
…für die Begründung eines beruflich veranlassten Doppelhaushaltes zu gering. Relevante private Umstände der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes (z.B. ständig wechselnde Arbeitsstätte, befristete Tätigkeit in Österreich, fremdenrechtliche Hindernisse, im gemeinsamen Haushalt lebende pflegebedürftige Angehörige oder andere haushaltszugehörige Familienmitglieder wegen denen eine Übersiedlung unzumutbar ist…
…Haushaltsführung brachte der Bw. nicht vor. Der Zuzug aus Drittstaaten nach Österreich setzt eine Niederlassungsbewilligung nach dem Fremdengesetz voraus. Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder solcher Fremder, die sich in Österreich auf Dauer rechtmäßig niedergelassen haben, steht grundsätzlich ein Anspruch auf eine Erstniederlassungsbewilligung zu (§ 20 Abs…
…auch Hotelzimmer oder Untermietzimmer einen Wohnsitz gemäß § 26 Abs. 1 begründen oder aufrechterhalten (VwGH 24.01.1996, 95/13/0150). Nur wenn aus den tatsächlichen Verhältnissen im Einreisezeitpunkt einwandfrei hervorgeht, dass der Übersiedelnde seinen "bisherigen Wohnsitz" im Drittstaat aufgegeben hat und in das Zollgebiet verlegt…
…ihre Ursache in der Lebensführung oder weiteren Erwerbstätigkeit, beziehungsweise derjenigen des Ehegatten haben. Beispiele seien die Unzumutbarkeit der (Mit-)Übersiedlung von pflegebedürftigen Angehörigen oder unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder, wenn das Verlegen des Wohnsitzes der gesamten Familie aus finanziellen Gründen nicht zumutbar sei. Eine bloße Unterhaltsverpflichtung…