…September 2005 wurde der Bw. am 27. Oktober 2005 persönlich mit RSa-Rückscheinbrief zugestellt. Die vorliegende Übernahmsbestätigung ist mit diesem Tag datiert und weist die Unterschrift der Bw. als Empfängerin der Rückscheinsendung aus. Entsprechend der Bestimmung des § 150 Abs. 2 FinStrG war daher Montag der…
…aus. Der Rückscheinbrief über die Zustellung des Bescheides war an den Bw. als Adressaten gerichtet. Laut Übernahmsbestätigung auf dem Rückschein wurde der Haftungsbescheid am 3. August 2006 von einem "Arbeitnehmer des Empfängers" in Empfang genommen. Gegen den Haftungsbescheid erhob der Bw. mit einem am 20…
…der Bw. laut im Akt erliegenden Zustellnachweis nachweislich am 30. April 2008 zugestellt, wobei die Übernahme laut Übernahmsbestätigung durch eine(n) Arbeitnehmer(in) der Bw. erfolgte. Die am 13. Juni 2008 gegen den Bescheid betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung eingebrachte Berufung der Bw. vom…
…April 2010 an Mag. F in G zugestellt (siehe Kopie der Übernahmsbestätigung, S 4 UFS-Akt); auf der Übernahmsbestätigung ist die Adresse der Gesellschaft durchgestrichen und der Passus "Postbevollmächtigter für RSb-Briefe" angekreuzt. Mit Schreiben vom 27. Mai 2010 (am selben Tag beim Finanzamt eingelangt…
…Berufungen zurück. Dies mit der Begründung, dass die Berufungsfrist bereits am 29. Dezember 2008 abgelaufen sei. Laut Übernahmsbestätigung sei die Zustellung bereits am 28. Dezember 2008 erfolgt. 5. Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand In der Folge brachte die Bw. am 12. Februar 2009…
…den Gebührenbescheid nicht gegeben. Zum Nachweis der vorstehenden Ausführung wird über Übernahmsbestätigung des Bankhauses C vom 25.9.2009 samt Übermittlung des Überweisungsantrages an den Verwaltungsgerichtshof Judenplatz 11 vorgelegt." Der Berufungswerber stellt daher den Antrag auf ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides, in eventu auf Zurückverweisung…
…In einem Aktenvermerk (ohne Datum und Unterschrift) ist vom Finanzamt festgehalten worden, dass die Bescheide neu an das Amt als RNF XY, Adresse zuzustellen sind. Aus der im Verwaltungsakt aufliegenden Übernahmsbestätigung geht hervor, dass die Bescheide und der Bericht vom 30. Juni 2007 St. Nr…
…Uhr am Postamt F. eingelangt, konnte daher rein technisch am 18.2.2008 nicht mehr zugestellt worden sein. Warum auf der Übernahmsbestätigung das Datum 18.2.2008 angeführt ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Dieses Datum ist für den Empfangenden nicht ersichtlich gewesen, weil nicht durchgeschrieben…
…Vorlageantrag sei daher verspätet eingebracht worden, sodass der Antrag zurückzuweisen war. Dieser Bescheid wurde mit Rückschein dem steuerlichen Vertreter zugestellt. Auf der Übernahmsbestätigung ist als Datum der 16. Februar 2004 ausgewiesen. Übernommen wurde das Schriftstück von einem Arbeitnehmer des steuerlichen Vertreters. Am 25. März 2004…
…verbundenen Postsperre (§ 78 KO) durchgestrichen und auf den Masseverwalter geändert, bei dem die Sendung laut Übernahmsbestätigung am 21.10.2003 einlangte. Der Masseverwalter teilte dem Finanzamt in einem Schreiben vom 22.10.2003 mit, dass ihm der Haftungsbescheid zugestellt worden sei. Der Bescheid betreffe jedoch…
…Rückscheines beigefügt. Darauf findet sich neben der Angabe des absendenden Finanzamtes der handschriftliche Vermerk "I a (G)". Die Sendung wurde laut unterfertigter Übernahmsbestätigung am 25. Februar 2002 übernommen. Im selben Kuvert wurden der zustellbevollmächtigten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zwei weitere Nichtfeststellungsbescheide des Finanzamtes, ebenfalls datiert mit…
…samt UID-Nummern, über den Kauf des Motorrades zum Preis von netto = Endsumme € 14.750 ("innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung"); 3. eine "Übernahmebestätigung für EU-Länder", datiert mit "25.01.2010 X", folgenden Inhalts: "Datum: 25.01.2010 Anschrift: Firma R des K, Adr1inI Bestätigt…
…erwähnt, dass die Behauptung, wonach die "Übernahmsbestätigung" -nur der Aufgabeschein in Kopie wurde aber vom Bw eingereicht -kein Datum und keine Unterschrift des Bw aufweist, insoweit sie sich im hier vorliegenden Zusammenhang auf den von der Abgabenbehörde vorgelegten Rückschein bzw die Hinterlegungsanzeige des Zustellorganes bezöge…
…an B noch an D noch an die H gesetzlich zulässig und rechtswirksam möglich. Im Zuge einer Einsichtnahme in den Akt habe die Bw auch festgestellt, dass in der Übernahmsbestätigung die Abkürzung der Unterschrift "I" ("Erb") aufscheine. Dabei handle es sich um Frau I Karin…
…an B noch an D noch an die G gesetzlich zulässig und rechtswirksam möglich. Im Zuge einer Einsichtnahme in den Akt habe die Bw auch festgestellt, dass in der Übernahmsbestätigung die Abkürzung der Unterschrift "H" ("Erb") aufscheine. Dabei handle es sich um Frau H Karin…
…S 782). Der angefochtene Zurückweisungsbescheid vom 08.09.2010 ist an die Gattin des Bw rechtswirksam ergangen (Zustellnachweis RSb, Übernahmsbestätigung vom 13.09.2010). Die dagegen eingebrachte Berufung vom 18.09.2010 (persönlich überreicht am 20.09.2010 im Finanzamt Wien 2/20/21/22…
…Tz 7, S 782). Der angefochtene Zurückweisungsbescheid vom 08.09.2010 ist an die Bw rechtswirksam ergangen (Zustellnachweis RSb, Übernahmsbestätigung vom 13.09.2010). Die Bw hat gegen den Zurückweisungsbescheid vom 08.09.2010 nicht berufen. Die dagegen eingebrachte Berufung vom 18.09.2010 (persönlich…
…2008 bis 7. Mai 2010, somit auch im gegenständlich zu beurteilenden Zeitraum (Jänner 2010 bis zur Erlassung des erstinstanzlichen Abweisungsbescheides im Juli 2010; Zustellung des Bescheides laut Übernahmsbestätigung am 2. Juli 2010), den Kurs Soziale Qualifizierung und berufliche Integration beim Verein BIKU-Treff, einem gemeinnützigen…
…ob vom Finanzamt eine Verlängerungshandlung gesetzt wurde. Das Finanzamt hat laut vorliegender Übernahmsbestätigung am 15.12.2009 ein Ersuchen um Erklärung des Einkommens zugestellt. Dies stellte eine Verlängerungshandlung dar. Da somit im Jahr 2009 eine nach außen wirksame und erkennbare Amtshandlung zur Geltendmachung des Abgabenanspruchs…
…am 24. August 2010 das zuständige Postamt um Bekanntgabe des Datums jenes Tages, an dem die Bw. den Mängelbehebungsauftrag tatsächlich behoben hatte. Laut übersandter Übernahmsbestätigung erfolgte die Behebung beim Postamt am 26. Juli 2010. Zur Berufung wurde erwogen Gemäß § 9 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl…