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UFSL RV/1252-L/11Keine Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO bei bewusster Korrektur der Abgabenerklärung durch die Behörde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012

…entweder die Unrichtigkeit der Rechtsauffassung, d.h. die an den Sachverhalt geknüpfte unrichtige Rechtsfolge nicht wahrnimmt oder aber selbst (bewusst) diese unrichtige Rechtsauffassung teilt. Nur im letztgenannten Fall kann nicht gesagt werden, dass die Rechtswidrigkeit des Bescheides "auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht…

UFSF RV/0216-F/05Zulässigkeit der Bescheidberichtigung nach § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2007

…indem diese selbst nach Eintritt der formellen Rechtskraft ihr zuzurechnende und von der Behörde übernommene Fehler berichtigen lassen kann. § 293b BAO gestattet die Berichtigung des Bescheides, wenn dieser qualifiziert rechtswidrig ist. Die Rechtswidrigkeit muss ihre Ursache in der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung haben…

UFSI RV/0140-I/07Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gem § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.10.2008

…der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bestimmung des § 293b BAO lautet: "Die Abgabenbehörde kann auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen…

UFSW RV/1730-W/041. Widerruf des Verzichts auf Kleinunternehmerregelung 2. Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2008

…in den Berufungsjahren ein wirksamer Widerruf der Optionserklärung gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 vorgelegen ist. Gemäß § 293b kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von amtswegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeit aus Abgabenerklärungen beruht. Nach ständiger…

UFSL RV/0871-L/05Zurückweisung einer gegen rechtlich nicht existenten Bescheid gerichteten Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 1/3

…keiner der angeführten Punkte zutreffe, könne der Hälftesteuersatz nicht gewährt werden. Die Abgabenbehörde könne auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Voraussetzung sei Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeit aus Abgabenerklärungen oder…

UFSI RV/0575-I/02Vorliegen des Berichtigungsgrundes einer Abgabenerklärung und der Übernahme von offensichtlichen Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2004

…der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. § 293b BAO gestattet eine Berichtigung des Bescheides, wenn dieser qualifiziert rechtswidrig ist. Die Rechtswidrigkeit des Inhaltes eines Bescheides gibt nach Stoll, BAO, Kommentar, Band 3 , Seite 2831 ff einen Berichtigungsgrund nach § 293b BAO ab, wenn diese auf offensichtlicher…

UFSI RV/0122-I/03Bescheidberichtigung wegen Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2004

…der Ausbildung zum Rückschultrainer, konkrete Verwertbarkeit des Erlernten im ausgeübten Beruf des Abgabepflichtigen) erforderlich war bzw. ist, um rechtlich beurteilen zu können, ob die beantragten Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zu berücksichtigen sind, lag keine Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung…

UFSL RV/1300-L/09Bescheidberichtigung in Folge Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2010

…Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Das Finanzamt hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und gestützt auf diese Gesetzesstelle den bereits in Rechtskraft erwachsenen Bescheid betreffend Einkommensteuer 2004 vom 12. September 2005 dahingehend abgeändert…

UFSL RV/0342-L/08Bei Durchführung eines Vorhalteverfahrens im Zuge der Veranlagung kann - unabhängig von der Erforderlichkeit eines ergänzenden Ermittlungsverfahrens - nicht von der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung iSd § 293b BAO gesprochen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…Akteninhalt und aus den Angaben des Bw. im Berufungsverfahren. II) Rechtliche Erwägungen Die Bestimmung des § 293b BAO lautet: "Die Abgabenbehörde kann auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht…

UFSL RV/0957-L/09Eine Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO ist nicht zulässig, wenn die Unrichtigkeit des Bescheides nicht auf die Übernahme von unrichtigen Angaben in der Abgabenerklärung, sondern auf eine unrichtige rechtliche Beurteilung durch das Finanzamt, oder auf das Fehlverhalten eines Behördenorganes bei der Bescheiderstellung zurückzuführen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2012

…wie in der Begründung des Sachbescheides vom 21.08.2009. Zudem enthält die Begründung die Formulierung "Gem. § 293b dann die Abgabenbehörde einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung beruht." Über die Berufung wurde erwogen: Streitpunkt Strittig ist…

UFSK RV/0296-K/08Der sich im Streitjahr bereits im Ruhestand befindliche Bw. erklärte Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus einer weiterhin ausgeübten Aufsichtsrattätigkeit. Nach Ergehen des erklärungsgemäß erlassenen Einkommensteuerbescheides begehrte er im Rahmen eines Antrages gem. § 293 b BAO die (Um-)Qualifizierung dieser Einkünfte in solche aus nichtselbständiger Tätigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2010

…der nicht unter die Berichtigungsmöglichkeit des § 293 BAO fällt. 2) Antrag gem. § 293 b BAO: Gemäß § 293 b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht…

UFSK RV/0160-K/11Berichtigung gem. § 293b BAO nur bei Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus den Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2013

…vorliegt. Aus der rein materiell rechtlichen Begründung des Bescheides gemäß § 293b BAO, wonach nach Ansicht des Finanzamtes die Voraussetzungen für die Gewährung des Alleinerzieherabsetzbetrages nicht vorliegen, geht nicht hervor, worin die zur Berichtigung der Bescheide berechtigende Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus den Abgabenerklärungen gelegen ist…

UFSL RV/0583-L/04Aufhebung eines Bescheides bei Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…Dagegen liegen aus Abgabenerklärungen übernommene offensichtliche Unrichtigkeiten ua bei der Übernahme offensichtlich unrichtiger rechtlicher Würdigungen vor (Ritz, BAO-Kommentar, Tz 5 zu § 293 b BAO). § 302 Abs. 1 BAO ordnet an, dass Maßnahmen gemäß § 293 b BAO bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zulässig sind. Auf…

UFSW RV/2764-W/10Aus der Abgabenerklärung iVm der Zuschussvereinbarung ergibt sich keine "offensichtliche" Unrichtigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2012

…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 293b der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl 1961/194, idgF, kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78 BAO) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. § 293b BAO gestattet die Berichtigung…

UFSG RV/0099-G/061. Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus Abgabenerklärungen 2. Werbungskosten eines Musiklehrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.03.2007

…Bescheid insoweit berichtigen, als eine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Die Bestimmung des § 293b BAO setzt voraus, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Eine Unrichtigkeit ist offensichtlich, wenn sie ohne…

UFSL RV/0584-L/04Bescheidberichtigung, offensichtliche Unrichtigkeiten, Übernahme aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…Dagegen liegen aus Abgabenerklärungen übernommene offensichtliche Unrichtigkeiten ua bei der Übernahme offensichtlich unrichtiger rechtlicher Würdigungen vor (Ritz, BAO-Kommentar, Tz 5 zu § 293 b BAO). § 302 Abs. 1 BAO ordnet an, dass Maßnahmen gemäß § 293 b BAO bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zulässig sind. Auf…

UFSS RV/0177-S/13Offensichtliche Unrichtigkeit: Gänzlicher Abzug des Pflegegeldes bei Übernahme der Heimkosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2013

…über die Festsetzung von Anspruchszinsen für 2010 vom 25.10.2012 eingebracht. Hinsichtlich der Bescheidberichtigung nach § 293b BAO betreffend die Einkommensteuer 2010 ist begründend ausgeführt worden, dass es sich nicht um die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen handle, sondern um eine abweichende Rechtsauffassung der Behörde…

UFSW RV/3722-W/10Ermittlungshandlungen der Behörde führen nur dann zu einer unzulässigen Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO, wenn damit Zweifel an der Unrichtigkeit der Abgabenerklärung beseitigt werden sollen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Artikel 37 Abs. 2 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen BGBl 66/1966 lautet (auszugsweise): (2) Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals der Mission und die zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder genießen, wenn…

UFSI RV/0666-I/08Vorliegen einer Rechtswidrigkeit und einer offensichtlichen Unrichtigkeit durch Nichtansatz der im finalen Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden Aufschließungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2010

…0126). Ein behördliches Verschulden an der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen spricht nicht gegen eine Berichtigung, da ansonsten § 293b BAO nahezu nie anwendbar wäre (Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, 3. Auflage, Tz 10 zu § 293b BAO, ähnlich Oberleitner, FJ 2001,108). Den Gegenstandsfall entscheidet neben der Frage…

UFSF RV/0146-F/02Bescheidberichtigung nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2003

…Der Bescheidberichtigung fehle somit die gesetzliche Grundlage. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Die zitierte Bestimmung…