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UFSG RV/0090-G/06Unrichtige Bescheidadressierung bei nach § 142 HGB beendeter Personenvereinigung (§ 191 Abs.2 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.12.2008

…19 Abs.1 BAO hervorgehoben. Im Gegensatz zu Umsatzsteuerbescheiden, die bei der Übernahme des Vermögens einer KEG durch deren Koplementär-GmbH nach § 142 HGB auch für Zeiträume vor dem Vermögensübergang ausschließlich an die Rechtsnachfolgerin zu ergehen haben, kommt demnach bezüglich der Feststellungsbescheide für dieselben Jahre …

UFSG RV/0177-G/051) Bei einer Vermögensanwachsung nach § 142 HGB sind die Investitionen der Vorgesellschaften zu berücksichtigen; 2) Wirtschaftsgüter, die ohne Wertverzehr an den Verkäufer zurückgegeben werden, sind nicht prämienbegünstigt;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2006

…Diese hat dadurch gemäß § 142 HGB das gesamte Geschäft, somit alle Aktiva und Passiva der KG durch Anwachsung unter Ausschluss der Liquidation übernommen, sodass diese nun erloschen ist. Im Wege der Übernahme nach § 142 HGB kann der letzte Gesellschafter, auch wenn er eine juristische Person…

UFSS RV/0016-S/04Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Investitionsvolumens im Zuge der Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie sind bei einer Vermögensübernahme nach § 142 HGB Investitionen der Vorgängergesellschaft zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2004

…des Gesellschaftsrechts, 129). Auf Grund dieser Feststellung (der Übernahme des gesamten Vermögens der OEG durch die Berufungswerberin ohne Liquidation) ist nämlich in weiterer Folge davon auzugehen, dass es betreffend des Vermögens der ehemaligen OEG zu einer sogenannten Geschäftsübernahme nach § 142 HGB durch die Berufungswerberin kam…

UFSI RV/0612-I/08Bescheidzustellung bei einer Umgründungsmaßnahme nach Art. III UmgrStG mit Anwendung des § 142 HGB
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.11.2008

…zweiter Instanz. Der Unabhängige Finanzsenat hat erwogen: Bei einer Übernahme nach § 142 HGB durch den verbleibenden Gesellschafter erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbliebenen Gesellschafter über. Eine Anwachsung nach § 142 HGB stellt eine zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolge dar (vgl…

UFSI RV/0233-I/10Verjährung zu Grundstückserwerb 2003 (durch Anwachsung iSd § 142 UGB) mit Ablauf 2008, Hinterziehung nicht nachweisbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2010

…des Gesellschaftsverhältnisses (einer OHG) samt Übernahme nach § 142 HGB aF vor, wodurch es zur Anwachsung ua. des im Gesellschaftsvermögen befindlichen Liegenschaftsvermögens unmittelbar in das Alleineigentum der Bw als alleinverbleibender Gesellschafterin gekommen ist und ein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG - und nicht nach …

UFSS RV/0004-S/06Einbringung, Vermögensanwachsung, Gesamtrechtsnachfolge, Bescheidadressierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2009

…gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Da eine Übernahme nach § 142 HGB sowohl zivilrechtlich als auch steuerlich eine Gesamtrechtsnachfolge bewirkt, haben bescheidmäßige Erledigungen (auch für vorangegangene Zeiträume) ausschließlich an den Rechtsnachfolger zu ergehen (vgl…

UFSS RV/0014-S/06Einbringung, Vermögensanwachsung, Gesamtrechtsnachfolge, Bescheidadressierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2009

…gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Da eine Übernahme nach § 142 HGB sowohl zivilrechtlich als auch steuerlich eine Gesamtrechtsnachfolge bewirkt, haben bescheidmäßige Erledigungen (auch für vorangegangene Zeiträume) ausschließlich an den Rechtsnachfolger zu ergehen (vgl…

UFSI RV/0622-I/10Anwachsung nach § 142 UGB: Es steht weder der Freibetrag für Betriebsübertragungen nach § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG noch der begünstigte Steuersatz von 2 % zu. Die Grunderwerbsteuer ist zumindest vom Wert der Grundstücke (= dreifacher Einheitswert) zu bemessen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2011

…UFS zunächst seine Rechtsansicht betreffend die Anwendung des § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG dargelegt sowie zwecks Ermittlung der zutreffenden Bemessungsgrundlage (= "Wert der Gegenleistung" bei Übernahme von Gesamthandeigentum nach § 142 UGB) um Bekanntgabe folgender Werte, basierend auf den Betriebskennzahlen zum Stichtag 1. September 2010…

UFSF RV/0222-F/06Einbeziehung des untergegangenen eigenen Anteils bei Anwachsung gemäß § 142 HGB. Anwendung des Normalsteuersatzes bei Anwachsung gemäß § 142 HGB bei Ausscheiden der Eltern des letzten verbleibenden Gesellschafters.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2007

…daher keine unmittelbare Beteiligung am Gesellschaftsvermögen besteht, konnte der Berufungsführer von den ausscheidenden Gesellschaftern nicht deren Liegenschaftsanteile erwerben. Die Übernahme gemäß § 142 HGB bewirkt nach herrschender Lehre und ständiger Judikatur eine Universalsukzession und verwandelt das bisherige im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen in Alleineigentum des Übernehmers (vgl…

UFSL RV/0039-L/06Übergabe auf den Todesfall eines KG-Anteiles eines Kommanditisten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2007

…allen Aktiven und Passiven, bewirken. Nicht jedoch erfolge die Übertragung eines Kommanditanteiles, da die Geschäftsübernahme nach § 142 HGB die Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses voraussetze. Die Beendigung der Gesellschaft erfolge bereits im Augenblick des Todes. Wann die Geschäftsübernahme tatsächlich erfolgt sei und wann bzw. ob der übernehmende…

UFSL RV/1454-L/02Übertragung vom Gesellschaftsvermögen einer OEG auf eine KG infolge Anwachsung nach § 142 HGB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006

…deren Privatvermögen handle. Das Vermögen der berufungswerbenden Gesellschaft sei als Folge dieser Sacheinlagen im Wege einer nicht umsatzsteuerbaren Anwachsung nach §142 HGB auf die KG übergegangen. Diese Schriftsätze wurden der Abgabenbehörde erster Instanz zur Kenntnisnahme übermittelt. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Im berufungsgegenständlichen Zeitraum…

UFSG RV/0029-G/05Gesamtrechtsnachfolge bei Umgründungsmaßnahmen nach Art. III UmgrStG mit Vereinbarung der Anwendung des § 142 Handelsgesetzbuch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2005

…zu übernehmen. (3) Auf die Auseinandersetzung finden die für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters aus der Gesellschaft geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung. Bei Personengesellschaften mit nur zwei Gesellschaftern führt das Ausscheiden eines der Gesellschafter grundsätzlich zur Beendigung der Gesellschaft und Auflösung des Gesamthandvermögens. § 142 HGB…

UFSL RV/1004-L/06Nachsicht nach Verwirklichung eines Tatbestandes nach § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2008

…ihm durch Gesetz (§ 142 HGB aF bzw. § 142 UGB nF) eingeräumte Recht auf Übernahme des Unternehmens geltend, so bewirkt dies nach herrschender Lehre und Judikatur eine Universalsukzession und verwandelt diese Übernahme das bisherige im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen in Alleineigentum des Übernehmers. Auch das an einem…

UFSW RV/2941-W/07Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit Anwachsung nach § 142 UGB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…das Geschäft in der bezeichneten Weise zu übernehmen. (3) Auf die Auseinandersetzung finden die für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters aus der Gesellschaft geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung." Die Übernahme gemäß § 142 HGB bewirkt nach herrschender Lehre und ständiger Judikatur eine Universalsukzession und verwandelt das…

UFSL RV/1247-L/10Erwerberhaftung bei Übernahme eines Teilbetriebes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…betreffen. Der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung wurde zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Rechtsnachfolge Die Übernahme des Unternehmens der AS T OG durch die unbeschränkt haftende Gesellschafterin A T im Wege der Anwachsung nach § 142 UGB stellt eine Gesamtrechtsnachfolge im Sinne des …

UFSI RV/0020-I/10Verwirklichung eines grunderwerbsteuerlichen Erwerbsvorganges durch Anwachsung nach § 142 UGB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2010

…Streitpunkt, während die Rechtmäßigkeit der angesetzten Bemessungsgrundlage als solche außer Streit stand. Das Finanzamt ist somit zu Recht hinsichtlich der streitgegenständlichen Übernahme des Grundstückes in das Alleineigentum des Bw. kraft Gesamtrechtnachfolge (Anwachsung nach § 142 UGB) von der Verwirklichung eines der Grunderwerbsteuer unterliegenden Erwerbstatbestandes ausgegangen, weshalb…

UFSS RV/0633-S/08Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage bei der Übernahme eines OHG-Anteiles durch Anwachsung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2011

…aus dem Ankauf der Liegenschaft im Jahre 2006 - als Bemessungsgrundlage. Über die Berufung wurde erwogen: Im Erkenntnis des VwGH 19.1.1994, 93/16/0139, ist zur Anwachsung nach § 142 HGB ausgeführt: "§ 1 GrEStG 1987 lautet auszugsweise: "§ 1 (1) Der Grunderwerbsteuer unterliegen die folgenden Rechtsvorgänge…

UFSW RV/1466-W/03vollbeendete KG als Bescheidadressat
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.09.2006

…Bescheid wurde nach Feststellungen einer Außenprüfung im wiederaufgenommenen Verfahren der Bw. als Adressatin zugestellt. Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers (Bw.) auf den Rechtsnachfolger über. Hiezu zählt auch eine Übernahme gemäß § 142 HGB …

UFSI RV/0313-I/04Zurückweisung wegen Zustellung an vollbeendete KG statt an die ehemaligen Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.11.2004

…als noch Abwicklungsbedarf besteht und noch nicht alles Gesellschaftsvermögen verwertet und verteilt ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², Tz. 10 zu § 79). Im vorliegenden Fall liegt jedoch in der Übertragung des Vermögens (ohne Liquidation) auf den Komplementär Peter Nachname gem. § 142 HGB bereits ein Fall der…

UFSI RV/0211-I/13Übergabe Mitunternehmeranteil zusammen mit Grundstück im Sonderbetriebsvermögen: keine Anwachsung, Freibetrag nach § 3 Abs. 1 Z 2 steht zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2013

…die nur aus zwei Gesellschaftern besteht, einer der Gesellschafter aus und macht der andere das ihm - sei es durch Gesetz (§ 142 HGB aF), sei es durch Vertrag - eingeräumte Recht auf Übernahme des Unternehmens geltend, so geht das ua. an einem Grundstück bestehende Gesamthandeigentum der Gesellschaft…