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UFSW RV/3340-W/10Geschäftsführerhaftung bei zivilrechtlicher Vereinbarung auf Übernahme der Abgabenschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2010

…Mit Berufungsvorentscheidung vom 4. August 2010 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Dazu führte das Finanzamt nach Zitierung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und der maßgeblichen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes aus, dass die Fälligkeiten der Abgaben in die Zeit der Vertretertätigkeit der Bw. gefallen wären. Ihrem Einwand…

UFSW RV/2219-W/05Haftung für Abgabenschuldigkeiten, deren Fälligkeitstag in die Geschäftsführerzeit des vorangegangen Geschäftsführers gefallen sind. Sorgfaltspflichten bei Übernahme der Funktion.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2007

…wurde an die Konkursgläubiger eine Quote in Höhe von 5,16806% ausgeschüttet und es ist somit von einer Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten im Ausmaß von 94,83194% auszugehen. Die Haftung erstreckt sich vor allem auf Abgaben, deren Zahlungstermin (Fälligkeit) in die Zeit der Vertretertätigkeit fällt…

UFSW RV/1581-W/05Erkundigungspflicht des Geschäftsführers bei Übernahme seiner Funktion.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2005

…von der Abgabenbehörde erster Instanz als unbegründet abgewiesen und dazu ausgeführt, dass der Bw. bei Übernahme der Vertretertätigkeit es unterlassen habe, sich darüber zu unterrichten, ob und in welchem Ausmaß der von ihm nunmehr Vertretene bisher seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen sei. Der Abgabenrückstand aus der…

UFSK RV/0151-K/08Stellen Zahlungen eines Unternehmers (Geschäftsinhabers) an seinen langjährigen Handelsvertreter anlässlich dessen Beendigung seiner Vertretertätigkeit Ablösezahlungen für die Aufgabe eines Kundenstocks dar oder aber sind derartige Zahlungen als Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG 1993 zu qualifizieren?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.11.2010

…die Übernahme eines von ihm erweiterten Kundenstockes. Die behördenseits angezogenen verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisse seien im vorliegenden Fall nicht anwendbar, zumal eine Identität des Sachverhaltes in keiner Weise gegeben sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 04.02.2008 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. In der Bescheidbegründung…

UFSW RV/0131-W/11Haftung der Scheingeschäftsführerin trotz Treuhandvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2011

…die Haftung nach § 9 BAO relevantes Verschulden, wenn sie sich schon bei der Übernahme der Funktion mit einer Beschränkung ihrer Befugnisse einverstanden erklärte und dabei in Kauf nahm, dass ihr die Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen unmöglich gemacht wird (VwGH 29.6.1999, 98/14/0172…

UFSW RV/0168-W/12Zurückverweisung auf Grund der unterlassenen Information über den Grund des Abgabenanspruches (VwGH vom 24.2.2010,, 2005/13/0145).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2012

…bestehe, deren Fälligkeit bereits vor der Übernahme der Vertretertätigkeit eingetreten sei. Wer sich als Gesellschafter einer KG eintragen lasse, habe sich darüber zu informieren, ob und in welchem Umfang die Gesellschaft ihre bisherigen abgabenrechtlichen Verpflichtungen erfüllt bzw. nicht erfüllt habe. Der eingewendeten Mittellosigkeit der Bw…

UFSW RV/3416-W/11Haftung für Abgabenschuldigkeiten, die vor Beginn der Geschäftsführung fällig und nach deren Beendigung bescheidmäßig festgesetzt wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2012

…der Geschäftsführerfunktion durch den Bw. am 12. Mai 2003 die bis dahin fälligen Lohnabgaben für die Monate 8,12/2001 und 11,12/2002 sowie für die Monate 1-3/2003 und auch die Umsatzsteuervorauszahlung 12/2002 weder gemeldet noch entrichtet waren. Auch nach Übernahme…

UFSI RV/0198-I/08Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 BAO für eine Abgabenschuldigkeit, deren Fälligkeit nach dem Zeitraum der Geschäftsführung liegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2011

…betrachten. Die Vorschreibung der Umsatzsteuer 01-03/2005 erfolgte am 25. April 2006 mit einer Fälligkeit 6. Juni 2006. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Bw nicht mehr die Geschäftsführung inne. Eine Haftung kann zwar auch für Abgabennachforderungen bestehen, die nach Beendigung der Vertretertätigkeit zu entrichten…

UFSW RV/2912-W/09Einschränkung der Geschäftsführung durch Gatten - pro forma Geschäftsführerin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2011

…Bei Übernahme der Vertretertätigkeit habe sich der Geschäftsführer darüber zu unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die Firma bisher ihren abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen sei. Die Primärschuldnerin bleibe verpflichtet, Abgabenschuldigkeiten, mit deren Entrichtung sie in Verzug geraten sei, zu erfüllen. Ein Vertreter dürfe sich in der…

UFSW RV/0421-W/09Schuldhafte Pflichtverletzung mit der Begründung in Abrede gestellt, alle vom Steuerberater berechneten Abgaben an das Finanzamt entrichtet zu haben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2009

…auf Abgaben, deren Zahlungstermin in die Zeit der Vertretertätigkeit falle. Das bedeute, dass die Haftung auch für Abgabennachforderungen bestehen könne, deren bescheidmäßige Festsetzung und Anmeldung nach Beendigung der Vertreterfunktion erfolgt sei, wenn die Fälligkeit ex lege bereits im Zeitraum der aufrechten Vertretung eingetreten sei. Darüber…

UFSL RV/0016-L/04Haftung eines Geschäftsführers bei Behinderung in der Abgabenentrichtung durch die Hausbank nach Abschluss eines Generalzessionsvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004

…die in der Zeit vor Übernahme der Geschäftsführung fällig wurden. In diesem Sinne wäre daher grundsätzlich auch die Heranziehung des Mario Hoffie für Abgaben, die bereits während der Vertretertätigkeit des Berufungswerbers fällig geworden waren, möglich, weil die Pflicht zur Entrichtung der Abgabenschulden erst mit deren…

UFSW RV/3764-W/09Vertreter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2010

…wenn der Bw. argumentiert, dass durch die Übernahme der Projektleitung und anderer Kundenunterstützungstätigkeiten ein Potenzial für Folgeaufträge lukriert werden könne. Damit wurde aber nicht gesagt, dass der Bw. diese Rechtsgeschäfte abgeschlossen hat und damit das Kriterium einer (nahezu) ausschließlichen Vertretertätigkeit im Sinne der eingangs zitierten…

UFSW RV/0977-W/03Pflichtverletzung bei Abfuhrabgaben, keine Haftung bei fehlender Kausalität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2004

…den beigelegten Buchungsmitteilungen und Kontonachrichten hervorgehe, dass keine Steuerschuld bestehen würde. Darüber hinaus wandte der Bw. ein, dass aus dem ebenfalls vorgelegten zum 25. August 1997 erstellten Buchhaltungsauszug "Offene Posten Kreditoren" ersichtlich wäre, dass im Zeitpunkt seiner Übernahme der Geschäftsführertätigkeit (1. September 1997) von Gesamtrechnungsbeträgen…

UFSW RV/0804-W/10Haftungspflichtiger wurde nicht darüber informiert, dass nach Beendigung seiner Geschäftsführertätigkeit Abgabenbescheide an die Primärschuldnerin erlassen wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…solle sich an den jetzigen Geschäftsführer halten, der Ausfallshaftung entsprechend (VwGH 92/16/0147). Weiters habe sich der neue Geschäftsführer bei Übernahme der Vertretertätigkeit nachweislich informiert, dass eine Revision im Gange sei, allein schon aus diesem Grund könne der Bw. nicht zur Haftung herangezogen werden…

UFSW RV/1066-W/09Rücktritt des Einmann-Gesellschaftergeschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2010

…Zeit der Vertretertätigkeit fällt. Sie besteht weiters für offene Abgabenschuldigkeiten des Vorgängers, weil die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschulden erst mit deren Abstattung endet. Da die Bw. für Abgaben, die nach Beendigung ihrer Geschäftsführertätigkeit fällig geworden sind, nicht zur Haftung herangezogen werden kann, war der…

UFSK RV/0098-K/03Haftung, Geschäftsführer, Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2005

…geschieden und unterhaltspflichtig für seine Tochter. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Motive für die Übernahme der Geschäftsführertätigkeit und der Einwand, dass der Bw. sich lediglich für 6 Monate als Geschäftsführer zur Verfügung stellen habe wollen keinen Haftungsausschließungsgrund darstellen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…

UFSS RV/0029-S/09Haftungsbescheid; Geschäftsführer; Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2013

…der Zeit der Vertretertätigkeit falle. Die Haftung bestehe insoweit, als der Erwerber die in Betracht kommende Abgabenschuld im Zeitpunkt der Übernahme kannte oder kennen musste. Danach stehe die Unkenntnis der Schuldigkeit einer Haftungsinanspruchnahme dann nicht entgegen, wenn der Vertreter bei allgemein üblicher Sorgfaltsanwendung von der…

UFSI RV/0039-I/08Geschäftsführerhaftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2009

…die nach Beendigung der Vertretertätigkeit zu entrichten sind, zB wenn der Vertreter unrichtige Abgabenerklärungen eingereicht hat. Diesfalls kommt es darauf an, wann die Abgabenschulden bei pflichtgemäßen Verhalten des Vertreters zu entrichten gewesen wären (vgl. Ritz, BAO3, § 9 Tz 26). Die Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung 01/2006…

UFSW RV/1916-W/02Bürgschaftsübernahme eines Steuerberaters für einen Klienten als Betriebsausgabe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.04.2008Teil 1/2

…mit Ihren Kreditzusagen je vom 10. Feber 1993 haben Sie der B-GmbH einen Kredit im Betrag von 16 Mio S sowie einen Kredit im Betrage von 6 Mio S eingeräumt. Hierauf Bezug nehmend übernehme ich für alle Ansprüche, die Ihnen aus diesem Schuldverhältnis entstehen…

UFSF RV/0306-F/12Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.07.2013Teil 1/2

…am 16.12.2009. Auf Grund des Umstands, dass ihr Fälligkeitszeitpunkt nach Beendigung der Vertretertätigkeit liegt, kommt somit eine Haftungsinanspruchnahme für die folgenden Abgabenschuldigkeiten nicht in Betracht: | Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeit | Betrag | Lohnsteuer | 03/2009 | 16.04.2009 |…