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UFSW RD/0028-W/07Antrag gemäß § 311 Abs 2 BAO auf Übergang der Zuständigkeit zur Erlassung von Bescheiden auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2007

…BAO der Übergang der Zuständigkeit zur Erlassung der Bescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2005 auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz trug dem Finanzamt Wien 21/22 mit Schreiben vom 29. Mai 2007 gemäß § 311 Abs 3 BAO auf…

UFSW RV/4028-W/08Behauptete örtliche Unzuständigkeit des bescheiderlassenden Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2009Teil 1/2

…Der Übergang der örtlichen Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde erster Instanz berührt nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde erster Instanz im Berufungsverfahren betreffend von ihr erlassene Bescheide." Daher ist das Finanzamt Gneu jedenfalls Amtspartei gemäß § 276 Abs 7 BAO hinsichtlich der angefochtenen Bescheide…

UFSL RD/0006-L/11Devolutionsantrag wegen Säumnis bei der Berufungserledigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.02.2011

…der gestützt auf § 311 BAO den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung über eine Berufung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz zum Gegenstand hat, jedenfalls ins Leere, ist doch die Abgabenbehörde zweiter Instanz schon ex lege (auch) zur Entscheidung über Berufungen gegen von Finanzämtern erlassene Bescheide zuständig…

UFSW RD/0061-W/10Devolutionsantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid11.02.2011

…November 2010, beantragte die Devolutionswerberin den Übergang der Zuständigkeit zur Erlassung von Bescheiden betreffend die beantragten Wiederaufnahmen. Mit Setzung der nach § 311 Abs. 3 BAO vorgesehenen Frist von drei Monaten wurde das Finanzamt von der Abgabenbehörde zweiter Instanz aufgefordert, über den Devolutionsantrag innerhalb gesetzter Frist…

UFSW RD/0053-W/12Zurückweisung eines Devolutionsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2012

…ist die Voraussetzung für einen zulässigen Antrag auf Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz (Devolution) die Säumigkeit der Abgabenbehörde erster Instanz bei der Erlassung von Bescheiden, was im Hinblick auf die Bescheide betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2009 zweifelsfrei auszuschließen ist. Daher…

UFSW RV/1561-W/07Abrechnungsbescheid, ungeprüfte Buchung einer Umsatzsteuergutschrift begehrt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2007

…Frist von sechs Monaten nach Einlangen seines Anbringens, gegebenenfalls den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz zu beantragen. Davon ist im gegenständlichen Fall nicht Gebrauch gemacht worden, somit konnte die kontenmäßige Erfassung der Umsatzsteuervoranmeldung für den Dezember 2003 in der Summe…

UFSS RV/0268-S/13Bauträger erbringen im Ergebnis Bauleistungen an ihre Leistungsempfänger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2013Teil 6/7

…den jeweiligen Gegenstand der Lieferung zu verschaffen. Ein nicht den Steuergegenstand der Umsatzsteuer betreffende Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung), führt nicht zu steuerbaren Umsätzen und daher auch nicht zur Erlassung von Umsatzsteuerbescheiden durch die Abgabenbehörde erster Instanz. 4.4 Unternehmereigenschaft und Übergang der Steuerschuld Im…

UFSW RV/1222-W/03Verspätet eingebrachte Berufung, Übergang der örtlichen Zuständigkeit vor Bescheiderlassung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2008Teil 2/3

…August 2002. Weitere Beweise werden vorbehalten. 2. Unzuständigkeit Alle Bescheide seien von einer unzuständigen Abgabenbehörde erlassen worden. Das nicht mehr zuständige Finanzamt G und das neu zuständige Finanzamt W sollen vom Übergang der Zuständigkeit Kenntnis gehabt haben. In den am 2. Juli 2002 bzw. 24…

UFSL RD/0004-L/09Entscheidungspflicht zur Abänderung eines abgeleiteten Bescheides bei nachträglicher Feststellung der Nichtigkeit des Grundlagenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid11.11.2009

…amtswegigen Erlassung bekanntgegeben (§ 97), so kann jede Partei, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen." § 295 BAO lautet: "(1) Ist ein Bescheid von einem…

UFSL RD/0014-L/10Devolutionsantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.11.2010

…der Partei nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung b ekannt gegeben (§ 97), so kann jede Partei, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde…

UFSL RV/0693-L/10Erhebliche Härte, offenkundige, klare Fehler, Verwaltungsgerichtshofbeschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.09.2010

…2010 beantragte die Berufungswerberin den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung (§ 311 Abs 2 BAO) über die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommen- und Umsatzsteuer 2004 auf den Unabhängigen Finanzsenat. Mit gesondertem Schreiben vom 10. März 2010 beantragte sie weiters, Abgaben in Höhe von 39…

UFSL RD/0005-L/10Wiederaufnahme des Verfahrens, amtswegig, Entscheidungspflicht, Anbringen, Devolutionsantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.09.2010

…Instanz der Partei nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung bekannt gegeben (§ 97), so kann jede Partei, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde…

UFSL RD/0001-L/09Keine Verpflichtung des Finanzamtes zur Erlassung eines gem. § 295 BAO geänderten Bescheides (ESt), wenn die Erlassung von Grundlagenbescheiden (F-Bescheiden) zu keiner Änderung des abgeleiteten Bescheides führt; daher auch keine Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt, ein diesbezüglicher Devolutionsantrag ist zurückzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2009

…Instanz der Partei nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung bekannt gegeben, so kann jede Partei, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter…

UFSW RD/0012-W/12Rechtsfolgenlose Grundlagenbescheide und Entscheidungspflichten der Abgabenbehörde I. Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2012

…Instanz der Partei nicht innerhalb von 6 Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung bekanntgegeben (§ 97), so kann jede Partei, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde II…

UFSL RV/0357-L/07Unzulässiger Antrag auf Änderung eines abgeleiteten Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2011

…falls Bescheide der Abgabenbehörde erster Instanz der Partei nicht innerhalb von sechs Monaten ... nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung bekannt gegeben werden, jede Partei der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz…

UFSL RV/1337-L/08Unzulässiger Antrag auf Änderung abgeleiteter Einkommensteuerbescheide gemäß § 295 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2011

…falls Bescheide der Abgabenbehörde erster Instanz der Partei nicht innerhalb von sechs Monaten ... nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung bekannt gegeben werden, jede Partei der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz…

UFSS RV/0788-S/09Unternehmereigenschaft eines Bauträgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012Teil 5/6

…den jeweiligen Gegenstand der Lieferung zu verschaffen. Ein nicht den Steuergegenstand der Umsatzsteuer betreffende Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung), führt nicht zu steuerbaren Umsätzen und daher auch nicht zur Erlassung von Umsatzsteuerbescheiden durch die Abgabenbehörde erster Instanz. 4.3 Unternehmereigenschaft und Übergang der Steuerschuld Im…

UFSW RD/0011-W/12Devolution - Einstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2012

…Instanz der Partei nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung bekanntgegeben (§ 97), so kann jede Partei, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter…

UFSW RD/0064-W/12Zurückweisung eines Devolutionsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.10.2012

…Instanz der Partei nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung bekanntgegeben (§ 97), so kann jede Partei, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter…

UFSW RD/0067-W/05Devolutionsantrag - Einstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2005

…3. Oktober 2005 (eingelangt beim Unabhängigen Finanzsenat am 7. Oktober 2005) der Übergang der Zuständigkeit auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt, weil trotz sofortiger Beantwortung eines Vorhaltes bis dato eine Erlassung von Bescheiden unterblieben ist. Mit Setzung einer Frist bis zum 9. Jänner 2006 gemäß …