…Bahnhofplatz 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist die Besteuerung einer Zahlung des ehemaligen Auftraggebers österreichischer Rundfunk (im Folgenden kurz ORF abgekürzt) an die Berufungswerberin (im Folgenden kurz Bw. genannt) in Höhe von €…
…628.865,55 S. Die Bw. legte diesem Antrag die Rechnungen für die mit österreichischer Umsatzsteuer behafteten Vorleistungen sowie eine Liste über diese Rechnungen unter Anführung des Rechnungsausstellers, der Rechnungsnummer, des Datums und der Höhe der Vorsteuern bei. Die Leistungserbringer laut diesen Rechnungen waren C…
…auf die Entscheidungen des VwGH vom 30. Juni 2005, 2003/15/0059 und 2004/15/0010. Nach österreichischer Rechtslage könnte für Fälle der Nichtbesteuerung erst mit Inkrafttreten der Verordnung BGBl. II 2003/383 (Anmerkung: Kundmachung am 21. August 2003) der Leistungsort nach Österreich verlagert werden…
…Sachverhalt Bei der berufungswerbenden Gesellschaft handelt es sich um ein Unternehmen, das Telekommunikationsdienstleistungen anbietet. Sie erwirbt dabei von inländischen Unternehmern (Großhändlern) Telefonguthaben österreichischer Mobilfunkbetreiber in elektronischer Form mittels Guthabencodes. Diese Guthaben werden auf den in Gateways befindlichen SIM-Karten aktiviert, wobei das Gateway automatisch erkennt…
…wird von der erkennenden Behörde angemerkt, dass die diesbezüglichen Rechnungen nicht an die Bw. sondern an den Österreichischen Rundfunk fakturiert wurden. Weiters brachte die Bw. eine die vermietete Wohnung betreffende Rechnung in Höhe von ATS 9.769,-- für Vorhänge, eine Rechnung in Höhe von ATS…
…Schweiz steuerpflichtig sei, ausführlich zu begründen und dementsprechende Beweismittel vorzulegen (bankmäßiger Nachweis für die Miete, Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung, Rundfunk- und Telefonkostenabrechnung, Arbeitszeitaufzeichnungen usw.). Als Frist für die Beantwortung wurde der 15.11.2002 vorgemerkt. Am 6.11.2002 wurde ein Sachbearbeiter (Herr Nr, der aber laut…
…nachstehenden Kursinhalte vermittelt: Werkstätte Fernsehdokumentation 1: | Bezeichnung: | Inhalt: | Leitung: | Peter Zurek: Leiter Satellitenrundfunk im ORF von 1984 bis 2004, ehemaliger österreichischer 3sat-Koordinator. Seit 30 Jahren Gestalter von Berichten und Dokumentationen im Fernsehen. Wolfgang Hackl: Kameramann, Regisseur und Produzent. |…
… | Besteuerung in der Schweiz. | Die Steuer in der Schweiz ist weniger als die Hälfte der österreichischen Vorschreibung | Bezahlung der Schweizer Rundfunkgebühr | Es handelt sich nicht wie angekündigt um Fernsehgebühren, wahrscheinlich betrifft diese Gebühr das Autoradio. Alle Einzahlungen von Ax oder SMaus…
…den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu…
…Finanzverwaltung sei diese Tätigkeit als Dienstverhältnis zu beurteilen. Als neuer EU-Bürger habe der Bw. innerhalb der 7-jährigen Übergangsfrist keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Die obige Verordnung sei gegenständlich nicht anwendbar. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. Berufung und begründete diese wie folgt:…
… 3 Abs. 1 FLAG 1967 in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen…
…Streitzeitraum eine nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt, weshalb nicht vom Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der EU-Verordnungen ausgegangen werden könne. In einem solchen Fall sei daher der Anspruch auf österreichische Familienleistungen ausgeschlossen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung brachte der Bw. vor, er habe sich 2005…
…des Geld-, Kredit- und Versicherungswesens, des Verkehrs, des Nachrichtenverkehrs, des Rundfunks, des Tourismus und der Freizeitwirtschaft sowie sonstige Dienstleistungen rechtmäßig selbständig betreiben oder zu betreiben berechtigt sind. Zu den Mitgliedern gemäß Abs 1 zählen jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in…
…des Geld-, Kredit- und Versicherungswesens, des Verkehrs, des Nachrichtenverkehrs, des Rundfunks, des Tourismus und der Freizeitwirtschaft sowie sonstige Dienstleistungen rechtmäßig selbständig betreiben oder zu betreiben berechtigt sind. Zu den Mitgliedern gemäß Abs 1 zählen jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in…
…des Geld-, Kredit- und Versicherungswesens, des Verkehrs, des Nachrichtenverkehrs, des Rundfunks, des Tourismus und der Freizeitwirtschaft sowie sonstige Dienstleistungen rechtmäßig selbständig betreiben oder zu betreiben berechtigt sind. Zu den Mitgliedern gemäß Abs 1 zählen jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in…
…des Geld-, Kredit- und Versicherungswesens, des Verkehrs, des Nachrichtenverkehrs, des Rundfunks, des Tourismus und der Freizeitwirtschaft sowie sonstige Dienstleistungen rechtmäßig selbständig betreiben oder zu betreiben berechtigt sind. Zu den Mitgliedern gemäß Abs 1 zählen jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in…
…des Geld-, Kredit- und Versicherungswesens, des Verkehrs, des Nachrichtenverkehrs, des Rundfunks, des Tourismus und der Freizeitwirtschaft sowie sonstige Dienstleistungen rechtmäßig selbständig betreiben oder zu betreiben berechtigt sind. Zu den Mitgliedern gemäß Abs 1 zählen jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in…
…des Geld-, Kredit- und Versicherungswesens, des Verkehrs, des Nachrichtenverkehrs, des Rundfunks, des Tourismus und der Freizeitwirtschaft sowie sonstige Dienstleistungen rechtmäßig selbständig betreiben oder zu betreiben berechtigt sind. Zu den Mitgliedern gemäß Abs 1 zählen jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in…
…des Geld-, Kredit- und Versicherungswesens, des Verkehrs, des Nachrichtenverkehrs, des Rundfunks, des Tourismus und der Freizeitwirtschaft sowie sonstige Dienstleistungen rechtmäßig selbständig betreiben oder zu betreiben berechtigt sind. Zu den Mitgliedern gemäß Abs 1 zählen jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in…
…des Geld-, Kredit- und Versicherungswesens, des Verkehrs, des Nachrichtenverkehrs, des Rundfunks, des Tourismus und der Freizeitwirtschaft sowie sonstige Dienstleistungen rechtmäßig selbständig betreiben oder zu betreiben berechtigt sind. Zu den Mitgliedern gemäß Abs 1 zählen jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in…