…gemäß § 2 KStG 1988 (KStR 2001 Abschnitt 1.2.1.2.2). 1.2.2.3 Stiftung "Österreichischer Rundfunk" Rz 15: Mit Bundesgesetz vom 31. Juli 2001, BGBl. I Nr. 83/2001, ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung "Österreichischer Rundfunk"' eingerichtet worden…
…bzw. nach den entsprechenden Landesgesetzen, für Stiftungen nach dem Codex Iuris Canonici, für die Stiftung "Österreichischer Rundfunk" sowie für ausländische Stiftungen dar. Die StiftR 2009 dienen einer einheitlichen Vorgangsweise und treten an die Stelle der Stiftungssteuerrichtlinien 2001 (StiftR 2001). Die gesetzlichen Neuerungen im VAG, BGBl…
…Bahnhofplatz 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist die Besteuerung einer Zahlung des ehemaligen Auftraggebers österreichischer Rundfunk (im Folgenden kurz ORF abgekürzt) an die Berufungswerberin (im Folgenden kurz Bw. genannt) in Höhe von €…
…der dem Finanzamt übermittelten Lohnzettel veranlagt: | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: | Betrag: | Pensionsversicherungsanstalt (PVA): | 34.993,08 | Österreichischer Rundfunk (ORF): | 753,00 | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - GESAMT: | 35.746,08 Ein Pensionistenabsetzbetrag wurde dabei nicht in Abzug gebracht…
…dem Privatstiftungsgesetz, Stiftungen nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (BGBl. I Nr. 160/2015) und Stiftungen nach den Landes- Stiftungs- und Fondsgesetzen (StiftR 2009 Rz 1 und Rz 13). Stiftung des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung "Österreichischer Rundfunk" (ORF-Gesetz, BGBl. Nr. 379/1984…
…der §§ 34 ff BAO dienen; Zuwendungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (beispielsweise Gebietskörperschaften, gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Österreichischer Rundfunk, Bundesmuseen) an Stiftungen und vergleichbare Vermögensmassen; Zuwendungen an betriebliche Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988; Zuwendungen von Todes wegen von Kapitalvermögen…
…wenn dem deutschen Rundfunkunternehmen nach deutschem Recht die Rechtstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ob dies der Fall ist, muss auf deutscher Seite geklärt werden. Entsprechende Nachweise müssten für Zwecke der österreichischen Abgabenbehörden bereitgehalten werden. 29. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…einer österreichischen Studioaufnahme einer deutschen Gesellschaft das Verwertungsrecht zur Vermarktung im Wege von CD-Verkäufen überlassen wird, dann unterliegt jenes Entgelt, das einem in Österreich ansässigen Künstler für diese Verwertungsüberlassung gezahlt wird, keiner deutschen Besteuerung. Wenn die Aufzeichnungen aber für Zwecke der Übertragung durch Rundfunk…
…aufgestiegen sind. Dies ist dann der Fall, wenn auf Grund von Übertragungen oder Sendungen ihre Auftritte in Rundfunk oder Fernsehen eine über den Kreis der jeweiligen Veranstaltungsteilnehmer hinausgehende überörtliche Bekanntheit erreicht haben. In Zweifelsfällen hat sich die Abgrenzung am innerstaatlichen Recht zu orientieren (AÖFV. Nr…
Erhält ein in Österreich ansässiger Konzertdirigent von einem deutschen Rundfunkunternehmen ein Einmalentgelt für Proben, Produktion, Mitschnitt und Liveübertragung eines Konzertes, dann ist dieses Entgelt in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn Wiederholungsübertragungen entgeltfrei erfolgen können; diese Beurteilung stützt sich…
…wie in der Berufung ausgeführt, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder Art. 34 der Statuten des Liechtensteinischen Rundfunks entsprechend, in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis stand. Hinzu kommt, dass die Zuteilung des Besteuerungsrechts betreffend Vergütungen für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit eines Vertragsstaates…
…628.865,55 S. Die Bw. legte diesem Antrag die Rechnungen für die mit österreichischer Umsatzsteuer behafteten Vorleistungen sowie eine Liste über diese Rechnungen unter Anführung des Rechnungsausstellers, der Rechnungsnummer, des Datums und der Höhe der Vorsteuern bei. Die Leistungserbringer laut diesen Rechnungen waren C…
…auf die Entscheidungen des VwGH vom 30. Juni 2005, 2003/15/0059 und 2004/15/0010. Nach österreichischer Rechtslage könnte für Fälle der Nichtbesteuerung erst mit Inkrafttreten der Verordnung BGBl. II 2003/383 (Anmerkung: Kundmachung am 21. August 2003) der Leistungsort nach Österreich verlagert werden…
…der Reichweite des von der Bf. betriebenen Mobilfunknetzes befinden, durch die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Roamingleistungen die Möglichkeit erhalten, Mobilfunkdienstleistungen über das Mobilfunknetz eines österreichischen Betreibers zu nutzen. Insoweit ist auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, nach der sich aus Art. 1 Abs. 2 Unterabs…
…die ***Bf1***. (im Folgenden Bf.) ist ein Telekommunikations-Unternehmen mit Sitz im Hong Kong. In den Streitjahren 2012 - 2016 machte die Bf. ursprünglich Vorsteuern aus von österreichischen Unternehmern für Roaming Gebühren in Rechnung gestellter Umsatzsteuer im Erstattungsverfahren gem. VO BGBl. Nr. 279/1995 idF BGBl…
…Bf. betreibt ein Telekommunikationsunternehmen im Drittland und hat in Österreich weder Sitz noch Betriebstätte. Die im Drittland ansässigen oder wohnhaften Kunden der Bf. telefonieren mit ihren Mobilfunkgeräten auch in Österreich. Dabei nutzen sie das Mobilfunknetz österreichischer Mobilfunkunternehmen, die der Bf. dafür Roaminggebühren in Rechnung stellen…
…stellte für den im Spruch genannten Zeitraum und den von österreichischen Providern an sie in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge einen Antrag auf Vorsteuererstattung. Das Finanzamt wies den Antrag mit dem angefochtenen Bescheid ab. Das Finanzamt versagte die Erstattung der Vorsteuern mit dem angefochtenen Bescheid im Wesentlichen…
…auf Fälle eingeschränkt, in denen die Telekommunikationsleistung im Drittland keine der inländischen Besteuerung vergleichbaren Steuerbelastung unterliege. Diesbezügliche sei anzumerken, dass in A keine der österreichischen Umsatzsteuer vergleichbare Steuer existiere. Sollte die VO 383/2003 gegenständlich Anwendung finden, wäre die Leistung der Bf. in Österreich steuerbar…
…beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel; 12. die Telekommunikationsdienste; 13. die Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen; 14. die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen; 15. die Gewährung des Zugangs zu einem Erdgasnetz im Gebiet der Gemeinschaft oder zu einem an ein solches Netz angeschlossenes Netz, zum Elektrizitätsnetz oder…
…genutzt oder ausgewertet wird. Der Ort der sonstigen Leistung kann danach statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. 16 § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, BGBl. II Nr…