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33 033 Treffer229 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2574-W/08Antrag auf § 295 Abs 1 BAO zur Rückgängigmachung der vorherigen Änderung gemäß § 295 Abs 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2008

… 295 Abs 1 BAO gestützte Erlassung eines neuen Einkommensteuerbescheides ist die nachträgliche - bezogen auf Dezember 2000 - Abänderung, Aufhebung oder Erlassung eines Einkünftefeststellungsbescheides, wobei auch die Bestimmungen über die Verjährung zu berücksichtigen sind: Gemäß § 208 Abs 1 lit a iVm § 4 Abs 2 lit a Z…

UFSW RV/0428-W/05Änderung eines rechtskräftigen Bescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2006

…20 % nicht stattgegeben werden. Die rechtliche Würdigung des vorliegenden Sachverhaltes führt somit zum Ergebnis, dass der Berufung gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1996 (Änderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO) nicht stattgegeben werden kann. Daher war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 13. März 2006

UFSL RV/0357-L/07Unzulässiger Antrag auf Änderung eines abgeleiteten Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2011

…ersucht wurde, "hinsichtlich des am 27. Dezember 2002 eingelangten Einkommensteuerbescheides 1987 von der gemäß § 295 Abs. 1 BAO vorgesehenen Abänderung abgeleiteter Bescheide von Amts wegen Gebrauch zu machen", und begründend dazu wie folgt vorgebracht wurde: "Gegen den Feststellungsbescheid 1987 von E-GmbH (FA N, StNr…

UFSW RV/3407-W/02Anpassung an nachträgliche Grundlagenbescheide gemäß § 295 Abs.1 BAO, Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2003

…den Einkommensteuerbescheiden Änderungen gem. § 295(1) BAO . Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurden auf Grund der Feststellungen im einheitlichen und gesonderten Verfahren im Jahr 1996 mit S 62.474,- und im Jahr 1997 mit 64.034,- besteuert. Gegen die gemäß § 295 Abs.1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheide…

UFSW RV/0153-W/05Maßnahmen gemäß § 295 Abs 1 BAO sind unzulässig, wenn der scheinbar zugrundeliegende Feststellungsbescheid nicht wirksam ergangen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2005

…gestützt auf § 295 Abs 1 BAO und datiert mit 15. Oktober 2004 - neue Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2000, 2001 und 2002. Jeder dieser Bescheide enthielt die Begründung, dass die Änderung gemäß § 295 BAO aufgrund der bescheidmäßigen Feststellungen des Finanzamtes WienC zu St.Nr. B vom…

UFSL RV/1211-L/04Bescheidänderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO bei verspätetem Antrag auf Veranlagung gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2004

…Eine Änderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO wurde vom Finanzamt wegen verspäteter Antragstellung auf Durchführung einer Antragsveranlagung für die gegenständlichen Jahre nicht durchgeführt. Mit Schriftsatz vom 15. September 2004 - eingelangt am 27. September 2004 - brachte der Pflichtige beim Unabhängigen Finanzsenat einen Devolutionsantrag gemäß § 311 Abs…

UFSW RV/0064-W/06Feststellungsbescheid bei Fortführung des Betriebes als Einzelunternehmen, Bescheidänderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2011

…0203, sprach der VwGH aus, dass im Falle einer unzulässigen, weil auf Grundlage von Nichtbescheiden erfolgten Änderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO der abgeänderte Bescheid aufzuheben ist. Der vor dem UFS angefochtene Einkommensteuerbescheid 2004 vom 29. September 2005 ist daher aufzuheben. Wien, am 10. März…

UFSW RV/4243-W/09Berichtigung eines ESt-Bescheides gemäß § 293 BAO sowie Ersetzung eines fehlerhaften ESt-Bescheides durch einen neuen ESt-Bescheid gemäß § 295 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.11.2013

… 293c BAO sowie die mit den Wirkungen einer Berichtigung versehene Abänderung gemäß § 295a BAO, bei welchen ein im Rechtsbestand bleibender Bescheid eine andere, richtig gestellte Fassung erhält; die Änderung gemäß § 295 Abs. 1 bis 3 BAO, bei welcher ein Bescheid durch einen anderen Bescheid ersetzt…

UFSW RV/1164-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…Rückgängigmachung der seinerzeitigen Änderung nun in Anpassung an den ursprünglichen Grundlagenbescheid vom 28. März 1991 abzuändern sei. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung…

UFSW RV/2209-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2009

…Rückgängigmachung der seinerzeitigen Änderung nun in Anpassung an den ursprünglichen Grundlagenbescheid vom 28. März 1991 abzuändern sei. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung…

UFSW RV/1572-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…Rückgängigmachung der seinerzeitigen Änderung nun in Anpassung an den ursprünglichen Grundlagenbescheid vom 24. Mai 1991 abzuändern sei. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung…

UFSW RV/0223-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO und auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß §295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…Rückgängigmachung der seinerzeitigen Änderung nun in Anpassung an den ursprünglichen Grundlagenbescheid vom 24. Mai 1991 abzuändern sei. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung…

UFSW RV/1157-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…Rückgängigmachung der seinerzeitigen Änderung nun in Anpassung an den ursprünglichen Grundlagenbescheid vom 24. Mai 1991 abzuändern sei. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung…

UFSS RV/0237-S/091) Inhaltserfordernisse eines Wiederaufnahmeantrages 2) Antrag auf Erlassung eines gemäß § 295 BAO abgeleiteten Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.05.2009

…die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat verlangt hat, nicht jedoch in seiner Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid betreffend die Abänderung gemäß § 295 BAO, beantragte die Referentin gemäß § 282 Abs. 1 Z 2 BAO die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat, weil die Verbindung beider Berufungen zu einem…

UFSF RV/0236-F/03Voraussetzung der Rechtswirksamkeit des Grundlagenbescheides für die Anwendung des § 295 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2008

…zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: In Streit steht die Rechtmäßigkeit der gemäß § 295 Abs. 1 BAO erfolgten Abänderung des angefochtenen Bescheides. Der Bw. begründet die Rechtswidrigkeit damit, dass die Änderung auf der Grundlage eines rechtlich nicht existenten Feststellungsbescheides erfolgte. In einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen…

UFSW RV/0817-W/091. Wiederaufnahmeantrag bei der Einkommensteuer nach wiederholtem Verzicht auf Einbringung eines Rechtsmittels bei bekannter Nichtigkeit des Grundlagenbescheides? 2. Antrag auf Erlassung eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO ohne Erlassung, Abänderung oder Aufhebung eines Grundlagenbescheides nach § 188 BAO? Eintritt der absoluten Verjährung vor Antragstellung, Antrag nach Ablauf von 5 Jahren ab formeller Rechtskraft des Abgaenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2009

…Nichtexistenz' des Grundlagenbescheides im Verfahren zur Änderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO der für die ,abgeleitete' Einkommensteuer ... zuständigen Abgabenbehörde nicht bekannt war. Diesfalls ist der Umstand, dass kein Grundlagenbescheid erlassen wurde, im ,abgeleiteten' Abgabenverfahren eine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 BAO. Den Wiederaufnahmewerber trifft idR…

UFSW RV/1699-W/051. nachträglicher Wegfall des Verlustabzuges als rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO 2. Zustellung bei atypisch stiller Gesellschaft nach ihrer Beendigung 3. Verjährungsbeginn im Falle eines bescheidauslösenden Ereignisses für einen Bescheid gemäß §295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2005

…durch die Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1998 gemäß § 295a BAO der Verjährungsbeginn gemäß § 208 Abs. 1 lit e BAO erst mit Ablauf des Jahres, in dem das Ereignis (bescheidmäßig erfasster Wegfall der Verlustabzugsberechtigung infolge Nacherfassung des Veräußerungsgewinnes durch den gemäß § 295 Abs. 1 BAO abgeänderten Einkommensteuerbescheid…

UFSW RV/2686-W/07Nichtbescheid als Grundlage für die Änderung des abgeleiteten Einkommensteuerbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2012

…habe. Der bekämpfte Einkommensteuerbescheid 1997 beruhe daher auf einem nicht rechtskräftigen Grundlagenbescheid. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 295 Abs. 1 BAO ist ein Bescheid, wenn dieser von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung…

UFSW RV/1445-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme der Einkommensteuer nach Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidqualität des Grundlagenbescheides durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gem. §295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009

…die § 295 Abs. 1 BAO zukommt. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen…

UFSW RV/1667-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme der Einkommensteuer nach Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidqualität des Grundlagenbescheides durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gem. § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2009

…die § 295 Abs. 1 BAO zukommt. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen…