… 295 Abs 1 BAO gestützte Erlassung eines neuen Einkommensteuerbescheides ist die nachträgliche - bezogen auf Dezember 2000 - Abänderung, Aufhebung oder Erlassung eines Einkünftefeststellungsbescheides, wobei auch die Bestimmungen über die Verjährung zu berücksichtigen sind: Gemäß § 208 Abs 1 lit a iVm § 4 Abs 2 lit a Z…
…20 % nicht stattgegeben werden. Die rechtliche Würdigung des vorliegenden Sachverhaltes führt somit zum Ergebnis, dass der Berufung gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1996 (Änderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO) nicht stattgegeben werden kann. Daher war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 13. März 2006
…ersucht wurde, "hinsichtlich des am 27. Dezember 2002 eingelangten Einkommensteuerbescheides 1987 von der gemäß § 295 Abs. 1 BAO vorgesehenen Abänderung abgeleiteter Bescheide von Amts wegen Gebrauch zu machen", und begründend dazu wie folgt vorgebracht wurde: "Gegen den Feststellungsbescheid 1987 von E-GmbH (FA N, StNr…
…den Einkommensteuerbescheiden Änderungen gem. § 295(1) BAO . Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurden auf Grund der Feststellungen im einheitlichen und gesonderten Verfahren im Jahr 1996 mit S 62.474,- und im Jahr 1997 mit 64.034,- besteuert. Gegen die gemäß § 295 Abs.1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheide…
…gestützt auf § 295 Abs 1 BAO und datiert mit 15. Oktober 2004 - neue Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2000, 2001 und 2002. Jeder dieser Bescheide enthielt die Begründung, dass die Änderung gemäß § 295 BAO aufgrund der bescheidmäßigen Feststellungen des Finanzamtes WienC zu St.Nr. B vom…
…Eine Änderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO wurde vom Finanzamt wegen verspäteter Antragstellung auf Durchführung einer Antragsveranlagung für die gegenständlichen Jahre nicht durchgeführt. Mit Schriftsatz vom 15. September 2004 - eingelangt am 27. September 2004 - brachte der Pflichtige beim Unabhängigen Finanzsenat einen Devolutionsantrag gemäß § 311 Abs…
…0203, sprach der VwGH aus, dass im Falle einer unzulässigen, weil auf Grundlage von Nichtbescheiden erfolgten Änderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO der abgeänderte Bescheid aufzuheben ist. Der vor dem UFS angefochtene Einkommensteuerbescheid 2004 vom 29. September 2005 ist daher aufzuheben. Wien, am 10. März…
… 293c BAO sowie die mit den Wirkungen einer Berichtigung versehene Abänderung gemäß § 295a BAO, bei welchen ein im Rechtsbestand bleibender Bescheid eine andere, richtig gestellte Fassung erhält; die Änderung gemäß § 295 Abs. 1 bis 3 BAO, bei welcher ein Bescheid durch einen anderen Bescheid ersetzt…
…Rückgängigmachung der seinerzeitigen Änderung nun in Anpassung an den ursprünglichen Grundlagenbescheid vom 28. März 1991 abzuändern sei. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung…
…Rückgängigmachung der seinerzeitigen Änderung nun in Anpassung an den ursprünglichen Grundlagenbescheid vom 28. März 1991 abzuändern sei. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung…
…Rückgängigmachung der seinerzeitigen Änderung nun in Anpassung an den ursprünglichen Grundlagenbescheid vom 24. Mai 1991 abzuändern sei. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung…
…Rückgängigmachung der seinerzeitigen Änderung nun in Anpassung an den ursprünglichen Grundlagenbescheid vom 24. Mai 1991 abzuändern sei. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung…
…Rückgängigmachung der seinerzeitigen Änderung nun in Anpassung an den ursprünglichen Grundlagenbescheid vom 24. Mai 1991 abzuändern sei. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung…
…die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat verlangt hat, nicht jedoch in seiner Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid betreffend die Abänderung gemäß § 295 BAO, beantragte die Referentin gemäß § 282 Abs. 1 Z 2 BAO die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat, weil die Verbindung beider Berufungen zu einem…
…zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: In Streit steht die Rechtmäßigkeit der gemäß § 295 Abs. 1 BAO erfolgten Abänderung des angefochtenen Bescheides. Der Bw. begründet die Rechtswidrigkeit damit, dass die Änderung auf der Grundlage eines rechtlich nicht existenten Feststellungsbescheides erfolgte. In einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen…
…Nichtexistenz' des Grundlagenbescheides im Verfahren zur Änderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO der für die ,abgeleitete' Einkommensteuer ... zuständigen Abgabenbehörde nicht bekannt war. Diesfalls ist der Umstand, dass kein Grundlagenbescheid erlassen wurde, im ,abgeleiteten' Abgabenverfahren eine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 BAO. Den Wiederaufnahmewerber trifft idR…
…durch die Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1998 gemäß § 295a BAO der Verjährungsbeginn gemäß § 208 Abs. 1 lit e BAO erst mit Ablauf des Jahres, in dem das Ereignis (bescheidmäßig erfasster Wegfall der Verlustabzugsberechtigung infolge Nacherfassung des Veräußerungsgewinnes durch den gemäß § 295 Abs. 1 BAO abgeänderten Einkommensteuerbescheid…
…habe. Der bekämpfte Einkommensteuerbescheid 1997 beruhe daher auf einem nicht rechtskräftigen Grundlagenbescheid. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 295 Abs. 1 BAO ist ein Bescheid, wenn dieser von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung…
…die § 295 Abs. 1 BAO zukommt. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen…
…die § 295 Abs. 1 BAO zukommt. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen…