…Auswirkungen, somit keine Änderung des Spruches des Einkommensteuerbescheides 2009 bewirkt. Es ist daher auch dem Berufungswerber bewusst, dass seine Abgabenschuld - in seinem Fall eine Gutschrift - mit einer Anerkennung der in der Berufung geltend gemachten Werbungskosten keine Änderung erfährt. Der Berufungswerber weist somit selbst darauf hin…
…die den Inhalt des Spruches der ersten Instanz gebildet hat (zB VwGH 20.11.1997, 96/15/0059). Identität der Sache liegt vor, wenn einerseits weder in der Rechtslage noch in den für die Beurteilung des Parteibegehrens maßgebenden tatsächlichen Umständen eine Änderung eingetreten ist und…
…die den Inhalt des Spruches der ersten Instanz gebildet hat (zB VwGH 20.11.1997, 96/15/0059). Identität der Sache liegt dann vor, wenn einerseits weder in der Rechtslage noch in den für die Beurteilung des Parteibegehrens maßgebenden tatsächlichen Umständen eine Änderung eingetreten ist…
…kein Verlust abgezogen werden. Für die Ermittlung des im Verlanlagungsjahr 1998 abziehbaren Verlustvortrages aus 1995 ist von den bescheidmäßig für 1995 festgestellten negativen Einkünften (Gewerbebetrieb) nach deren Ausgleich mit anderen positiven Einkünften aus 1995 auszugehen. Im Jahr 1995 wurden endbesteuerte Kapitalertäge erklärungsgemäß in die Besteuerungsgrundlagen…
…die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (Ritz, BAO4, § 289 Tz 38, mwN). Identität der Sache liegt dann vor, wenn einerseits weder in der Rechtslage noch in den für die Beurteilung des Parteibegehrens maßgebenden tatsächlichen Umständen eine Änderung eingetreten ist und sich andererseits…
…Abänderung des Spruches heranzuziehen (VwGH 23.1.1996, 95/05/0210 und Ritz, BAO § 92 Tz 7). Bei Zweifeln über den Bescheidcharakter ist die (im § 93 Abs. 2 BAO) geforderte Bezeichnung als "Bescheid" essentiell. Der Bescheid gemäß § 295 Abs. 3 BAO betreffend die Änderung des…
…auf die Höhe des Einkommens aus und zeitigt somit auch keine steuerlichen Auswirkungen. Dementsprechend hat das Finanzamt in den angefochtenen Bescheiden das Nutzungsentgelt bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nicht angesetzt. Folglich war die Berufung nicht geeignet, eine Änderung des Spruchs der angefochtenen Einkommensteuerbescheide…
…nicht geeignet, eine Änderung des Spruches des Einkommensteuerbescheides herbeizuführen, bleibt die Investitionszuwachsprämie, wie oben dargelegt, doch ohne jeden Einfluss auf das (erklärungsgemäß) festgestellte Einkommen der Antragstellerin bzw. die festgesetzte Einkommensteuer. Demzufolge erweist sich die gegen den Einkommensteuerbescheid erhobene Berufung als nicht zulässig im Sinne des §…
…der Klarstellung dienende Änderung des Spruches des angefochtenen Bescheides vor, reduzierte in teilweiser Stattgabe des Berufungsbegehrens die Vorschreibung des Zolls auf Grund der Nichteinbeziehung einer im Drittland angefallenen Provision in den Zollwert, stellte fest, dass von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer im Grunde des …
…Stammabgabenbescheide seien rechtswidrig. Erweist sich nachträglich die Rechtswidrigkeit der maßgebenden (Nachforderungszinsen bedingenden) Abgabenfestsetzung, so wird diesem Umstand mit einem an den Änderungs- bzw. Aufhebungsbescheid gebundenen weiteren Zinsenbescheid Rechnung getragen. Eine Änderung des ursprünglichen Zinsenbescheides hat aus einem solchen Grund nicht zu erfolgen (Ritz, BAO § 205…
…neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde. Im gegenständlichen Fall betraf die Änderung des Sachbescheides für die eine Wiederaufnahme verfügt wurde die nicht stichhaltige und nicht tragfähige Prognoserechnung für die Vermietung einer Eigentumswohnung…
…II. vornimmt. Diese Bezeichnungen stellen aber kein zwingendes Erfordernis für das Vorliegen eines Sammelbescheides dar. "Sache" ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der ersten Instanz gebildet hat (ZB VwGH 20.11.1997, 96/15/0059). Materiell unterscheidet sich der Sammelbescheid vom 13. März…
…mit diesem Schreiben wurde Ihnen bewusst gemacht, dass keine steuerlichen Auswirkungen, somit keine Änderung des Spruches des Einkommensteuerbescheides 2011, vorliegen. Gemäß der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Berufung zurückzuweisen, wenn der Berufungswerber keinen im Spruch abweichenden Bescheid begehrt, weil sich die Ausführungen gegen einen nicht…
…Damit hat das Zollamt Graz die Sache des konkreten Abgabenverfahrens und damit insoweit auch den Rahmen für eine allfällige Abänderungsbefugnis im Rechtszug festgelegt. Nur der Spruch eines Bescheides unterliegt regelmäßig der Überprüfung und allfälligen Abänderung im Rechtszug. Sache (Inhalt) des Spruches des Bescheides vom 4…
…welches eine längere Nutzungsdauer nahe lege, läge nicht vor und sei die beantragte vorzeitige Abschreibung zu stornieren. Daraus ergäben sich folgende Änderungen bei den Einkünften des Berufungswerbers: | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: (KZ 370) | | 2002 | 2003 | 2004 | Einkünfte…
…Ablauf der Verjährungsfrist hier nicht mehr einzugehen. Daher erfolgt mit der vorliegenden, abweisenden Berufungsentscheidung die Abänderung des Spruches des angefochtenen Bescheides dahingehend, dass dieser nicht mehr eine Abweisung, sondern eine Zurückweisung ausspricht. Eine solche Abänderung liegt im Rahmen der Änderungsbefugnis gemäß § 289 Abs.2 (Ritz…
…Anmerkung 11; Ritz, BAO, § 209 a, Rz 7). Aus Gründen der Übersichtlichkeit würden die wesentlichen Daten nochmals tabellenartig angeführt: | 1991 | einheitlich und gesonderte Feststellungserklärung für 1989 vom 24. Mai 1991 | 1997 | Wiederaufnahme des Verfahrens für 1989 und neuer einheitlich und gesonderter…
…Ablauf der Verjährungsfrist hier nicht mehr einzugehen. Daher erfolgt mit der vorliegenden, abweisenden Berufungsentscheidung die Abänderung des Spruches des angefochtenen Bescheides dahingehend, dass dieser nicht mehr eine Abweisung, sondern eine Zurückweisung ausspricht. Eine solche Abänderung liegt im Rahmen der Änderungsbefugnis gemäß § 289 Abs.2 (Ritz…
…209,87 | Anmerkung: Mit Bescheid vom 24.9.2004 wurden vorgeschrieben | | 932,66 | | | 2.277,21 | auf R.F. entfallen | wie vor | 2.277,21 Gegen den Bescheid betr. Wiederaufnahme des Verfahrens und gegen den berichtigten…
…ohne Unterbrechung durchgehend veranlagt worden. Bis zum Jahr 2002 unter der Steuernummer 000 und ab dem Jahr 2003 unter der Steuernummer 0000, wobei die geänderte Steuernummer nicht auf die Änderung des Steuersubjektes zurückzuführen war, sondern auf die Umstrukturierung der Finanzämter. So habe sich auch die…