…der Wiederaufnahme einer allgemeinen Rechtskraftdurchbrechung den Weg, um einer "richtigen" Rechtsansicht zum Durchbruch zu verhelfen. Dies wäre nämlich die aus dem Begehren des Bw. resultierende generelle Konsequenz. Folgte man seiner Sichtweise, müssten - um dem "Gleichbehandlungsgebot" genüge zu tun - bei geänderten rechtlichen Beurteilungen durch die Abgabenbehörden…
…rechtlichen Beurteilungen durch die Abgabenbehörden in jedem Fall bereits rechtskräftig veranlagte Vorjahre, soweit sie noch nicht verjährt sind, im Wege der Wiederaufnahme berichtigt werden, und zwar in letzter Konsequenz wohl nicht nur bei den jeweiligen Anlassfällen sondern bei allen Abgabepflichtigen mit gleichen Besteuerungssachverhalten. Mit der…
…09) erfolgten umsatzsteuerrechtlichen Beurteilungen sowie den im Widerspruch zur Stellungnahme des Vorstandes von X1 stehenden Aussagen des steuerlichen Vertreters von X1 keine Beweiskraft zukomme. Ebenso wenig komme der rechtlichen Beurteilung durch das deutsche Finanzamt Beweiskraft für das laufende Verfahren zu. Weder die MwStSys-RL noch…
…Durch die einseitige und willkürliche Änderung der rechtlichen Beurteilung durch die Behörde entstehe für ihn ein nicht mehr zu beeinflussender finanzieller Schaden, da die Disposition über die Ausbildung der Tochter eben getroffen worden sei und niemand erwarten könne, dass in einer sensiblen Ausbildungsphase die Bildungseinrichtung…
…gegen die die Bf. durch ihre Rechtsvertreter fristgerecht den Rechtsbehelf der Beschwerde an die Abgabenbehörde 2. Instanz erhob. Darin wird die bekämpfte Entscheidung ihrem ganzen Inhalt nach angefochten aus den Gründen der unrichtigen rechtlichen Beurteilung und Mangelhaftigkeit des Verfahrens mit unrichtiger und unvollständiger Tatsachenfeststellung und…
…von der Annahme, dass auch eine allfällige noch einzureichende Ergänzung des steuerlichen Vertreters zu keiner wesentlichen Änderung der rechtlichen Beurteilung durch das Finanzamt führen würde, werde vorsorglich beantragt, die Berufung im Punkt Einkünfte aus Kapitalvermögen abzuweisen, weil im Hinblick auf die Veräußerung der Aktien der…
…diese Passi der Niederschrift abgedeckt worden sind, Ob diese Vorgangsweise allerdings auch rechtlich korrekt ist, möchte ich der Beurteilung durch den erkennenden Senat überlassen. 5.) Zur Frage der Rechnungskorrektur durch die Firma B.-GmbH habe ich wie folgt Stellung genommen: Es stimmt, dass die Firma…
…Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig durch welche Umstände…
…Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis als vom rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht, geführt hätten, wie etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder…
…etwa Zustände, Vorgänge, Eigenschaften etc. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente, gleichgültig ob diese später durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden, sind nicht "Tatsachen" (vgl. VwGH 19.5.1993…
…Wiederaufnahmegründe (keine Tatsachen) sind hingegen - neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eindeutig gewonnen werden - Entscheidungen eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde…
…b BAO sind dagegen neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig ob diese späteren, rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung veranlasst oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden (VwGH vom 26.7…
…BAO sind dagegen neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung veranlasst oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage (Hervorhebung durch die Rechtsmittelbehörde) eigenständig gewonnen werden (VwGH…
…selbst dann unbeachtlich, wenn der nunmehr vollständig bekannt gewordene Sachverhalt nach dem derzeitigen (rechtlichen) Wissenstand beurteilt werden würde, weil sich an der rechtlichen Beurteilung der Abgabenbehörde durch die gegenteilige Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Innsbruck, vom 26. Jänner 2006 keine Änderung ergeben habe. Eine Wiederaufnahme…
…anderen vorzuziehen. Der bloße Hinweis auf durchgeführte Erhebungen reicht nicht; ebenso wenig ein bloßer Hinweis auf den Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Schließlich hat die Bescheidbegründung eine Darstellung der rechtlichen Beurteilung zu umfassen, nach welcher die Behörde die Verwirklichung welcher abgabenrechtlichen Tatbestände durch den in der…
…anderen vorzuziehen. Der bloße Hinweis auf durchgeführte Erhebungen reicht nicht; ebenso wenig ein bloßer Hinweis auf den Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Schließlich hat die Bescheidbegründung eine Darstellung der rechtlichen Beurteilung zu umfassen, nach welcher die Behörde die Verwirklichung welcher abgabenrechtlichen Tatbestände durch den in der…
…anderen vorzuziehen. Der bloße Hinweis auf durchgeführte Erhebungen reicht nicht; ebenso wenig ein bloßer Hinweis auf den Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Schließlich hat die Bescheidbegründung eine Darstellung der rechtlichen Beurteilung zu umfassen, nach welcher die Behörde die Verwirklichung welcher abgabenrechtlichen Tatbestände durch den in der…
…dadurch die doppelte Besteuerung eines Sachverhaltes zu vermeiden ist), eine Wiederaufnahme auch dann erfordern kann, wenn weder eine Vorfrage im technischen Sinn noch eine neu hervorgekommene Tatsache vorliegt, sondern sich lediglich die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes durch die Behörde geändert hat. Das Besondere an der…
…dadurch die doppelte Besteuerung eines Sachverhaltes zu vermeiden ist), eine Wiederaufnahme auch dann erfordern kann, wenn weder eine Vorfrage im technischen Sinn noch eine neu hervorgekommene Tatsache vorliegt, sondern sich lediglich die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes durch die Behörde geändert hat. Das Besondere an der…
…dadurch die doppelte Besteuerung eines Sachverhaltes zu vermeiden ist), eine Wiederaufnahme auch dann erfordern kann, wenn weder eine Vorfrage im technischen Sinn noch eine neu hervorgekommene Tatsache vorliegt, sondern sich lediglich die rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes durch die Behörde geändert hat. Das Besondere an der…