…Folge aber Umsätze ausführt, die ihn vom Vorsteuerabzug ausschließen oder umgekehrt. Keine Änderung der Verhältnisse liegt demnach u.a. bei Einlagen vor. Laut Fragebogen wurde die unternehmerische Tätigkeit mit 3.11.2008 begonnen, der Gewerbeschein wurde ebenfalls mit 3.11.2008 ausgestellt. Die vorgelegten Rechnungen…
… 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des Bescheides…
…eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung eingetreten ist." § 12 Abs. 10 UStG ist deshalb nicht anwendbar, weil die Änderung der Verhältnisse durch den Verkauf des Hauses nicht in einem auf die Großreparatur folgenden, sondern im selben Jahr eingetreten ist…
…einem Monat zu setzen. Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - gemäß § 294 Abs. 1 BAO nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben…
…Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum eine Änderung der Verhältnisse eingetreten ist, die nunmehr die Zulässigkeit des Vorsteuerabzuges bewirkt. Als einziges Ereignis, dem eine solche Relevanz zukommen könnte, ist dem Akt zu entnehmen, dass im September 2003 die Fertigstellung des Gebäudes erfolgte, das in der Folge - aufgrund der Nutzungsüberlassung zu…
…wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass die vom Bw. angebotenen Raten im Verhältnis zur Höhe des Rückstandes und der noch hinzukommenden Einkommensteuervorauszahlungen für 2010 zu niedrig seien. Da keine ausreichenden zusätzlichen Begründungen vorgebracht worden seien, die eine Änderung der bestehenden Zahlungserleichterung rechtfertigen würden…
…§ 10 Anm 22). Eine Änderung der Verhältnisse ist daher, entgegen der Meinung des Finanzamt wie des Steuerberaters des Berufungswerbers, nicht eingetreten, da die in Rede stehende Eigentumswohnung ja weiterhin für steuerpflichtige Umsätze verwendet wird und daher die Voraussetzungen für den seinerzeitigen Vorsteuerabzug weiterhin gegeben sind…
…können. Eine solche Berichtigung setzt voraus, dass im streitgegenständlichen Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum bzw. Veranlagungszeitraum eine Änderung der Verhältnisse eingetreten ist, die nunmehr die Zulässigkeit des Vorsteuerabzuges bewirkt. Im 3. Quartal 2003 (Juli bis September 2003) ist der Referentin kein Ereignis bekannt, dem eine solche Relevanz zukommen könnte…
… 294 Abs. 1 BAO: Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, durch die Abgabenbehörde ist - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die für die Erlassung des…
…Widerruf (§ 294 BAO). Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, ist gemäß § 294 Abs. 1 BAO durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die…
…gemäß § 12 Abs. 10 und 11 UStG unter der KZ 063 Vorsteuern für das Jahr 2007 beantragt worden. Wie sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut ergebe, müsse die Änderung der Verhältnisse im Unternehmensbereich eingetreten sein. Da im Jahr 2007 noch kein Unternehmen existiert habe, könne keine…
…10 bzw. 11 UStG 1994. Wie der VwGH in einem diesbezüglichen Erkenntnis ausführt (vgl. E 2000/13/0041, 24.11.2004), stellen Fehlinvestitionen allein keine Änderung der Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug dar. Eine Berichtigung bzw. Aberkennung des Vorsteuerabzuges ist daher für die berufungsgegenständlichen…
…Widerruf (§ 294 BAO). Eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, ist gemäß § 294 Abs. 1 BAO durch die Abgabenbehörde - soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind - nur zulässig, a) wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, die…
…zwingend von der Liebhaberei ausgehen musste. Faktisch seien die Bw. - auch gegenüber dem Finanzamt - bis einschließlich 2000 als "Unternehmer" aufgetreten. Wenn nun das Finanzamt ab 2001 die Vermietung als Liebhaberei qualifizierte, so sei im Übergang vom Unternehmensbereich in die Liebhaberei die "Änderung der Verhältnisse" gelegen…
…zwingend von der Liebhaberei ausgehen musste. Faktisch seien die Bw. - auch gegenüber dem Finanzamt - bis einschließlich 1995 als "Unternehmer" aufgetreten. Wenn nun das Finanzamt ab 1996 die Vermietung als Liebhaberei qualifizierte, so sei im Übergang vom Unternehmensbereich in die Liebhaberei die "Änderung der Verhältnisse" gelegen…
…zwingend von der Liebhaberei ausgehen musste. Faktisch seien die Bw. - auch gegenüber dem Finanzamt - bis einschließlich 1995 als "Unternehmer" aufgetreten. Wenn nun das Finanzamt ab 1996 die Vermietung als Liebhaberei qualifizierte, so sei im Übergang vom Unternehmensbereich in die Liebhaberei die "Änderung der Verhältnisse" gelegen…
…aller Voraussetzungen, sondern auch die Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse normiert wäre. Ein Mantelkauf könne daher auch vorliegen, wenn die einzelnen Tatbestandmerkmale unterschiedlich stark ausgeprägt wären. Unter Bezugnahme auf die oben zitierte Gesetzesbestimmung stellte die Betriebsprüfung hinsichtlich der Änderung der organisatorischen Struktur fest, dass die…
…dieser Büste (wie auch von allen anderen Figuren) fertigte die damalige Freundin des Herrn K. Abdrücke an, welche dann mit Gips ausgegossen wurden. Herr K. war damals regelmässiger Kunde im Dorotheum und kaufte sehr viele wertvolle Originale aus der Kaiserzeit als Vorlagen für sein geplantes…
…im Jahr der Übertragung, 1997, die ersten Umsätze aus Personalbereitstellung erzielt wurden. 4. Gesamtbild der Verhältnisse: Ein Mantelkauf kann auch vorliegen, wenn die einzelnen Tatbestandsmerkmale unterschiedlich stark ausprägt sind. Es ist auch unmaßgeblich, in welcher Reihenfolge die drei Strukturelemente wesentlich geändert werden. Änderungen innerhalb eines…
…auf das Jahr der erstmaligen Verwendung folgenden vier Kalenderjahren (bei Grundstücken 9 Kalenderjahren) die Verhältnisse, die im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung für den Vorsteuerabzug maßgebend waren (§ 12 Abs. 3 UStG), so ist gemäß § 12 Abs 10 UStG für jedes Jahr der Änderung ein Ausgleich durch…