…Das Finanzamt hat die Anträge wegen verspäteter Einreichung zurückgewiesen. Nach Ansicht der Bw. ist diese Entscheidung a) mit einem wesentlichen Verfahrensmangel behaftet. Die Bw. sieht nämlich im Umstand, der nunmehrigen "Änderung der Rechtslage" durch die Rechtsprechung des VwGH und die Anpassung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Gründe…
…Abgabenrecht, S 158 mwN). IV Anwendbarkeit des Vertrauensschutzgrundsatzes bei Behördenirrtum: Nach der Rechtsprechung des EuGH kann sich jeder Wirtschaftsteilnehmer, bei dem ein Gemeinschaftsorgan oder eine mit dem indirekten Vollzug des Gemeinschaftsrechts betraute nationale Behörde begründete Erwartungen bzw zuvor berechtigtes Vertrauen in eine Situation erweckt hat…
…Vertrauensschutz im Abgabenrecht, S 158 mwN). IV Anwendbarkeit des Vertrauensschutzgrundsatzes bei Behördenirrtum: Nach der Rechtsprechung des EuGH kann sich jeder Wirtschaftsteilnehmer, bei dem ein Gemeinschaftsorgan oder eine mit dem indirekten Vollzug des Gemeinschaftsrechts betraute nationale Behörde begründete Erwartungen bzw zuvor berechtigtes Vertrauen in eine Situation…
…Eine Änderung der Rechtsprechung sei erst im Jahr 2004 mit dem Erkenntnis des verstärkten Senates des Verwaltungsgerichtshofes erfolgt. Dieses sei nicht so auszulegen, dass das Merkmal des Unternehmerwagnisses keine Rolle gespielt habe, sondern nur, dass dieses in vielen Fällen nicht habe nachgewiesen werden können. Der…
…dass auch seit der Änderung der VwGH-Rechtsprechung im November 2004 keine darauf abgestellte Parteiendisposition erkennbar ist, die gegenbenfalls schon früher hätte gesetzt werden können, keinen dementsprechenden nachvollziehbaren Nachweis ihrer Behauptung erbracht. Aus den dargelegten Gründen liegt eine Unbilligkeit der Einhebung nicht vor und war…
…Das Erkenntnis des verstärkten Senates werde von der Finanzverwaltung rückwirkend angewendet, eine rückwirkende Änderung der Verträge sei dagegen nicht möglich. Von Chancengleichheit eines Steuerpflichtigen könne man daher nicht sprechen. Daher stelle schon alleine die rückwirkende Anwendung der Rechtsprechung des verstärkten Senates eine unbillige Härte dar…
…dass auch seit der Änderung der VwGH-Rechtsprechung im November 2004 keine darauf abgestellte Parteiendisposition erkennbar ist, die gegenbenfalls schon früher hätte gesetzt werden können, keinen dementsprechenden nachvollziehbaren Nachweis ihrer Behauptung erbracht. Aus den dargelegten Gründen liegt eine Unbilligkeit der Einhebung nicht vor und war…
…Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden, - Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden, - Hervorkommen von Rechtsirrtümern, und schließlich insbesondere auch - höchstgerichtliche Erkenntnisse (vgl. dazu z.B. Ritz, BAO3, § 303 Tz 7ff, und die dort zitierte Rechtsprechung…
…2007!) von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweichende - rechtliche Beurteilung von unverändert gebliebenen Sachverhalten durch das Bundesministerium für Finanzen. 6. Der Hinweis des Bw's in seiner Berufungsschrift auf den "Ereignis"-Begriff in § 308 BAO und entsprechende VwGH-Erkenntnisse vermochte an dieser Qualifikation nichts zu ändern…
…z.B. in eine KG oder in eine GmbH & Co KG umgewandelt worden. Der Gesetzgeber habe durch § 236 BAO vermeiden wollen, dass sich eine derart massive Änderung der Rechtsprechung zu Ungunsten des Steuerpflichtigen rückwirkend auswirke. Auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung werde verzichtet. Die Berufungswerberin…
…durch einen verstärkten Senat) oder eines anderen Gerichtes von einer bestehenden Rechtsprechung betreffend die auf Grund der bisherigen Verwaltungspraxis vorgenommenen Abgabenvorschreibungen eine unbillige Härte des Einzelfalles nicht gelegen sein kann, es handelt sich dabei vielmehr um eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage (vgl VwGH vom 18…
…hM entgegen, wonach Änderungen der Rsp nicht zu Verfahrenswiederaufnahmen (bzw hier: Festsetzung unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen über die Verfahrenswiederaufnahme) führen. Im Übrigen wäre für die Bw aus einem Beginn der dreimonatigen Frist erst mit Kenntnisnahme von der Rechtsprechung zu Mieterinvestitionen nichts zu gewinnen, weil…
…wurde von der Berufungswerberin ausreichend und unwidersprochen dargelegt. Bei dieser Sachlage kann ihr aber kein Vorwurf gemacht werden, dass sie vom Vorliegen eines Unternehmerrisikos ausgegangen ist, und damit unter Berücksichtigung der in den hier maßgeblichen Jahren 2002 und 2003 herrschenden Ansicht und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…Jahre gedauert, was auf Grund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes und des EGMR als klar menschenrechts- und verfassungswidrig einzustufen sei. Die Bw. wolle in diesem Zusammenhang auch auf die anderen Vorfälle in dieser Sache hinweisen, die ebenfalls bei der Beurteilung der Unbilligkeit zu berücksichtigen wären. Dies…
…einschlägige Literatur bzw. Judikatur). In seinem fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag "wegen Wiederaufnahme der Einkommensteuer für 1999 und frühere Jahre" ergänzte die Bw. seine Berufungsausführungen insoferne, als er den Ausschluss des Rechtsbehelfes der Wiederaufnahme bei Änderungen der Rechtsprechung nach vorhergehender Fehlbeurteilung "grundsätzlich in Abrede stellt", ohne diesen…
…sind. Eine Berufung kann zutreffend nicht schon deshalb von Vornherein als wenig erfolgversprechend angesehen werden, weil sich der erstinstanzliche Bescheid im Bereich des möglichen Verständnisses einer verschiedene Interpretationen zulassenden Vorschrift bewegt und zur konkreten Streitfrage noch keine eindeutige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vorliegt. Lediglich dann, wenn…
…normierte Dreimonatsfrist nicht gewahrt und der Wiedereinsetzungsantrag schon aus diesem Grunde abzuweisen. Die Bw. gibt nun an, erst nach Anpassung der österreichischen Umsatzsteuerrichtlinien mit Erlass des BMF-010219/0448-VI/4/2007 vom 24. Oktober 2007 von der Änderung der Rechtsprechung zu diesem Thema Kenntnis…
…für den Bezug der Pension des Herrn R aus dem Titel des vorzeitigen Ruhestandes schädlich gewesen. Für die Verteilung des Gesellschaftsgewinnes sei grundsätzlich die Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern - der ursprünglich abgeschlossene Gesellschaftsvertrag - maßgebend. Laut der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes seien rückwirkende Änderungen der Gewinnverteilung für bereits…
…Pflegegeld (mtl. 41,40) | -496,80 | | 2.032,20 Anmerkung: "Für die Tochter H. wird erhöhte Familienbeihilfe bezogen. Tochter H. befindet sich in Pflege (Verein X.). Vom Pensions- und Pflegegeldanspruch wird der Großteil monatlich direkt an die Pflegeanstalt überwiesen. An die Familie…
…Welchen der Gesamtschuldner (einen oder alle) die Behörde zur Abgabenentrichtung in Anspruch nimmt, liegt in deren Ermessen. Sie hat diese Entscheidung nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Unter Billigkeit versteht die ständige Rechtsprechung die "Angemessenheit in Bezug auf…