…besteht gemäß § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bei der regionalen Geschäftstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz…
…November 2002 die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit.f FLAG 1967 nicht vorlagen. Vom 01.12.2002 bis 26.01.2003 war die Tochter laut erwähnter Bezugsbestätigung des AMS ohne Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz bzw. ohne Bezug einer Beihilfe zur Deckung…
…der Familienbeihilfe vorlagen. Die für den Rückforderungszeitraum geltende Rechtslage stellt sich wie folgt dar: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 (in der für den Rückforderungszeitraum geltenden Fassung vor der Änderung durch BGBl I Nr. 90/2007) besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder…
…B. leider nicht erteilt worden. Die von der Bw. vorgebrachten Argumente sind nicht geeignet, das Vorliegen der Voraussetzungen nachzuweisen und die nach § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 geforderte Bestätigung zu ersetzten. Wenn die Bw. vorbringt, es sei ein Fehler des AMS B. vorgelegen…
…auf eine Leistung nach dem AlVG 1977 zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs.1 lit. f FLAG haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben…
…selbst, die behauptete Stornierung der Vormerkung durch das AMS sei daher in jedem Falle rechtsunwirksam. Für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nach § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 ist wesentlich, dass kein Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz besteht bzw. keine Beihilfe zur Deckung…
…September 2001 erloschen, da die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 lit. f FLAG infolge der Beschäftigungsverhältnisse Ihrer Tochter nicht zum Tragen kommen. ..." Im Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz ergänzte der Bw., dass die Aufnahme seiner Tochter zur Ausbildung…
…Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht gemäß § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bei der regionalen Geschäftstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine…
…FLAG in Betracht kommt. Zusammenfassend besteht daher für die Berufungswerberin ein Anspruch auf Familienbeihilfe (zuzüglich Kinderabsetzbetrag) für ihren Sohn in den Monaten Februar 2009 bis März 2009, September 2009 bis November 2009 und Februar 2010 bis August 2010 gemäß § 2 Abs 1 lit f FLAG…
…als Arbeiter beschäftigt war. Strittig ist, ob im Rückforderungszeitraum die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit.f Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 vorlagen. Gemäß § 2 Abs. 1 lit.f Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben…
…in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Gemäß § 2 Abs 1 lit f FLAG 1967 besteht ebenfalls Anspruch auf Familienbeihilfe, für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben…
…verneinen, wenn der unrechtmäßige Bezug der Familienbeihilfe ausschließlich durch ein Versehen eines Bediensteten der Finanzverwaltung verursacht wird. Die Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit f FLAG 1967 solle nur dann zur Anwendung kommen, wenn ein Kind keinen Arbeitsplatz findet und auch sonst keinerlei Einkünfte hat…
…mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Für die Entstehung des Familienbeihilfenanspruches gemäß § 2 Abs.1 lit. f FLAG ist ausschließlich der Nachweis der Vormerkung beim AMS als Arbeit suchend maßgeblich. Allein aus dem Umstand, dass die Vormerkung durch…
…gelegener Voraussetzungen gebunden (vgl. UFS 4.2.2010, RV/0147-I/09). Für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht gemäß § 2 Abs 1 lit f FLAG 1967 in der für den Berufungszeitraum gültigen Fassung (Rechtslage bis 28. Februar 2011) ein…
…Die Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages für den Zeitraum Februar 2005 bis April 2005 wurde damit begründet, dass nach § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 der Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben nur dann besteht…
…den Monat Jänner 2009, in welchem sie Einkünfte von zwei Arbeitgebern bezog, nach. Nach § 2 Abs 1 lit f FLAG 1967 in der für das Berufungsjahr gültigen Fassung besteht bei Vorliegen weiterer, hier nicht strittiger, Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 21…
…er beantragt jedoch, die Familienbeihilfe im Billigkeitswege zuzusprechen. Hiebei verkennt der Bw. jedoch die klar und eindeutig geregelten gesetzlichen Bestimmungen des bereits mehrfach zitierten § 2 Abs. 1 lit f FLAG 1967. Diese Norm enthält keine Ermessensbestimmungen. Doch nur bei Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem…
…Bestätigung nicht vorgelegt, kann § 2 Abs 1 lit f FLAG 1967 nicht angewendet werden (vgl Hebenstreit in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 2 Rz 137). Da somit für die streitgegenständlichen Monate kein Tatbestand ersichtlich ist, aus dem ein Anspruch auf Familienbeihilfe abgeleitet werden könnte, war wie…
…aber noch nicht vollendet hatte. Unter dieser Prämisse steht nach § 2 Abs 1 lit f FLAG 1967 Familienbeihilfe zu, wenn vom Kind kein Ausbildungs- oder Zivildienst geleistet wird und dieses bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeit suchend vorgemerkt ist. Dies ist durch eine…
… 2 Abs 1 lit f FLAG 1967). Im gegenständlichen Fall steht unbestritten fest, dass die Tochter der Berufungswerberin im Rückforderungszeitraum bis [TT/MM/JJJJ] als arbeitsuchend gemeldet war, dabei jedoch Arbeitslosengeld in einer die Geringfügigkeitsgrenze überschreitenden Höhe bezogen hat. Mit [1.MM.JJJJ] wurde ein…