…Außenprüfung wurden unter Hinweis auf § 3 Abs. 1 Z 13 EStG 1988 die an einzelne Dienstnehmer gewährten Urlaubszuschüsse mit der Begründung nachversteuert, dass nur der geldwerte Vorteil aus der Benützung von arbeitgebereigenen oder angemieteten Einrichtungen und Anlagen begünstigt sei, da sich diese Befreiungsbestimmung nur auf…
…die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 13 EStG 1988 sind von der Einkommensteuer befreit: "Der geldwerte Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt (z.B. Erholungs- und Kurheime…
…wegen der im Jahre 2003 eingetretenen Börsenkursentwicklung eine Zuschreibung nach § 6 Z 13 EStG 1988 in Höhe von € 9.437.000,00 vorzunehmen sei. Das Finanzamt folgte der Auffassung des Prüfungsorganes und erließ am 29. August 2007 einen Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2003. Mit…
…auch zu einer Doppel- oder Nichterfassung von Vorgängen (sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Steuerpflichtigen) kommen. Auch eine Zuschreibung nach § 6 Z 13 EStG 1988 iVm § 208 UGB dürfe aus steuerrechtlicher Sicht ausschließlich in jenem Wirtschaftsjahr erfolgen, in welchem die Werterhöhung eingetreten sei…
…Gemäß § 13 EStG 1988 kann ein Wirtschaftsgut mit Anschaffungskosten bis zu € 400,00 sofort in einem Betrag als Ausgabe geltend gemacht werden. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG 1988 sind, wenn ein vom Steuerpflichtigen früher angeschafftes Wirtschaftsgut erstmalig zur Erzielung von…
…Urlaubsbeendigung im Wege des Gehaltsabzuges einbehalten. Die Berufungswerberin nahm für diese Zuwendung an ihre Mitarbeiter die Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 13 EStG 1988 in Anspruch. Dagegen vertrat der Prüfer die Ansicht, dass diese Urlaubszuschüsse des Unternehmens nicht unter diese Steuerbefreiung subsumiert werden könnten…
…im Jahr 2003 Gesamtrechtsnachfolgerin der X-VerwaltungsGmbH. Strittig ist eine im angefochtenen Bescheid berücksichtigte Zuschreibung (§ 6 Z 13 EStG 1988) im Betrag von 5,273.917 S, die ihre Grundlage in einer im Jahr 1987 vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibung des Beteiligungswertes der X-VerwaltungsGmbH an der…
…erstmals die Berücksichtigung eines Forschungsfreibetrages gemäß § 4 Abs. 4 Z 4 EStG 1988 wie folgt beantragt: | | 1993 (ATS) | 1994 (ATS) | Ausgaben netto lt. E-A-Rechnung | 346.428,43 | 885.005,30 | AfA lt. Verzeichnis | - 32.938…
…In deren Begründung wird dargelegt, weshalb für die in Streit stehenden Sozialleistungen des Arbeitgebers die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs.1 Z 13 EStG 1988 nicht zustehe. Die Berufung galt jedoch zufolge des fristgerecht eingebrachten Vorlageantrages wiederum als unerledigt. In einem dem Vorlageantrag nach gereichten Schriftsatz…
…Berufung wurde erwogen: Gem. § 3 Abs. 1 Z 13 EStG 1988 sind von der Einkommensteuer befreit: "Der geldwerte Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt (z.B. Erholungs- und Kurheime, Kindergärten…
…Da der angeführte Betrag die in § 13 EStG 1988 normierte Betragsgrenze von 5.000,00 S (geringwertiges Wirtschaftsgut) übersteigt, hat das Finanzamt rechtsrichtig eine Aufteilung der Anschaffungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzugsdauer von vier Jahren (dazu unten) vorgenommen und - da der Anschaffungszeitpunkt des PC in der…
…€ (fünf Bilder zu je 150 €, fünf Bilder zu je 300 €), die im Wege der Sofortabschreibung gemäß § 13 EStG 1988 abgesetzt wurden. Im Zuge einer Außenprüfung, umfassend die Jahre 2005 bis 2007, vertrat der Prüfer die Auffassung, dass es sich bei den zwölf…
…im gegenständlichen Fall den Hauptzweck, jedenfalls aber keinen für die Anwendung des § 13 EStG 1988 unbeachtlichen völlig untergeordneten Nebenzweck dar. An- und Abtransport sowie Auf- und Abbau des Gerüstes - mögen darauf auch höhere Kosten entfallen - stellen nur Mittel zum erwünschten Hauptzweck, der zeitlich beschränkten entgeltlichen…
…nachgewiesen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 iVm § 7 leg.cit. können solche Aufwendungen, sofern die Kosten der Anschaffung den in § 13 EStG 1988 angeführten Betrag übersteigen, nicht zur Gänze im Anschaffungsjahr als Werbungskosten berücksichtigt werden, sondern lediglich im Wege der AfA (vgl…
…die Durchführung von Hausmeistertätigkeiten dargelegt. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Abschreibung von Bildern Gemäß § 13 EStG 1988 können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn diese Kosten für das einzelne Anlagegut S 5.000,- nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter). Ebenso…
…2 EStG 1988 der gesamte auf ein Jahr entfallende Betrag abzusetzen, sonst die Hälfte dieses Betrages. Es wurde für die Einrichtungsgegenstände eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren angenommen. Gemäß § 13 erster Satz EStG 1988 können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern (Anmerkung: sofort zur…
…wäre, da es sich um eine Anschaffung mit einem 400 Euro übersteigenden Wert handelt (§ 13 EStG 1988). Es wäre von einer Nutzungsdauer von fünf Jahren auszugehen. 5) Re Alternate vom 1.12.2010 - 41,99 Euro - Sony Controller - Rechnung lautet nicht auf den Bw. Worin…
…Teilwertes einer Beteiligung kann im Regelfall von den Methoden zur Ermittlung des gemeinen Wertes ausgegangen werden (Riegler, Beteiligungsbewertung aus Anlass von § 6 Z 13 EStG - Überlegungen zur Methodenwahl, in ecolex 1999, 568). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bestehen gegen die Methode des Wiener Verfahrens zur…
…voneinander vollkommen selbständige Wirtschaftsgüter, die dementsprechend als geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß § 13 EStG 1988" abzusetzen seien. Dazu führte der Betriebsprüfer in seiner Stellungnahme aus, dass es sich hier "um eine Ergänzung und nicht Reparatur der Telefonanlage" gehandelt habe. Außerdem beziehe sich der Bw. auf eine Rechnung…
…Fitnessclub einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 13 EStG 1988 ist der geldwerte Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt (zB Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken…