…Gepäck von Reisenden (vgl. Art. 230 ZK-DVO) auch durch andere Formen der Willensäußerung (vgl. Art. 233 ZK-DVO) in bestimmter Weise, u.a. durch einfaches Passieren der Zollstelle, ohne eine spontane Zollanmeldung abzugeben, (fiktiv) gestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Waren im persönlichen…
…14 iVm. Art. 13 ZK (Prüfung der Unternehmensbuchführung oder sonstiger Schriftstücke) sowie Art. 78 ZK (Prüfung der Geschäftsunterlagen und anderen Materials nach der Überlassung der Waren). Das Gemeinschaftsrecht überlagert insoweit die §§ 143 bis 153 BAO; die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts durch das ZollR-DG (§ 41 iVm. …
…zu ermitteln. Das Wesen der Lieferung besteht in der Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand. Abzustellen ist nicht auf die Eigentumsübertragung in den zivilrechtlichen Formen des nationalen Rechts, sondern darauf, ob eine Übertragung durch eine Person derart erfolgt, dass die andere Person ermächtigt ist, über…
…zu ermitteln. Das Wesen der Lieferung besteht in der Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand. Abzustellen ist nicht auf die Eigentumsübertragung in den zivilrechtlichen Formen des nationalen Rechts, sondern darauf, ob eine Übertragung durch eine Person derart erfolgt, dass die andere Person ermächtigt ist, über…
…Teils der Liegenschaft an die Familie Z. ist nicht als abschließende wirtschaftliche Nutzung zu verstehen. Es ist daher durchaus möglich und wahrscheinlich, dass die Liegenschaft künftig an Dritte vermietet bzw. veräußert wird. Die derzeitige Privatnutzung ergab sich aufgrund verschiedener privater Umstände. 3) Durch diese Gestaltung…
…22 BAO kann die Abgabenpflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes weder umgangen noch gemindert werden. Liegt ein Missbrauch vor, sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen, rechtlichen Gestaltung zu erheben wären.…
…zwischen nahen Angehörigen oder wegen anderer missbräuchlicher Steuerumgehung im Sinne des § 22 BAO die steuerrechtliche Geltung zu versagen ist. 1. Vorbemerkungen Ganz allgemein liegt es im Bestreben des Menschen zu seinem Vorteil Gesetze zu umgehen. Besonders groß ist der Anreiz Steuergesetze durch "geschickte Sachverhaltsgestaltungen auszutricksen…
…Eine steuerlich attraktive Gestaltung hat in unseren Planungen und Überlegungen keine Rolle gespielt: In diesem Fall hätte die Vermietung nicht über mich laufen dürfen, sondern über meinen Ehegatten, …, der durch geschickten Einsatz von Fremdkapital auf Jahre hindurch einen Teil seiner Lohnsteuer im Weg einer…
…BAO ordnet an, dass bei Vorliegen eines Missbrauchs von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten die Abgaben so zu erheben sind, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Dem folgend sind für das von der Bw. betrieblich genutzte Ordinationsgebäude…
…e ba Massouliat-e Mahdoud' ist mit der GmbH des deutschen Rechts vergleichbar. Sie wird durch zwei oder mehr Gesellschafter gegründet; ihre Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten jeweils nur in Höhe ihres Gesellschaftsanteils. Für die GmbH des iranischen Rechts bestehen - anders als in Deutschland - keine Mindestkapitalanforderungen…
…BAO kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden (Abs. 1). Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu…
…in Wien in steuerschonender Weise optimiere. Die Rechtsprechung über steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen sei Ausfluss der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des § 21 BAO. § 22 BAO bringe zum Ausdruck, dass die Abgabenpflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes nicht umgangen werden könne…
…an der DTL beteiligt. Die kaufmännischen und finanziellen Beziehungen drückten sich wie folgt aus: Die DTL handle ausschließlich mit der DTB, an andere Firmen verkaufe sie (von Einzelfällen abgesehen) keine Waren des zahnmedizinischen Bedarfes. Die DTL habe kein Warenlager, sondern bestelle nur bei der Fa…
…nur offene Diskriminierungen auf Grund der Staatsangehörigkeit sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen. Rn. 18: Als mittelbar diskriminierend sind daher Voraussetzungen des nationalen Rechts anzusehen, die zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten…
…nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen. Rn 18: Als mittelbar diskriminierend sind daher Voraussetzungen des nationalen Rechts anzusehen, die zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten…
…nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen. Rn 18: Als mittelbar diskriminierend sind daher Voraussetzungen des nationalen Rechts anzusehen, die zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten…
…nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen. Rn 18: Als mittelbar diskriminierend sind daher Voraussetzungen des nationalen Rechts anzusehen, die zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten…
…nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen. Rn 18: Als mittelbar diskriminierend sind daher Voraussetzungen des nationalen Rechts anzusehen, die zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten…
…nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen. Rn 18: Als mittelbar diskriminierend sind daher Voraussetzungen des nationalen Rechts anzusehen, die zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten…
…nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen. Rn 18: Als mittelbar diskriminierend sind daher Voraussetzungen des nationalen Rechts anzusehen, die zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten…