…6 GebG siehe Rz 1128 ff). 12.2.2.1. Im Inland befindliche Sache Rz 1066: Sachen iSd Gesetzesbestimmung sind nur körperliche, bewegliche oder unbewegliche Sachen. Unkörperliche Sachen (Rechte, Forderungen) sind nur dann Sachen iSd Gesetzesbestimmung, wenn sie in einem inländischen öffentlichen Buch (zB Grundbuch…
…Grundpfand) liegt nur dann vor, wenn eine unbewegliche Sache als Pfand gegeben wird (§ 448 ABGB). Unbewegliche Sachen sind Grundstücke mitsamt ihren Bestandteilen, Früchten und Zubehör. Das Baurecht gilt nach § 6 BauRG als unbewegliche Sache. Rz 1522: Von der Gebührenpflicht des § 33 TP 18 GebG wird…
…ist Handelsvertreter, wer von einem anderen (im Handelsvertretergesetz ,"Unternehmer'' genannt) mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig ausübt. Der Unternehmer kann auch ein Handelsvertreter…
…das der Gütergemeinschaft unterzogen wird. Zu beachten ist allerdings, dass nur der Wert des beweglichen Vermögens von der Gebührenpflicht erfasst wird. Rz 1485: Soweit unbewegliche Sachen mit Ehepakten anteilig übertragen werden, sind dafür die Bestimmungen des GrEStG 1987 anzuwenden. Wenn in eine Gütergemeinschaft ausschließlich Liegenschaften…
…es liegt daher ein grundstücksgleiches Recht vor. Zu Fischereirechten in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen siehe Rz 5009. Bergwerksberechtigungen nach dem Mineral-Rohstoff-Gesetz gelten als unbewegliche Sache und sind in das Bergbuch beim zuständigen Bergbuchsgericht einzutragen. Kellereigentum nach § 300 ABGB stellt zwar kein grundstücksgleiches…
…Abs. 1 Z 6 EStG 1988, wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte (§ 28 EStG 1988) im Inland gelegen sind, in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte verwertet werden. Rz 7974: Öffentliches Buch ist zB das Grundbuch…
…beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte im Verhältnis ihrer gemeinen Werte bzw. ihres Verkehrswertes zur Berechnung der Gebühr bzw. der Grunderwerbsteuer aufzuteilen (VwGH 26.2.1962, 0861/61, VwGH 7.10.1985, 84/15/0071). Rz 1497: Wird eine Leibrente ganz ohne Überlassung einer (beweglichen) Sache eingeräumt…
…festen Gebühren, ausgenommen sind jene Schriften, die sich auf Rechtsgeschäfte über unbewegliche, im Inland gelegene Sachen oder auf diesen haftende Forderungen beziehen. Darüber hinaus finden sich Befreiungen von Abgaben für bestimmte Gesandte ausländischer Staaten in Artikel 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr…
… 289 Abs. 1 und 3 BAO eine Bindung an eine gegenüber dem Erstschuldner ergangene zweitinstanzliche Berufungserledigung besteht. Im Übrigen wird auf Rz 1214 bis Rz 1234 verwiesen. 12.2. Sachliche Haftung unbeweglicher Sachen (§ 225 Abs. 2 BAO) Rz 1305: Gemäß § 11 GrStG haftet für die…
…des Zollkodex) (1) Andere Formen der Sicherheitsleistung als eine Barsicherheit oder eine Verpflichtungserklärung eines Bürgen: a)die Bestellung einer Hypothek, einer Grundschuld, eines Immobiliar-Nutzpfands oder eines gleichgestellten Rechts an einer unbeweglichen Sache; b)die Abtretung von Forderungen, die Bestellung von Besitzpfandrechten oder besitzlosen Pfandrechten…
…| Andere Arten gemäß Artikel 83 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (3*) | 31 | Bestellung einer Hypothek, einer Grundschuld, eines Immobiliar-Nutzpfands oder eines gleichgestellten Rechts an einer unbeweglichen Sache | 32 | Abtretung von Forderungen, Bestellung von Besitzpfandrechten oder besitzlosen Pfandrechten, Sicherungsübereignung…
…der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben bietet, angenommen werden: a)die Bestellung einer Hypothek, einer Grundschuld, eines Immobiliar-Nutzpfands oder eines gleichgestellten Rechts an einer unbeweglichen Sache; b)die Abtretung von Forderungen, die Bestellung von Besitzpfandrechten oder besitzlosen Pfandrechten, die Sicherungsübereignung…
…1447: Persönliche Dienstbarkeiten können sowohl an unbeweglichen als auch an beweglichen Sachen begründet werden. Berechtigter ist stets eine bestimmte Person. Persönliche Dienstbarkeiten sind der Fruchtgenuss, das Gebrauchsrecht und das Wohnrecht. Rz 1448: Unter Fruchtgenuss wird das dingliche Recht verstanden, eine fremde Sache ohne jede Einschränkung…
…Frage nach der selbständigen Bewertbarkeit von Wirtschaftsgütern, die mit Gebäuden in fester Verbindung stehen, ist nicht nach den sachenrechtlichen Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes, sondern nach der Verkehrsauffassung zu entscheiden. Rz 3168: Um einer gesonderten Bewertung zugänglich zu sein, muss ein Wirtschaftsgut daher eine gewisse Selbständigkeit…
…Aufwands für die Reparatur des Gebäudes, des Bauwerks oder der Sache selbst sein. Eigentlich bewegliche Sachen (zB Fertigteilhäuser, Kioske, Verkaufsstände, Boote, Wohnwagen) können, wenn sie auf Dauer genutzt werden sollen, so am Boden befestigt werden, dass sie unbeweglich werden. Selbst wenn es grundsätzlich möglich ist…
…deswegen, weil sich die Gewerblichkeitsfiktion des § 21 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 nur auf inländisches Betriebsstättenvermögen und inländisches unbewegliches Vermögen bezieht. Ein negatives Kapitalkonto kann nur durch eine tatsächliche Einlage bis zum Tag des Einbringungsvertrages gemäß § 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG ausgeglichen werden…
…der ausländischen übertragenden Körperschaft vorliegen, ändert sich durch Übergang von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht nichts an der Steuerhängigkeit der stillen Reserven. Dies gilt auch für inländisches, außerhalb einer Betriebsstätte gehaltenes unbewegliches Vermögen (§ 21 Abs. 1 Z 3 KStG 1988). Eine steuerneutrale Aufwertung kommt daher…
…einen inländischen Sitz haben. Sie wird durch die Stiftungserklärung errichtet und entsteht mit der Eintragung im Firmenbuch. Das Vermögen kann in beweglichen, unbeweglichen, körperlichen, unkörperlichen Sachen, Sachgesamtheiten, aber auch in Dienstleistungen bestehen und muss bereits vor der Errichtung gewidmet sein. Stifter, Begünstigter und Letztbegünstigter können…
… 98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988 zu verstehen (zum inländischen unbeweglichen Vermögen siehe Rz 66). Rz 62: Sind die verschmolzenen ausländischen Körperschaften steuerlich in demselben Staat ansässig, kann es durch die Verschmelzung zu keiner Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechtes kommen, da auch nach…
…1 und Abs. 3 UmgrStG normieren zur Rückwirkungsfiktion, dass die übertragende Körperschaft bis zum Ablauf des Verschmelzungsstichtages persönlich und sachlich steuerpflichtig ist und dass das Betriebsvermögen auf den Verschmelzungsstichtag nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften zu ermitteln ist. Damit wird erreicht, dass der Gewinn für das letzte…