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UP-2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien11.03.2021

  Die Arbeitsrichtlinie UP-2000 (Arbeitsrichtlinie Nichtpräferentieller Ursprung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und deren Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…

UP-20000. Definitionen
geltende FassungRichtlinien01.03.2024

…DA (Einleitende Anmerkungen und Liste der wesentlichen Be- oder Verarbeitungsprozesse, aus denen sich ein nichtpräferenzieller Ursprung ergibt) genau festgelegt. Für alle anderen Waren des internationalen Handels muss sie im konkreten Fall interpretativ bestimmt werden. Als Interpretationshilfe können die auf der Homepage der Europäischen Kommission veröffentlichten…

UP-20001.3. Verhältnis zu den Präferenzursprungsregeln
geltende FassungRichtlinien01.03.2024

…die besondere nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen gelten (Art. 61 UZK in Verbindung mit Art. 57 bis 59 UZK-IA und Anhang 22-14 UZK-IA) Bei der Einfuhr von bestimmten Waren gewährt die Union bestimmte Zollbegünstigungen wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: es liegt ein Ursprungszeugnis im Sinne…

UP-20002. Ausfuhr aus der Union
geltende FassungRichtlinien11.03.2021

…Ursprungsnachweis in der Union ausgestellt werden. Wie bereits erwähnt gibt es zum Art. 61 Abs. 3 UZK in der UZK-DA und in der UZK-IA keine Durchführungsbestimmungen, wodurch es den einzelnen Mitgliedsstaaten der Union selbst obliegt, entsprechende nationale Regelungen zur Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs…

UZK-DAAnhang 22-01 Einleitende Anmerkungen und Liste der wesentlichen Be- oder Verarbeitungsprozesse, aus denen sich ein nichtpräferenzieller Ursprung ergibt
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Anhang 22-01 Einleitende Anmerkungen und Liste der wesentlichen Be- oder Verarbeitungsprozesse, aus denen sich ein nichtpräferenzieller Ursprung ergibt Einleitende Anmerkungen 1.Begriffsbestimmungen 1.1.Bezugnahmen auf die "Herstellung", "Erzeugung" oder "Verarbeitung" von Waren beinhalten alle Verfahren der Bearbeitung, Montage oder Verarbeitung. Methoden der Produktion…

UP-66605. Nichtpräferenzielle Ursprungsbestimmung
geltende FassungRichtlinien01.07.2026

…DA (Einleitende Anmerkungen und Liste der wesentlichen Be- oder Verarbeitungsprozesse, aus denen sich ein nichtpräferenzieller Ursprung ergibt) genau festgelegt. Für alle anderen Waren des internationalen Handels muss sie im konkreten Fall interpretativ bestimmt werden. Als Interpretationshilfe können die auf der Website der EK veröffentlichten Listenregeln…

MO-83007.23.3. VO 616/2007 - Geflügelfleisch mit Ursprung in Brasilien, Thailand und sonstigen Drittländern
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…Thailand zusätzlich ein nichtpräferentielles Ursprungszeugnismit dem Dokumentenartencode "U004 - Ursprungszeugnis für die Einfuhr von Erzeugnissen, für die besondere, nicht präferenzielle Einfuhrregelungen gelten, in die Europäische Union gemäß Artikel 57 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission". (Bis Ende 2019 können auch noch Ursprungszeugnisse nach Anhang 13…

UZKKapitel 2 Warenursprung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 2 Warenursprung Abschnitt 1 Nichtpräferenzieller Ursprung Artikel 59 Geltungsbereich Die Artikel 60 und 61 enthalten Vorschriften zur Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren für die Anwendung a)des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ausnahme der Maßnahmen nach Artikel 56 Absatz 2 Buchstaben d und e, b…

UZK-DATitel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Titel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen Kapitel 1 Warenursprung Abschnitt 1 Nichtpräferenzieller Ursprung Artikel 31 In einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnene oder hergestellte Waren (Artikel 60 Absatz 1 des Zollkodex) Als Waren…

UP-66601. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien01.07.2026

…1461 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.6.2026 über die Nichtanwendung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Waren | Betroffene Länder | EU und USA | KN | Kombinierte Nomenklatur | NPU | Nichtpräferenzieller Ursprung | UZK | Unionszollkodex Verordnung (EU) Nr…

MO-83007.1.6. VO 1067/2008 - Einfuhr von Weichweizen anderer als hoher Qualität
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

…Verordnung (EWG) Nr. 1182/71 kommt nicht zur Anwendung" (in diesem Fall gilt die "Samstags-, Sonntags- und Feiertagsregelung" nicht!) b)ein nichtpräferentielles Ursprungszeugnis nachArtikel 47 bis Artikel 47 bis 54 ZK-DVOmit dem Dokumentenartencode "U003 Ursprungszeugnis gemäß Artikel 47 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93".

MO-83007.1.7. VO 969/2006 - Einfuhr von Mais aus Drittländern
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

…Verordnung (EWG) Nr. 1182/71 kommt nicht zur Anwendung" (in diesem Fall gilt die "Samstags-, Sonntags- und Feiertagsregelung" nicht!) b)ein nichtpräferentielles Ursprungszeugnis nachArtikel 47 bis Artikel 47 bis 54 ZK-DVOmit dem Dokumentenartencode "U003 Ursprungszeugnis gemäß Artikel 47 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93".

MO-83007.23.2. VO 536/2007 - Kontingent für Geflügelfleisch aus den Vereinigten Staaten von Amerika
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…) b)ein nichtpräferentielles Ursprungszeugnismit dem Dokumentenartencode "U004 - Ursprungszeugnis für die Einfuhr von Erzeugnissen, für die besondere, nicht präferenzielle Einfuhrregelungen gelten, in die Europäische Union gemäß Artikel 57 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission". (Bis Ende 2019 können auch noch Ursprungszeugnisse nach Anhang 13 der…

UP-66605.3. Wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung (Art. 60 Abs. 2 UZK in Verbindung mit Art. 33 und Anhang 22-01 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien01.07.2026

…kein nichtpräferenzieller Ursprung im Sinne des UZK vor. Für Waren des Anhangs 22-01 gelten die Restregeln für solche Waren zu dem Kapitel. Für Waren, die nicht unter den Anhang 22-01 fallen und deren letzte Be- oder Verarbeitung als Minimalbehandlung gilt, gilt als Ursprung…

MO-83007.2. MO02 Schweinefleisch
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…) b)ein nichtpräferentielles Ursprungszeugnismit dem Dokumentenartencode "U004 - Ursprungszeugnis für die Einfuhr von Erzeugnissen, für die besondere, nicht präferenzielle Einfuhrregelungen gelten, in die Europäische Union gemäß Artikel 57 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission". (Bis Ende 2019 können auch noch Ursprungszeugnisse nach Anhang 13 der…

MO-83007.8. MO08 Reis
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…Verordnung (EWG) Nr. 1182/71 kommt nicht zur Anwendung" (in diesem Fall gilt die "Samstags-, Sonntags- und Feiertagsregelung" nicht!) b)ein nichtpräferentielles Ursprungszeugnis des Ausfuhrlandes Bangladesch, "U004 - Ursprungszeugnis für die Einfuhr von Erzeugnissen, für die besondere, nicht präferenzielle Einfuhrregelungen gelten, in die Europäische Union gemäß…

MO-83007.8.2. VO 1273/2011 - Zollkontingente für Reis und Bruchreis
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…) b)in nichtpräferentielles Ursprungszeugnismit dem Dokumentenartencode "U003 Ursprungszeugnis gemäß Artikel 47 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93" Ausgenommen von der Vorlage des Ursprungsnachweises sind Einfuhren von Reis und Bruchreis mit Ursprung in Thailand, Reis mit Ursprung in Australien oder den Vereinigten Staaten von Amerika sowie…

MO-83007.10.2. VO 891/2009 - Einfuhr von Präferenzzucker
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…Indien) zusätzlich ein nichtpräferentielles Ursprungszeugnismit dem Dokumentenartencode "U004 - Ursprungszeugnis für die Einfuhr von Erzeugnissen, für die besondere, nicht präferenzielle Einfuhrregelungen gelten, in die Europäische Union gemäß Artikel 57 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission". (Bis Ende 2019 können auch noch Ursprungszeugnisse nach Anhang 13…

UZKEinleitung
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

… Bestimmung der zolltariflichen Einreihung von Waren; Verfahrensregeln für die Erbringung und die Überprüfung des Nachweises für den nichtpräferentiellen Ursprung; Verfahrensregeln zur Erleichterung der Feststellung des präferenziellen Ursprungs von Waren in der Union; Vorschriften zur Bestimmung des Ursprungs bestimmter Waren; Gewährung einer vorübergehenden abweichende Regelung von…

UZK-DAUnterabschnitt 4 Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ im Rahmen der Ursprungsregeln für die Zwecke einseitig von der Union festgelegter Zollpräferenzmaßnahmen für bestimmte Länder oder Gebiete
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Ausnahme derjenigen des Unterabschnitts 2 des vorliegenden Abschnitts und der mit der Union assoziierten überseeischen Länder und Gebiete, gelten als Ursprungserzeugnisse eines begünstigten Landes oder Gebietes: a)Erzeugnisse, die im Sinne des Artikels 60 vollständig in diesem begünstigten Land oder Gebiet gewonnen oder hergestellt wurden…